Welches Recht auf Einarbeitung habe ich?

Registriert
28.03.2021
Beiträge
7
Ort
Forchheim
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Pflegeheim
Funktion
Pflegefachkraft auf Station
Habe 10 Jahre als Pflegefachhelferin in einem Heim gearbeitet.
Um die Ausbildung zur GuK zu machen, bin ich da weg und kehre jetzt zurück als Fachkraft.
Vieles ist in den letzten 3 Jahren gleich geblieben (Tagesablauf, Übergabe m, Pflege usw.) was ich noch kennen werde.

Mit einigem (Tabletten und Tropfen stellen, Anordnungen in Pc eintragen, Medikamente abzeichnen, Insulin und Blutzucker eintragen, MDK Kontakte, Arztvisite, Medikamente bestellen usw.) weiß ich gar nichts oder wenig, weil ich damit nichts zu tun hatte.
Hab ich das Recht auf Einarbeitung oder kann von mir verlangt werden, dass ich das alles weiß bzw. mir selber erarbeite.
 
Da sich die Aufgabenfelder von 3-jährigen Pflegefachkräften und Pflegehelfern unterscheiden, kann man davon ausgehen, daß es etliche Tätigkeiten gibt, die Du als Helferin noch nicht kanntest bzw. gemacht hast. Und in genau diesen Bereichen musst Du auf jeden Fall noch eine Einarbeitung erhalten. Des weiteren müsste es jedem AG klar sein, daß sich auch in einer Zeit mehrjähriger Abwesenheit einiges geändert hat, in dem der neue/alte MA eingewiesen werden muß.
Auf jeden Fall sollte jeder AG schon zur eigenen rechtlichen Absicherung sowie zum Schutz der anvertrauten Bewohner von sich aus eine Einarbeitung durchführen.
 
Ich gehe davon aus, dass Du die Grundlagen der Tätigkeit, wie Medikamentenverabreichung oder Insulingabe, während Deiner Ausbildung gelernt hast. Sollte ich Dir das grundlegend beibringen, würde ich mich wundern.

Geht es dagegen um die hausinterne Dokumentation oder Medikamentenbestellung, ist eine Einweisung selbstverständlich, das ist schließlich in jedem Haus anders.
 

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