So ein Mist!
Da haben wir eine Examensfeier und die Abschlussfahrt war auch schon in trockenen Tüchern. Und nun das: Im neuen Krankenpflegegesetzt steht steht, dass die Ausbildung nach drei Jahren oder mit bestehen der letzten Teilprüfung endet. Klar kenne ich das Gesetz, aber kann man solche Vormulierungen überhaupt in einen Gesetzestext schreiben? Toll! Das heist dann wohl, dass ich mich ab dem 21.03.07 mich für gut 10 Tage arbeitssuchend melden muss.
Wer kann mir zu diesem Thema hilfreiche Tips geben.
Schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr
Da haben wir eine Examensfeier und die Abschlussfahrt war auch schon in trockenen Tüchern. Und nun das: Im neuen Krankenpflegegesetzt steht steht, dass die Ausbildung nach drei Jahren oder mit bestehen der letzten Teilprüfung endet. Klar kenne ich das Gesetz, aber kann man solche Vormulierungen überhaupt in einen Gesetzestext schreiben? Toll! Das heist dann wohl, dass ich mich ab dem 21.03.07 mich für gut 10 Tage arbeitssuchend melden muss.
Wer kann mir zu diesem Thema hilfreiche Tips geben.
Schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr