Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zur Altenpflegehelferin

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Schweich
Beruf
Bundesfreiwilligendienstlerin Alten- Kranken & Behindertenpflege
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein großes Problem! :-(
Ich habe dieses Jahr meinen Schulabschluss. (Hauptschulabschluss)
Würde ab August gerne die Ausbildung zur Altenpflegehelferin anfangen. Ich habe auch schon einen Ausbildungsbetrieb. (Mobiler Pflegedienst) (Habe dort ein 2-wöchiges freiwilliges Praktikum absolviert; daraufhin habe ich die schriftliche Bestätigung bekommen, dass ich dort die Ausbildung anfangen kann. Jetzt habe ich mich an einer Staatlichen Schule in Saarburg beworben. Meine Bewerbung habe ich zurück geschickt bekommen, mit einem Schreiben wo drin steht, dass sie mich nicht nehmen können, weil noch kein FSJ absolviert habe.
Meine Frage.. Ist das wirklich rechtens?
Habe auch gelesen, dass es an meinem Alter liegen könnte. Da ich am 18.08. erst 17 werde und die Ausbildung am 01.08 anfängt.

Bitte helft mir!

Liebe Grüße
Ramona
 
Natürlich ist es rechtens, dass eine Schule oder ein Arbeitgeber einen Bewerber ablehnt. Dazu müssen sie nicht mal einen Grund nennen; wirkt aber höflicher, wenn sie es doch tun.

Wenn die Schule sagt, sie will vorher ein FSJ haben, dann dürfen sie das.

Ist das die einzige Schule in Deinem Umkreis?
 
Ok...

Nein eine Bewerbung in Trier an einer Altenpflegeschule ist noch am laufen!
Hoffe, dass es klappt.
 
Die Ausbildung Altenpflegehilfe wird jeweils durch die Bundesländer geregelt, daher sind die Landesspezifischen Zugangsvoraussetzungen anzuwenden und nach diesen fehlt Dir die Voraussetzung für eine APH-Ausbildung in Rheinland-Pfalz. Ich hab Dir den entsprechenden Gesetzesauszug mal herausgesucht.

F a c h s c h u l v e r o r d n u n g – Al t e n p f l e g e h i l f e
Vom 31. August 2004 (Rheinland-Pfalz)
§ 6
Aufnahmevoraussetzungen
(1) Aufnahmevoraussetzungen für den Bildungsgang sind
1. das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder der Nachweis
eines gleichwertigen Bildungsabschlusses,
2. der Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch
a) eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
oder
b) eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit oder ein
freiwilliges soziales Jahr in sozialpflegerischen Einrichtungen
der Altenhilfe oder in Krankenhäusern oder
c) der Abschluss der Berufsfachschule I (Fachrichtung Gesundheit/
Pflege) oder
d) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige
Tätigkeit oder
e) das mindestens zweijährige Führen eines Familienhaushalts
mit mindestens einer pflegebedürftigen Person,
3. die Vorlage eines Ausbildungsvertrages,
a) der das Erreichen des Ausbildungsziels (§ 5 Abs. 3) zum
Gegenstand hat,
b) der mit einer geeigneten Ausbildungsstelle abgeschlossen
wurde, in der gemäß § 5 Abs. 3 und 5 ausgebildet und
das Ausbildungsziel erreicht werden kann und
c) dessen Laufzeit mit der Dauer der schulischen Ausbildung
übereinstimmt und die Verlängerung bei einer Entscheidung
der Fachschule nach § 7 Abs. 2 einschließt,
4. ein Zeugnis des Gesundheitsamtes über die körperliche
Eignung für den angestrebten Beruf und
5. die Vollendung des 16. Lebensjahres
Quelle: Landesgesetze
 
Sr.S.

wieso fehlt ihr die Voraussetzung, wenn sie dieses Jahr den Hauptschulabschluss macht?

Oder soll das heißen, dass in RP noch zusätzlich unter 2. gefordert wird?

Kann ich fast nicht glauben - für die APH?
 
So wie ich das lese müssen die Voraussetzungen 1-5 erfüllt werden, und das heißt, dass die TE mindestens ein Jahr gearbeitet haben muss.
Warum R-P das so geregelt hat? Keine Ahnung. Vielleicht wollen sie die Einjährige nur um die Zugangsvoraussetzungen für die Dreijährige zu erreichen. Die Einjährige entspricht dem ersten Ausbildungsjahr der Dreijährigen.
 
Dann werde ich wohl das Jahr noch machen müssen.
Aber evt. werde ich noch an der Schule in Trier angenommen. Wünscht mir bitte viel Glück. ;-)
 
Vergiss es. Trier liegt ebenfalls in Rheinland-Pfalz: Trier ? Wikipedia

Du erfüllst die nötigen Voraussetzung für eine APH-Ausbildung in diesem Bundesland noch nicht. APH und KPH sind Ländersache, daher ist es legal, dass jedes Land seine eigenen Richtlinien bastelt.

Entweder Du suchst Dir eine Schule in einem Bundesland, das sich mit dem Hauptschulabschluss allein begnügt (damit wäre aber der Pflegedienst um die Ecke vom Tisch), oder Du machst das FSJ.

Sprich doch mal mit dem Pflegedienst, ob sie Dich auch noch in einem Jahr nehmen würden.
 
ich würde sagen du ziehst das Jahr als FSJ durch, es schadet nicht und du wirst nicht dümmer von...
 
Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zur staatlich anerkannten Ausbildung in Nordhein-Westfalen (NRW), Hessen und in Rheinland-Pfalz
  • ist die Vollendung des 16. Lebensjahres,
  • die persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in der Altenpflegehilfe,
  • der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand oder in NRW die durch das durchführende Fachseminar bescheinigte Eignung auf der Grundlage einer besonders erfolgreichen Teilnahme an mindestens zwei Bausteinen von je zwei bis drei Monaten des nordrhein-westfälischen Werkstattjahres im Bereich Altenhilfe.“

Das ist die Info der Diakonie zur Ausbildung.
Nach meinem Wissen sind die Zugangsvorraussetzungen letztes Jahr geändert worden.
 
Der Beruf heisst seit 2008 Pflegeassistent und dauert 2 Jahre. Ich habe vorher KEIN FSJ gemacht und ich wurde genommen. Komme allerdings aus Niedersachsen. Für die HEP hätte ich ein FSJ gebraucht
 
Und im Rest Deutschlands weiter Pflegehelfer und geht 1 Jahr? Wie hohl is das den bitte
 
Und im Rest Deutschlands weiter Pflegehelfer und geht 1 Jahr? Wie hohl is das denn bitte?

Da musst Du Dich bei unserer Regierung beschweren, die hat 2004 die KPH-Ausbildung in die Hände der Bundesländer gelegt. :deal:
 

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