3 Jahre Ausbildung ohne staatliches Examen - Was nun?

sascia

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05.09.2005
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Hallo!!!

Habe vor drei jahren meine ausbildung zur krankenschwester begonnen. hätte jetzt im oktober eigentlich auch mein staatliches examen erhalten, wenn ich nicht über den Fehlzeiten liegen würde.

anfang meines zweiten ausbildungsjahr, habe ich unverhofft probleme mit meinem rücken bekommen. welche sich immer wieder im laufe des zweiten jahres zeigten. insgesammt war ich für 10 wochen ausser gefecht gesetzt.

habe nach den gesetzlichen bestimmungen einen antrag auf verlängerung gestellt. dieser wurde mir jedoch nicht genemigt, da ich lt. aussage des betriebsarztes ein schweres rückenleiden habe und somit als ungeeignet für diesenberuf gelte.
ein weiteres gutachten eines orthopäden, kann diese aussage jedoch nicht bestätigen.

zu meinem langen gesundheitlichen ausfall, kommt natürlich der leistungsabfall hinzu.

aus diesen gründen ist es mir nicht gesattet meine ausbildung mit einer prüfung zu beenden!!

habe mich bereits an weitern schulen beworben, um ein halbes bzw. das komplette dritte ausbildungsjahr zu wiederholen, dies bis jetzt ohne erfolg!!!!
 
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Hallo Sascia,
aufgrund der komplexen Problematik kann ich dir nur empfehlen, dir einen fachkundigen Anwalt zur Durchsetzung deiner Wünsche heranzuziehen.
10 Wochen Fehlzeit liegen noch innerhalt der gesetzlich zulässigen Frist, zu deinem Gesundheitszustand wirst du wohl ein Gutachten brauchen.
Da du offensichtlich dann jetzt auch ausbildungslos (arbeitslos) bist, solltest du auch die Arbeitsagentur für Arbeit miteinbeziehen.
 
Nun ja ich finde schon das es ärgerlich ist. Andererseits, wenn du schon während der Ausbild so massive Rückenprobleme hast wäre vieleicht ein Berufswechseln für dich nicht die schlechteste Lösung - denn besser wird es durch das Arbeiten garantiert nicht.
Aber das ist nur meine persönliche Meinung....
 
Das ist schon sehr ärgerlich....
Besser wird der Rücken durchs arbeiten garantiert nicht.

@Mellimaus
Sie kann doch nach der Ausbildung eine Weiterbildung(z.B. Lehrerin für Pfl.berufe ) oder so machen...sie bräuchte ja nicht als KS arbeiten...sonst hätte Sascia ja völlig umsonst die Ausbildung gemacht.
Ist meine persönliche Meinung...:P
 
Hallo zuckertante,

also so einfach ist das denn doch nicht......
In den "Patientenfernen" Bereichen musst Du heute quasi ein Studium absolvieren....also entweder Pflegemanagement für die PDL oder Pflegepädagogik für die Schule.
Geht natürlich auf eigene Kosten.....falls Du auf eine vom Arbeitsamt bezuschusste Weiterbildung spekulierst......
In der Regel musst Du ausserdem 1 oder 2 Jahre Berufspraxis mitbringen....und natürlich mindestens das Fachabi!

Weiss nicht, wie das mit Umschulungen ist, da Du ja jetzt bereits weisst, das Du in diesem Beruf nicht arbeiten kannst.

Warum bewirbst Du Dich nicht einfach auf eine kaufmännische Ausbildung?
Wäre doch viel einfacher, als jetzt erst einen Anwalt zu beschäftigen, die Prüfung einzuklagen und dann doch etwas anderes zu machen.

Oder Du gehts den Weg über das Gericht, versuchst die Prüfung zu machen und gehst danach in einen Bereich, in dem Du körperlich nicht mehr so belastet wirst....also z.B. Psychiatrie.
 
Eben - diese Weiterbildung ist so gut wie nicht mehr anerkannt. Früher haben das sehr viele Lehrer gemacht. Heute musst du leider an der FH dafür studieren, und da nun einmal nicht jeder Fachabi hat schränkt das natürlich ein,
Außerdem wäre ich mir nicht sicher ob das mit der Klagerei Erfolg hätte. Wenn nicht hast du nen Haufen Geld ausgegeben und bist immer noch nicht weiter.
Udn auf Langfristige Sichti ist es gesundheitlicher Perspektive eher ratsam was anderes zu machen...
 
Ich persönlich würde trotzdem auf den Abschluss meiner Ausbildung bestehen! 1. damit die 3 Jahre nicht umsonst waren. 2. um wenigstens ein zeugniss meiner leistung in der hand zu haben 3. damit man bei späteren bewerbungen nich immer in wahnsinnig lange erklärungsnot kommt um dem arbeitgeber das alles zu erklären...
 

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