Hallo,
ich habe eine Frage bei der ich hoffe, dass mir eventuell jemand aus dem Forum weiterhelfen kann. Die Krankenhausleitung hat zum wiederholten Male angeordnet, dass bis zum 31.3. des jeweiligen Jahres 5 Tage des aktuellen Urlaubes abgegolten werden müssen. Ohne zwingende Gründe wie Erkrankungen etc. zu nennen.
Bei Nachfrage in diversen Foren und auch bei einer namhaften Gewerkschaft bekam ich jedoch die Info, dass Dies nicht zulässig sei. Heute hat eine Kollegin bei einer sog. "Pflegegewerkschaft"
angerufen und dort die Info bekommen, dass Dies schon möglich sei wenn der Personalrat zugestimmt hätte
. Kann also mit Hilfe des Personalrates gängiges Arbeitsrecht ausgehebelt werden. Wie gesagt es geht nicht um Einbringfristen von "altem" Urlaub, sondern um die zwangsweise Einbringung von aktuellem Urlaub bis 31.3. des Jahres ohne zwingende Gründe.
Viele Grüße
Xaverl
ich habe eine Frage bei der ich hoffe, dass mir eventuell jemand aus dem Forum weiterhelfen kann. Die Krankenhausleitung hat zum wiederholten Male angeordnet, dass bis zum 31.3. des jeweiligen Jahres 5 Tage des aktuellen Urlaubes abgegolten werden müssen. Ohne zwingende Gründe wie Erkrankungen etc. zu nennen.
Bei Nachfrage in diversen Foren und auch bei einer namhaften Gewerkschaft bekam ich jedoch die Info, dass Dies nicht zulässig sei. Heute hat eine Kollegin bei einer sog. "Pflegegewerkschaft"


Viele Grüße
Xaverl