Wiedereingliederung

roterstern

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16.12.2008
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Köln
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Vizeralchirurgie
Hallo zusammen , ich hoffe ich bin hier richtig
ich bin seit mehr als einem Jahr krank geschrieben, nun geht es an die Wiedereingliederung.
Ich bin examninierte Krankenschwester , war seit mehr als 16 Jahren ( beim selben Arbeitgeber)auf Station tätig , und kann die Arbeit auf Station nicht mehr ausüben.
Wenn ich nun als Wiedereingliederung eine Tätigkeit als Stationssekretärin wähle ( den auf Normalstation als Pflegekraft kann ich einfach nicht mehr)
ist es rechtens das ich dann mit dem Gehalt ( tvöd) auf 5 runtergestuft werden kann?
Damit meine ich von P7 Stufe 6 auf P5 Stufe 1 ? oder behalte ich Stufe 6 und werde nur auf P5 runtergestuft?
Oder ist der Arbeitgeber verpflichtet mir (meiner Krankheit entsprechend )eine gleichwertige Stelle mit meiner bisherigen Gehaltsstufe anzubieten?
Ich bin da grad etwas ratlos , denn laut Gespräch mit der PDL gibt es nur freie Stellen in der Pflege auf Station
Vielen Dank schon mal
 
Wenn Du freiwillig auf eine niedriger dotierte Stelle wechselst (und wenn die Idee von Dir ausgeht, gilt das als freiwillig, auch wenn Du es Deiner Gesundheit zuliebe tust), wirst Du runtergestuft.
 
Was soll man machen wenn es keine andere Stellen ausser Stationsdienst gibt?
 
Dich bzgl. Unterstützung an den Betriebsrat oder die Mitarbeitervertretung wenden. Wobei die auch keine nicht-existenten Stellen aus dem Hut zaubern können.
 
muss es der selbe Arbeitgeber sein?? was gibt es sonst für Alternativen in deiner Gegend??
 
Wäre auch etwas außerhalb der Klinik eventuell denkbar? Schonmal Richtung MDK gedacht. Die werben wohl gerade stark Leute ab. Oder generell Pflegeberatung? Innerklinisch eventuell PKMS, Study Nurse o.ä. Dies wird aber scheinbar einen Arbeitgeberwechsel zur Folge haben.

Hast du dich generell darüber schon informiert, was alles außerhalb der "direkten Pflege" möglich ist, damit man ungefähr abschätzen kann, wie dein eigener Informationsstand ist.
 
Meines Wissens nach kann man die Wiedereingliederung nur auf der alten Stelle machen. Ein Berufswechsel erfordert keine Wiedereingliederung sondern eine Umschulung bzw Einarbeitung.

Gruß
Die Anästhesieschwester
 
Ist es ein BEM-Verfahren? Der AG kann dir unterschiedliche Stellen anbieten, allerdings mit der entsprechenden Eingruppierung. Vermutlich behältst du deine Stufe und landest nur in P5 - ist aber auch ein bisserl Verhandlungssache.
Lass dich vom BR oder SBV unterstützen.

lg
Narde
 
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Reaktionen: Lillebrit
Ihr Lieben , vielen Dank für die Antworten ,
Ja ich wollte eigentlich beim gleichen Arbeitgeber bleiben , da öffentlicher Dienst und unbefristeter Vertrag , Zusatzversorgung.
Ich bin im BEM Verfahren. Ist es üblich im BEM das ich mich auf ausgeschriebene Stellen da extra bewerben muss?
Ich schreibe Bewerbungen und hospitiere soweit es geht. Für manche ausgeschriebenen Stellen muss ich extra Bewerbungen schreiben.
Ich frage mich ob das so üblich ist.
Ich habe mittlerweile die Gleichstellung erhalten , SBV ist involviert ebenso der Betriebsarzt.
Wenn es in meiner Gehaltsstufe nichts gibt sonderen nur im niederen Bereich , dürfen die mich einfach so zurück Stufen?
Wäre es sinnvoll isch einen Anwalt zu nehmen?
Parallel schau ich mich natürlich auch in anderen Berufsfeldern um ( MDK ect ) nur wird teilweise eine Kauffaru für Gesundheitswesen verlangt oder zb für den MDK ein eigener PKW.
Desweiteren habe ich einen Termin zur Studienberatung angeleiert ...
was würdert Ihr noch unternehmen?
 
Ja, du musst dich bewerben.
Und ja, wenn du eine andere Tätigkeit ausübst, die nicht in deiner Gehaltsstufe ist, darf man dich zurückgruppieren.
 
Wenn es in meiner Gehaltsstufe nichts gibt sonderen nur im niederen Bereich , dürfen die mich einfach so zurück Stufen?
Wäre es sinnvoll isch einen Anwalt zu nehmen?
 
Dürfen sie nicht.
Bist du in der Gewerkschaft organisiert?
 
Zwar etwas älter, aber dennoch: wenn du einen neuen "leidensgerechten Arbeitsplatz" antrittst, wirst du auch entsprechend diesem eingruppiert. Der AG muss versuchen dir einen Platz zuzuweisen an dem du arbeiten kannst, auch das hat aber Grenzen wenn er nichts anbieten kann. Was er auf keinen Fall muss, ist für Arbeit bezahlen welche du nicht machst. Beispiel , eine Kolleking von mir aus dem Stationsdienst wurde im Rahmen eines BEM Verfahrens an der Info ( Krankenhauspforte ) eingesetzt, auf ihren Wunsch hin. Natürlich bekommt sie jetzt nicht mehr ihr Gehalt als Krankenschwester, sondern das Gehalt einer Pfortenmitarbeiterin.