Entschuldige aber das muss mein Großschreibtaste drin gewesen sein, keine Absicht.
Du vermischt hier Dinge, dass ich kaum noch Durchblicke auf was du eigentlich hinaus willst.
AT-Zulagen bekommen einen Namen, damit sie in die Grundtabelle kommen?
Bitte ein Beispiel - nicht vergessen du sprachst vom TVÖD (verdi).
Meinst du vielleicht mit AT - ÜT-Zulagen?
Ist dir vielleicht in dem Zusammenhang nicht bekannt, dass AG die in einem der AGVs sind, was ja die meisten sind, rausfliegen, wenn sie bezahlen wie sie gerade lustig sind?
Deshalb meine ich, das die Vertrags- und Gehaltsverhandlungen nur für einen sehr begrenzten Personenkreis überhaupt in Frage kämen.
@renje: Kein Problem.
Aussertariflich und Übertarifliche Zulagen /Zahlungen sind im Prinzip das Gleiche. Allerdings in Verbindung mit einem gerade neu abgeschlossenen TV kann es passieren, dass je nach Formulierung der AN Probleme bekommt, wenn zwar eine Art Lohnanpassung erhält aufgrund des neuen TV, aber die AT- Zulage nun fehlt. Darüber gab es ein Urteil vom Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2006, was sich über diese Art von Fomulierung ausließ und danach urteilte zugunsten des AGler.
Daher schreiben die Privatkonzerne oft sehr gerne AT- Zulage, da sie damit z.B. evtl. Nachzahlungen nicht tätigen müssen. Ebenso wird dann gerne mal die AT- Zulage z.B. nicht als Fachweiterbildungszulage o.ä. bezeichnet, sondern eben als AT- Zulage.
Alle Tarifverträge werden grundsätzlich mit verdi abgeschlossen und sind dann immer an den TvÖD angelehnt.
Arbeitgeberverbände sind in zwei Gruppen unterteilt: Gruppe 1 : Flächentarifvertraglich gebunden Gruppe2 : müssen das garnicht, sind nicht an den Flächentarifvertrag gebunden, können allerdings alle Vorteile eines Arbeitgeberverbandes nutzen.
Es ist nicht richtig, dass nur eine begrenzte Personenzahl eine Aussertarifliche Zulage bzw. Übertarifliche Zulage erhalten kann. Es liegt immer daran, wie man verhandelt und wie die Gehaltsvorstellungen sind.
Ich bewarb mich schon in einigen TvÖD Häusern vor noch nicht allzulanger Zeit und ich wurde (was früher niemals üblich war) nach meinen Gehaltsvorstellungen gefragt und es wurden mir auch AT- Zulagen angeboten (wie man das dann schimpft ist ja wurscht letzendlich...als AN sollte ich mir nur klar machen, dass die mir jederzeit genommen werden können). Meist steht dazu eine Klausel im Vertrag.
Wie Du allerdings darauf kommst, dass die AG, die in einem AGV sind nicht übertariflich/aussertariflich bezahlen dürfen ist mir ein Rätsel ?
Was die AG in einem AGV beachten müssen, wenn sie tarifgebunden sind, dass sie sich an die Vorgaben im Tarifvertrag handeln und nicht darunter gehen. Darüber steht die Welt recht offen.
Aber vielleicht kann ja ein Betriebsrat oder verdianer Näheres dazu schreiben oder ggfs. auch ein AG, der im AGV Mitglied ist.
Das Problem bei der übertariflichen Zulage (oder aussertariflichen Zulage) liegt nur im Punkt : Gleichbehandlung.
Daher wird jeder mit einer AT- Zulage/AT- Vertrag Verschwiegenheit bewahren und ob man sich damit letztendlich besser stellt ist auch die Frage.