1:1-Betreuung, Schulbegleitung - Bezahlung wenn Patient krank oder im Krankenhaus?

AniT

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02.12.2014
Beiträge
3
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante Intensivpflege
Hallo,

ich bin neu eingestellt bei einem ambulanten Intensivpflegedienst, vorrangig als Schulbegleitung für ein kleines Mädchen. Der Vertrag ist aber nicht patientenbezogen.
Vertraglich festgehalten ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Std. Nun ist es zu dem Fall gekommen, dass die Kleine krank ist und nicht zur "Schule" soll laut Mutter...sie hat wohl heute Nacht gekrampft, hat aber in der Schule bzw. der Einrichtung auch einen extra Ruheraum mit Bett und allem drum und dran, soll aber trotzdem zu Hause bleiben. Mein Arbeitgeber meint, ich dürfe dann nicht zu denen und das Mädel zu Hause betreuen, da bisher nur die Schulbegleitung von der Krankenkasse genehmigt ist...ich muss also zu Hause bleiben und mache so Minusstunden, werde also nicht bezahlt für die Zeit...obwohl es ja gar nicht mein Verschulden ist, ich möchte und kann ja arbeiten, darf aber ja quasi nicht. Ist das überhaupt zulässig? Ich bin ja angestellt für eine bestimmte Stundenzahl, die müssen mir dann doch auch Arbeit ermöglichen?
Überlege echt, wieder zu kündigen....ist das Mädel mal länger krank stehe ich am Ende des Monats ja fast ohne Geld da. :down:
 
Was steht genau in deinem Vertrag?
Im TVÖD wäre es einfach zu beantworten.
 
Wie wäre das denn im TVÖD?

Welche Passage aus dem Vertrag meinst du denn?

Habe u.a. einmal was über den Arbeitsort:
Der Arbeitnehmer übt seine Tätigkeit in xx und yy aus.
Die Arbeitgeberin behält sich vor, die Arbeitnehmerin auch an einem anderen Ort einzusetzen.

Ort yy wäre für die Ferien und ein Wochenende im Monat.

Oder was zur Arbeitszeit:
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Die Arbeitnehmerin wird im Schichtdienst eingesetzt. Der Schichtdienst beinhaltet auch Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsdienste......
 
Hat sich jetzt zum Glück ganz unkompliziert aufgeklärt.
Werde auch bezahlt, wenn die Kleine nicht zur Schule kann, weil ich die Stundenzahl ja im Vertrag stehen habe oder halt bei dem anderen Patienten eingesetzt.
Nun soll die Mutter aber mit der Krankenkasse klären, dass wir auch eine Betreuung zu Hause übernehmen können und nicht nur die Schulbegleitung. Beide Elternteile arbeiten und können mit Urlaub ja nicht die kompletten Ferien abdecken.
 

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