Weiterbildung zur Hygienefachkraft

Damit hast du in Ansätzen sicherlich recht.
Aber: Das gilt für beide Seiten!!

Der Fragesteller oder der neue User ist unsicher und will Hilfe.:idea:

Und der "alte Hase" sollte mal darüber nachdenken, was er mit seinen Antworten anrichten kann.

LG opjutti
 
Hallo ronja,

da es für die Ausbildung keinen einheitlichen Lehrplan gibt, genauso wie feste Stunden, sondern nur allg. Richtlinien, findest du eine vielzahl von Infos im Inet, für einen ersten Überblick.

Ne detaillierte Ausbildungsbeschreibung und Abschlussqualifikation wirst du erst dann bekommen, wenn du weißt welches Institut und evtl. die Erfahrungen derjenigen gepostet werden.

Ausbildung/Fortbildung ist immer gut, auch wenn du evtl. vorerst nicht in der Gehaltsgruppe steigst.
Der AG gibt ja eine menge Geld dafür aus - Schulkosten/Arbeitsausfall.

Was mußt du dafür bringen?

Und wenn dein jetziger AG in angemessener Zeit dein Gehalt nicht erhöht -
na mit ner guten Ausbildung bist du doch interessant auch für andere AG.
 
Seltsam, dass Du Dich bewirbst ohne zu wissen für was???

Da die Fortbildung in der Landesverantwortung ist, unterscheidet sich die Ausbildung von Bundesland zu Bundesland. In Ba-Wü sieht das wie folgt aus:
Chemie ist nicht das Thema. Aber - Grundlagen der Krankenhaushygiene, Mikrobiologie und Virologie, spezielle Mikrobiologie mit Statistik und Infektionserfassung, Krankenhausbetriebsorganisation, sozialwissenschaftliche Grundlagen, technische Krankenhaushygiene, EDV Grundlagen ...

Die finanziellen Einbussen sind tatsächlich gegeben, auch wenn die Gehaltsstufe bei manchen AG angehoben wird, fallen die Schichtzulagen eben weg! Zum Teil lässt sich das aber durch geschickte Verhandlung (je nach AG) beheben.

Willst Du die Ausbildung selber finanzieren? Das wäre allerdings sehr teuer. In welchem Bundesland soll die Ausbildung durchgeführt werden?

Matras

Warum wird nicht einfach gelesen was da steht???

Und trotzdem hätte ich mich nicht beworben, ohne zu wissen was mich inhaltlich erwartet (kaufe auch keine Katze im Sack)!
Die Berufsbezeichnung ist in manchen Bundesländern durch den Zusatz "staatliche Anerkennung" (z. B. Ba-Wü) geschützt. Der Begriff Hygienefachkraft alleine ist das nicht.

Matras
 
Weil ich detailiertere Informationen haben wollte und die speziellen Anforderungen bezüglich Vorwissen in Chemie. Das ganze hängt ja trotzdem irgendwie zusammen!

Dann hätte sich streng genommen keiner von unserem Haus bewerben dürfen, wenn der AG noch nicht einmal selbst weiß, wo die Weiterbildung überhaupt durchgeführt werden soll...

Bei den finanziellen Einbußen werde ich alles nocheinmal durchrechnen müssen. Es ist mir schon klar, daß der AG viel Geld dafür aufwendet. Ich sage mal, mit einer Einbuße von 100 € kann ich leben, aber mit einer Einbuße von 300-400 € nicht mehr. Und ich fürchte, daß soviel auf mich zukommen wird, falls es bei der Gehaltsstufe bleibt.
 
Was wegfällt: Schichtzulagen, Feiertage, Nachtdienst, auch Zusatzurlaubstage. Das sind mehr als 100 Euro die dir fehlen werden, wenn du bisher viele WE und Wechselschicht geabeitet hast.
Im TVÖD fallen dir 6 Zusatzurlaubstage weg. Zumindest war dies meine Erfahrung als ich auf Gleitzeit gewechselt habe.

Hier die Aufteilung der Fächer an unserer Akademie - die sind allerdings nicht für ganz Deutschland bindend: http://www.akademie-klinikum-muench.../Geschuetzt/Flyer HFK Kurs 4 _AF_20110502.pdf
 

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