2 Jobs gleichzeitig - wie ist das mit dem Arbeitgeber zu regeln?

xter

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NRW
Beruf
Studentin und Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Biologiestudium und nebenher ambulante Pflege
Hallo zusammen!

Habe gestern mal wieder ein wenig rumgesponnen... Ich habe noch keine richtig konkrete Idee, was ich nach meiner Ausbildung machen möchte. Es sind jetzt noch 11 Monate :eek1: und so kommt dann doch mal die eine oder andere Spinnerei hoch.

Voll arbeiten möchte ich nicht so gerne - ich merke, dass mir nach dem 6. oder 7. Frühdienst dann doch die Motivation flöten geht, also käme für mich eher eine halbe Stelle und/oder Nachtdienste in Frage.

Angenommen ich würde Nächte machen - das wären bei einer halben Stelle ca. 7 bis 8 Nächte im Monat. Dazu würde ich gerne nebenher in einem Piercingstudio arbeiten (Hobby zum Nebenjob machen). Nun frage ich mich natürlich, geht das denn?
Muss ich das meinem AG sagen, dass ich einen Nebenjob habe bzw ist es etwas anderes, wenn ich piercen würde als wenn ich... bei McDonalds an der Kasse stehen würde? Auch insbes. wegen Verletzungsgefahren?

Wie sieht das dann auch haftungstechnisch aus, wenn ich mit z.B. in der Pflege eine Infektion durch ne Nadelstichverletzung zufüge? Kann es passieren, dass das dann auf das Piercen abgewälzt werden kann? Was würdet ihr sagen? Ist das eher ne ungünstige Job-Kombi?

LiGrü
xter
 
Erst einmal: Nebenberufe müssen grundsätzlich beim Arbeitgeber angegeben werden. Du musst selbst auch darauf achten, dass Du das Arbeitszeitgesetz einhältst. Direkt nach dem Piercing-Studio in den Nachtdienst geht z.B. nicht, da würdest Du die maximale Arbeitszeit von 10 Stunden überschreiten.

Ein Arbeitgeber kann ungünstige Job-Kombinationen ablehnen - das muss er dann aber begründen. Der einzige mir bekannte Fall, bei dem das Krankenhaus vor Gericht damit durchkam, war die Kombination Krankenhaus + Bestattungsinstitut. (Allerdings kenne ich Krankenhäuser, die Piercings, Tätowierungen oder sogar bunt gefärbte Haare mit den wildesten Begründungen ablehnen; dieses Problem möchte ich bei Deiner Nebentätigkeit nicht ausschließen.)

Wegen des Verletzungsrisikos: Du wirst ja auch im Piercingstudio durch eine Berufsgenossenschaft vertreten, nur eben durch eine andere. Wenn eventuelle Verletzungen angemessen dokumentiert wurden, streiten sich schlimmstenfalls zwei Versicherungen miteinander. Das muss Dich aber nicht stören.
 
Hallo,

so wie Claudia es gesagt hat ist es grundsätzlich richtig.
Du must deinen jetzigen Arbeitgeber grundsätzlich informieren, daß du eine Nebentätigkeit ausüben möchtest. Je nach Tarifvertrag brauchst du sogar eine Genehmigung deines jetzigen Arbeitgebers.

Dein Arbeitgeber darf dir diese Nebentätigkeit allerdings nur in 2 Fällen verbieten:

1.) diese Nebentätigkeit beeinflusst deine jetzige Tätigkeit negativ. Er könnte dir beispielsweise eine Tätigkeit verbieten, wenn du nach einer Tagschicht von 8 Stunden noch Nachts weitere 8 Stunden in einer Diskothek arbeitest und damit nicht mehr die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten kannst.

2.) wenn die Nebentätigkeit in Konkurenz zu deinem jetzigen Arbeitgeber zu sehen ist. Du arbeitest z.B. in einem privaten Krankenhaus und willst eine Nebentätigkeit in einem anderen Krankenhaus aufnehmen.

Ansonsten darf eine Nebentätigkeit nicht verboten werden, bzw. es geht den Arbeitgeber auch grundsätzlich nichts an, was du in deiner Freizeit tust.
Noch ein kleiner Tip:
wenn du ehrenamtlich tätig bist oder eine selbstständige Tätigkeit nebenbei ausübst, ist dies keine Nebentätigkeit, die unter die o.g. Regelung fällt.

Gruß

medsonet.1
 
Hi!

Danke euch schon mal die die Antworten und den hilfreichen Link! Also muss ich mir meine Idee wohl doch nicht ganz aus dem Kopf schlagen! :knockin: :)

Habe ich es denn richtig verstanden, dass, wenn ich den Job im Piercingstudio selbstständig machen würde (angenommen eigenes Studio oder nur "freiberuflich" auf Abruf etc) ich diesen nicht als Nebentätigkeit angeben muss?

Zwischen den Arbeitszeiten sollten 11 Std Ruhe liegen, habe ich das richtig verstanden? Auch zwischen 2 Jobs?

Danke für eure Hilfe! :)
xter
 
Zwischen 2 Jobs müssen keine 11 Stunden Ruhezeit liegen. Du mußt nur gewährleisten, dass die max. Arbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten wird.
 

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