Zwangsurlaub

Xaverl

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10.11.2010
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Hallo,

ich habe eine Frage bei der ich hoffe, dass mir eventuell jemand aus dem Forum weiterhelfen kann. Die Krankenhausleitung hat zum wiederholten Male angeordnet, dass bis zum 31.3. des jeweiligen Jahres 5 Tage des aktuellen Urlaubes abgegolten werden müssen. Ohne zwingende Gründe wie Erkrankungen etc. zu nennen.
Bei Nachfrage in diversen Foren und auch bei einer namhaften Gewerkschaft bekam ich jedoch die Info, dass Dies nicht zulässig sei. Heute hat eine Kollegin bei einer sog. "Pflegegewerkschaft" :weissnix: angerufen und dort die Info bekommen, dass Dies schon möglich sei wenn der Personalrat zugestimmt hätte :-?. Kann also mit Hilfe des Personalrates gängiges Arbeitsrecht ausgehebelt werden. Wie gesagt es geht nicht um Einbringfristen von "altem" Urlaub, sondern um die zwangsweise Einbringung von aktuellem Urlaub bis 31.3. des Jahres ohne zwingende Gründe.

Viele Grüße

Xaverl
 
Soweit mir bekannt ist das schon möglich.

Der AG hat dafür zu sorgen, dass jeder MA seinen ihm zustehenden Urlaub bekommt, mindest 2Wochen zusammenhängend usw.

Dazu muss der Urlaub der MA mehr oder weniger über das gesamte Jahr verteilt werden. Wenn jeder seinen Urlaub erst in der zweiten Jahreshälfte nehmen wollte, würde es eng werden.

Je nach Betrieb wirds ganz schön eng wenn 2/3MA gleichzeitig in Urlaub gehen, eine MA evtl. Schwanger, oder/und einer krank wird, kündigt.

Da würde ich mal positiv Denken, da scheint ein AG vorausschauend Planen zu wollen und den MA einen kleinen Puffer einzubauen um bei Spitzen nicht gleich die Katastrofe ausbrechen zu lassen mit Urlaubssperre oder/und Verlegung.

Hat in den letzten Jahren die Urlaubsplanung nicht wirklich funktioniert?
 
Ist ein bekanntes Problemfeld der Urlaubsplanung, dass der Großteil des Urlaubs a) im Sommer geplant wird und b) erst in der 2. jahreshälfte...

Dem muss oder kann der AG mit Urlaubsregelungen entgegen treten damit der betrieliche Ablauf gewährleistet ist.

Zum jahresende muss auch immer etwa Luft sein um Urlaubsverschiebungen noch unterbringen zu können.

"Gängiges Recht" sehe ich hier nicht angekratzt...
 
Hallo,

danke für die rasche Info! Die Urlaubsplanung hat bisher problemlos funktioniert.
Mir ist klar, dass man nicht jederzeit seinen Urlaub bekommt.
Neu ist mir, dass ein AN ohne Not dazu gezwungen werden kann seinen Urlaub zu einem bestimmen Zeitpunkt zu nehmen. :angry:

Grüße Xaverl
 
Bei uns ist Urlaubsjahr= Kalenderjahr. Wir müssen den gesamten Urlaub bis zum 31.12. genommen haben. Außnahmen sind nur Krankheit. Mit einer guten Urlaubsplanung durchaus machbar.
Grüße ssebär
 
Bei uns ist Urlaubsjahr= Kalenderjahr. Wir müssen den gesamten Urlaub bis zum 31.12. genommen haben. Außnahmen sind nur Krankheit. Mit einer guten Urlaubsplanung durchaus machbar.
Grüße ssebär

Das ist bei Xaverl auch nicht anders....
 
Hallo,

die "Grundsätze" für die Urlaubsplanungen in Unternehmen können/sollten zwischen dem Arbeitgeber und der Personalvertretung (Betriebsrat/Personalrat) vereinbart werden.
Eine Regelung, daß 5 Tage Urlaub (eine Woche) bereits im 1.Quartal des Jahres genommen werden müssen, verstößt nicht gegen die gesetzlichen Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes, da es zum einen nur um einen geringen Teil des Jahresurlaubes handelt und du ja außerdem noch frei planen kannst, wann du diesen Urlaub im 1.Quartal nehmen möchtest.

In anderen Firmen (zwar kaum in unserer Branche) gibt es sogar vom Arbeitgeber festgelegte "Werksferien". Die dort Beschäftigten müssen 2 oder 3 Wochen Urlaub zwingend an einem festgelegten Termin nehmen. Auch dies ist schon immer rechtmäßig gewesen.

Gruß

medsonet.1