Zulage zurückverlangt

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bussi-jaz

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07.01.2007
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GuKP
Akt. Einsatzbereich
interdisziplinäre Intensivstation
Folgende Sachlage: ich arbeitete bisher bei einem privaten Arbeitgeber (ohne Tarif). Statt Weihnachtsgeld erhalten wir jedes Quartal eine sogenannte Leistungszulage. Diese variiert sehr stark je nachdem wie viele Patienten zu pflegen waren, wieviel Personal krank war ( wird dann auf die anderen verteilt), wie viel stunden man gearbeitet hat.....heißt je höher die zulage,desto härter hat man arbeiten müssen.aber es ist immer das geld was man quasi die 3 vorherigen monate erarbeitet hat.nun habe ich gekündigt und werde nur noch im september da sein. mein chef hat nun von mir verlangt, dass ich die zulage ihm zurücküberweise da im vertrag folgendes steht:

"Darüber hinaus wird im Februar, Mai, August und November jeden Jahres eine Teamzulage ausbezahlt werden, die sich nach dem wirtschaftlichen Erfolg der Praxis des vorherigen Quartals richtet. Die Zulage wird entsprechend der Anzahl im betreffenden Quartal gearbeiteter Monate und des Anteils des/der Mitarbeiters / Mitarbeiterin am Erfolg anteilig ausbezahlt, wenn zum Zeitpunkt der Auszahlung ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit der Praxis besteht. Die Zulage wird freiwillig und widerruflich bezahlt. Ihre mehrfache Bezahlung begründet keinen Rechtsanspruch"

ist dies wirklich rechtsgültig?? immerhin ist es nicht mit weihnachtsgeld vergleichbar und es ist ja geld für eine leistung die ich vollstens erbracht habe. kann ich dagegen vorgehen? hatte das geld vor meiner kündigung schon auf dem konto, aber noch keine abrechnung. immerhin waren es 700 Euro.....
 
....also im August hast du die Abrechnung der 3 Monate (Juni, Juli, August?)erhalten und bis einschließlich September arbeitest du noch....
...Geld erhalten, dann gekündigt...

ich würd's so sehen wie du, du bekommst die Zulage ja im Nachinein, nicht vorab. Für bereits geleistete Arbeit.

...gibt es einen Zusatz im Arbeitsvertrag der besagt, dass du darüber hinaus für x Monate weiter beim Unternehmen beschäftigt sein musst, da sonst die Zulage komplett oder anteilig zurückgezahlt werden muss? So eine Klausel gibt es beim "Weihnachtsgeld", obwohl das ja eigentlich was anderes ist.

...widerruflich bezahlt - kann man auch so verstehen, dass diese Zulage ggfs. mal geändert/reduziert/ gestrichen werden kann - in der Zukunft, mit einer neuen Vereinbarung.

...hast du schriftlich gekündigt, kannst du nachweisen, dass die Kündigung nach dem Eingang auf dein Konto/der Zahlungsanweisung deines AG erfolgte.

Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Man kann auch kostenlos eine Rechtsbeihilfe bekommen, Amtsgericht? Nachfragen kostet nix.
Kennst du jemanden bei einer Gewerkschaft?
 
....also im August hast du die Abrechnung der 3 Monate (Juni, Juli, August?)erhalten und bis einschließlich September arbeitest du noch....
...Geld erhalten, dann gekündigt...
-> Ja, ich hab mit der August-Abrechnung die Zulage für die vergangenen 3 Monate (Juni,Juli,August) erhalten

ich würd's so sehen wie du, du bekommst die Zulage ja im Nachinein, nicht vorab. Für bereits geleistete Arbeit.

...gibt es einen Zusatz im Arbeitsvertrag der besagt, dass du darüber hinaus für x Monate weiter beim Unternehmen beschäftigt sein musst, da sonst die Zulage komplett oder anteilig zurückgezahlt werden muss? So eine Klausel gibt es beim "Weihnachtsgeld", obwohl das ja eigentlich was anderes ist.
-> Nein, gibt es nicht

...widerruflich bezahlt - kann man auch so verstehen, dass diese Zulage ggfs. mal geändert/reduziert/ gestrichen werden kann - in der Zukunft, mit einer neuen Vereinbarung.
-> Naja, dass man "widerruflich" verstehen kann wie man will ist klar, fraglich jedoch ob's der AG nachträglich zurückfördern darf

...hast du schriftlich gekündigt, kannst du nachweisen, dass die Kündigung nach dem Eingang auf dein Konto/der Zahlungsanweisung deines AG erfolgte.
-> War am selben Tag, Geld war morgens auf dem Konto, Kündigung war abends vor der Nachtschicht

Hast du eine Rechtschutzversicherung?
-> Ja.

Man kann auch kostenlos eine Rechtsbeihilfe bekommen, Amtsgericht? Nachfragen kostet nix.
-> Kostenlos? Wohl kaum.

Kennst du jemanden bei einer Gewerkschaft?
-> Ne, aber läuft ja eh alles auf "privater" Basis.
 
Arbeitsgerichtsprozesse sind in der ersten Instanz kostenlos, wenn ich mich nicht irre.

Besprich es mit deiner Rechtschutzversicherung ob es lohnt ggf. zu klagen.

Liebe Grüsse
Narde
 
-> War am selben Tag, Geld war morgens auf dem Konto, Kündigung war abends vor der Nachtschicht
-> Kostenlos? Wohl kaum.
-> Ne, aber läuft ja eh alles auf "privater" Basis.

es ist möglich, dass der Zahlungseingang bei der Bank ein anderes, früheres Datum hat, als das an dem das Geld auf dein Konto gebucht wurde. Steht auf deinem Kontoauszug, könnte auch gelten (?)

Bis zur Auszahlung warst du ja trotzdem in ungekündigtem Arbeitsverhältnis, halt "nur" genau bis zu dem Tag.
Häh? Wer in der Verwaltung ist abends vor einer Nachtschicht noch da und kann eine Kündigung entgegennehmen?

Denkst du zu wissen das eine Rechtsberatung kostenlos ist, oder weisst du es??? "Wohl kaum" heisst - nicht wissen??

Iss ja mal wurscht ob privat oder nicht, weisst du wem dem du deinen Arbeitsvertrag geben könntest und der ihn Dir überprüft, um das geht's.
Sei es deine - bestehende - Rechtschutzversicherung, sofern sie Arbeitsrecht umfasst, sei es jemand den du kennst der bei einer Gewerkschaft Mitglied ist und dir helfen möchte, oder die Rechtsbeihilfe, jeder von denen könnte dir helfen, wenn du dich drum kümmerst, also - dann morgen mal los.

:daumen:
 
@bussi-jaz
Wenn du eine Rechtssschutzversicherung hast, dann wende dich doch daran, als hier mühsam alles auseinanderzunehmen. Und da sitzen Fachleute, die den ganzen Tag nix anderes machen.

Rechtsberatung (individuelle schon garnicht) ist uns hier im Forum nicht erlaubt, insofern schliesse ich diesen Thread, bevor uns die Abmahner schreiben.
 
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