- Registriert
- 07.01.2007
- Beiträge
- 203
- Beruf
- GuKP
- Akt. Einsatzbereich
- interdisziplinäre Intensivstation
Folgende Sachlage: ich arbeitete bisher bei einem privaten Arbeitgeber (ohne Tarif). Statt Weihnachtsgeld erhalten wir jedes Quartal eine sogenannte Leistungszulage. Diese variiert sehr stark je nachdem wie viele Patienten zu pflegen waren, wieviel Personal krank war ( wird dann auf die anderen verteilt), wie viel stunden man gearbeitet hat.....heißt je höher die zulage,desto härter hat man arbeiten müssen.aber es ist immer das geld was man quasi die 3 vorherigen monate erarbeitet hat.nun habe ich gekündigt und werde nur noch im september da sein. mein chef hat nun von mir verlangt, dass ich die zulage ihm zurücküberweise da im vertrag folgendes steht:
"Darüber hinaus wird im Februar, Mai, August und November jeden Jahres eine Teamzulage ausbezahlt werden, die sich nach dem wirtschaftlichen Erfolg der Praxis des vorherigen Quartals richtet. Die Zulage wird entsprechend der Anzahl im betreffenden Quartal gearbeiteter Monate und des Anteils des/der Mitarbeiters / Mitarbeiterin am Erfolg anteilig ausbezahlt, wenn zum Zeitpunkt der Auszahlung ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit der Praxis besteht. Die Zulage wird freiwillig und widerruflich bezahlt. Ihre mehrfache Bezahlung begründet keinen Rechtsanspruch"
ist dies wirklich rechtsgültig?? immerhin ist es nicht mit weihnachtsgeld vergleichbar und es ist ja geld für eine leistung die ich vollstens erbracht habe. kann ich dagegen vorgehen? hatte das geld vor meiner kündigung schon auf dem konto, aber noch keine abrechnung. immerhin waren es 700 Euro.....
"Darüber hinaus wird im Februar, Mai, August und November jeden Jahres eine Teamzulage ausbezahlt werden, die sich nach dem wirtschaftlichen Erfolg der Praxis des vorherigen Quartals richtet. Die Zulage wird entsprechend der Anzahl im betreffenden Quartal gearbeiteter Monate und des Anteils des/der Mitarbeiters / Mitarbeiterin am Erfolg anteilig ausbezahlt, wenn zum Zeitpunkt der Auszahlung ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit der Praxis besteht. Die Zulage wird freiwillig und widerruflich bezahlt. Ihre mehrfache Bezahlung begründet keinen Rechtsanspruch"
ist dies wirklich rechtsgültig?? immerhin ist es nicht mit weihnachtsgeld vergleichbar und es ist ja geld für eine leistung die ich vollstens erbracht habe. kann ich dagegen vorgehen? hatte das geld vor meiner kündigung schon auf dem konto, aber noch keine abrechnung. immerhin waren es 700 Euro.....