Das stimmt zwar, dass es die Pfegestufe 0 gibt, aber für mich ist die realtiv sinnfrei, da damit einerseits eine Pflegebedürftigkeit anerkannt wird, aber kein Pflegegeld. Wieso?
Das ist nur bedingt richtig! Bei Pflegestufe 0, also grundpflegerischer Hilfsbedarf unterhalb von 45 Min pro Tag und Betreuungsleistungen aufgrund der Demenz, erhält man seit 1.1.2013 ebenfalls Pflegegeld von 120€ es eine private Pflegeperson übernimmt oder man hat einen Sachleistungsanspruch von 225€.
Eine Teilübernahme der vollstationären Kosten wird allerdings nicht getragen, da hast du Recht. Warum das so ist? Meines Erachtens ganz einfach, weil dieser Umfang der Pflege meist mit geringer Unterstützung eben auch im häuslichen Umfeld stattfinden kann. Und irgendwo muss der Gesetzgeber ja eine Grenze ziehen. Natürlich wollen wir alle, dass die Kosten der Versorgung von Pflegebedürftigen getragen werden und am besten, dass man damit nichts zutun hat. Keine Frage, das möchte ich auch und glaub mir ich weiss wovon ich rede bei schwerstflegebedürftigen Angehörigen. Aber wenn es um die dafür erforderliche Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge geht, wird es schon schwieriger......, finanzieren müsste es aber jemand!
Gruß
Ludmilla