Warnstreiks im öffentlichen Dienst

Denkfehler: Wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, hat Anspruch auf den ausgehandelten Tarif. Bei verdi und für die Pflege ist das der TvöD. Wenn Jemand seine eigenen Arbeitsvertragsbedingungen aushandelt, der wird aussertariflich bezahlt und muss niemanden dafür dankbar sein, ausser seinem AG. Das ist konsequent und sehr glaubwürdig!

Gruß KGK

Mal eine Frage. Die Worte "Solidarität" & "Gemeinschaft" sind Dir bekannt und Du verstehst sie auch?
Wenn nicht, kann ich sie Dir gern mal erklären.
Ich spare mir jetzt mal jede Anspielung auf Deinen Nickname, obwohl es mir weiß Gott in den Fingern juckt.
 
Das Problem der Solidarität und Gemeinschaft ist, dass es leider immer wieder Leute geben wird, die sich selbst der Nächste sind.

Dennoch in welchem Land gibt es wirklich eine einwandfreie Solidargemeinschaft und ist Deutschland perfekt?

Die Realität ist leider eine Andere und dennoch den Kopf in den Sand stecken und sich gegen Solidarität und Gemeinschaft zu wehren ist zu sehr in schwarz/weiß gedacht und nicht der unbedingt beste Weg.

Stellt man z.B. Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich und die Schweiz gegenüber, dann wird man sehr schnell feststellen:

1 . ) Jedes Land hat seine Probleme
2. ) Skandale in jedem Land
3. ) Korruption gibt es auch in jedem Land.
4.) Ausländerfeindlichkeiten gibt es auch bzw. Probleme einfach mit unterschiedlichen Mentalitäten
5. ) Perfektionismus: Fehlanzeige in jedem Land
 
@PERICARDINCHEN:
Da muss ich Kleingeistkiller ein Stück weit Recht geben, denn wer einen Einzelarbeitsvertrag z.B. im privaten Konzern aushandelt, der wird aussertariflich bezahlt.
Hat jemand irgendwo das Gegenteil behauptet?

Dass es Einzelfälle gibt, stelle ich ja nicht in Abrede.

Ich bezweifle nur, dass dies für die breite Masse ein Weg und die Lösung sein sollte.

Privat heißt aber auch nicht - ist gleich Tariflos.

Wenn sich ein AG verpflichtet nach Tarif xy zu bezahlen, dann verpflichtet er sich dazu und ist daran gebunden.

Leitungspositionen - mind. ab vgl. PDL ebene - sind davon natürlich unberührt.
 
Mal eine Frage. Die Worte "Solidarität" & "Gemeinschaft" sind Dir bekannt und Du verstehst sie auch?
Wenn nicht, kann ich sie Dir gern mal erklären.
Ich spare mir jetzt mal jede Anspielung auf Deinen Nickname, obwohl es mir weiß Gott in den Fingern juckt.

Lieber Kollege renje:
Zu Deiner Frage nach Solidarität und Gemeinschaft kann ich Dir versichern, dass diese Begriffe mir nicht nur bekannt, sondern auch von mir gelebt werden. Vieleicht fülle ich nicht diese Begriffe nicht so wie Du es Dir vorstellst oder es gerne hättest, aber um das zu verstehen darf man im Geiste nicht "klein" sein.

Gruß KGK
 
Das Problem der Solidarität und Gemeinschaft ist, dass es leider immer wieder Leute geben wird, die sich selbst der Nächste sind.

Dennoch in welchem Land gibt es wirklich eine einwandfreie Solidargemeinschaft und ist Deutschland perfekt?

Die Realität ist leider eine Andere und dennoch den Kopf in den Sand stecken und sich gegen Solidarität und Gemeinschaft zu wehren ist zu sehr in schwarz/weiß gedacht und nicht der unbedingt beste Weg.

Stellt man z.B. Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich und die Schweiz gegenüber, dann wird man sehr schnell feststellen:

1 . ) Jedes Land hat seine Probleme
2. ) Skandale in jedem Land
3. ) Korruption gibt es auch in jedem Land.
4.) Ausländerfeindlichkeiten gibt es auch bzw. Probleme einfach mit unterschiedlichen Mentalitäten
5. ) Perfektionismus: Fehlanzeige in jedem Land

Du beschreibst die aktuelle Situation sehr gut und die Rahmenbedingungen sind für die Pflege unbefriedigend. Meiner Meinung nach liegt die Verbesserung der Rahmenbedingungen nicht in einer gewerkschaftlich organisierten Solidargemeinschaft.
Ich sehe in der Zukunft eine selbstbewußte Berufsgruppe Pflegender, die sehr wohl eine eigene Berufsehre vertritt und Standards definiert, nach denen gearbeitet werden muss. Diese Standards beschränken sich nicht nur auf eine möglichst kleine Wochenarbeitszeit und möglichst hohem Gehalt.
Vielmehr wird definiert,
  • wer pflegen darf
  • wie hoch der Mindestpersonalschlüssel für bestimmte Pflegebereiche zu sein hat
  • wieviel kontinuierliche Fort- und Weiterbildung notwendig ist, um die Berufsbezeichnung weiter führen zu dürfen
  • wie ältere Pflegende in die pflegerischen Arbeitsabläufe integriert werden können
  • u.v.m.
Diese Standards werden wir selbst in Pflegekamern definieren und kontinuierlich fortschreiben - da sehe ich Zukunft.

Gruß KGK
 
Jau... und dann kommt die Gerwerkschaft und hat endlich mal was in der Hand und kann agieren wie der Marburger Bund. Ach wäre das schön. *seufz*


Aber da ist dann ja auch schon wieder das Problem: PK streiken net. Der Pat. könnte drunter lieden. Ärzte sind da ein bischen anders strukturiert und trennen Notfall von Alltagsgeschäft.

Elisabeth
 
@kleingeistkiller:

thread #24 aber man sollte den Überblick nicht verlieren und schon wissen wen man anschießt:!::-?
 
@PERICARDINCHEN:
Hat jemand irgendwo das Gegenteil behauptet?

Dass es Einzelfälle gibt, stelle ich ja nicht in Abrede.

Ich bezweifle nur, dass dies für die breite Masse ein Weg und die Lösung sein sollte.

Privat heißt aber auch nicht - ist gleich Tariflos.

Wenn sich ein AG verpflichtet nach Tarif xy zu bezahlen, dann verpflichtet er sich dazu und ist daran gebunden.

Leitungspositionen - mind. ab vgl. PDL ebene - sind davon natürlich unberührt.

Wieso brüllst Du mich eigendlich an? (schreibst meinen Namen in großen Druckbuchstaben...das bedeutet schreien im Forum).

Das was Du da schreibst ist allerdings nicht ganz korrekt.

Privat heißt durchaus nicht gleich tariflos. Richtig! Aber das hatte auch niemand hier behauptet.

Es ist unterschiedlich. Jeder Privatkonzern hat so seine eigenen AT- Zulagen. Auch wenn sie alle Tarifverträge haben, so gibt es überall AT- Zulagen u.a. und zwar nicht nur für Führungspositionen. Dort gibt es sogar pro HLM eine AT- Zulage z.B. oder für xyz. Auch kann man in Privatkonzernen trotz Tarifvertrag Alles eigens aushandeln und durchaus nach AT- Zulagen, u.a. verlagen.
Es handelt sich auch hierbei nicht um Einzelfälle. Das ist in Privatkonzernen heutzutage keine Seltenheit mehr. Es ist ja mal egal wie sich das dann schimpft. Verdi verlangt dann selbstverständlich, dass die AT- Zulagen auch einen Namen erhalten und das allerdings ist mehr dafür gedacht, um den AGler ein Stück weit zu überlisten, damit man das in die Grundtabelle mit hineinbringen kann. Wenn es funktioniert, dann sehr gut. Aber das ist ein hartes und langes Stück Arbeit.
Führungskräfte in großen Privatkonzernen erhalten oft grundsätzlich einen Aussertariflichen Vertrag.
Allerdings ob man sich genau damit besser stellt ist die Frage.

Es ist oft vielen Kollegen/innen garnicht klar: Ein AG ist nur dann an den Tarifvertrag gebunden, wenn der Mitarbeiter/in Gewerkschaftsmitglied ist (in unserem Falle immer wieder verdi)
Wenn der Mitarbeiter/in nicht bei verdi Mitglied ist, dann gilt zwar im Grundsatz der Tarifvertrag schon, aber der AG ist nicht daran gebunden.
 
Du beschreibst die aktuelle Situation sehr gut und die Rahmenbedingungen sind für die Pflege unbefriedigend. Meiner Meinung nach liegt die Verbesserung der Rahmenbedingungen nicht in einer gewerkschaftlich organisierten Solidargemeinschaft.
Ich sehe in der Zukunft eine selbstbewußte Berufsgruppe Pflegender, die sehr wohl eine eigene Berufsehre vertritt und Standards definiert, nach denen gearbeitet werden muss. Diese Standards beschränken sich nicht nur auf eine möglichst kleine Wochenarbeitszeit und möglichst hohem Gehalt.
Vielmehr wird definiert,
  • wer pflegen darf
  • wie hoch der Mindestpersonalschlüssel für bestimmte Pflegebereiche zu sein hat
  • wieviel kontinuierliche Fort- und Weiterbildung notwendig ist, um die Berufsbezeichnung weiter führen zu dürfen
  • wie ältere Pflegende in die pflegerischen Arbeitsabläufe integriert werden können
  • u.v.m.
Diese Standards werden wir selbst in Pflegekamern definieren und kontinuierlich fortschreiben - da sehe ich Zukunft.

Gruß KGK


Ein kleiner Punkt ist mir in Deiner Liste ins Auge gestochen.

"wieviel kontinuierliche Fort- und Weiterbildung notwendig ist, um die Berufsbezeichnung weiter führen zu dürfen"

Fort- und Weiterbildung:

Ja in jedem Falle
Ja unbedingt eine Vereinheitlichung der Fachweiterbildungen Deutschlandweit

Das Punktesystem ist eine Möglichkeit, um dem Problem (Fortbildung für Alle) ein Stück weit entgegenzuwirken (verursacht aber in vielen Köpfen sehr viel Unmut).

Ich persönlich kenne den theoretischen und praktischen Leistungsnachweis mit Beurteilung (jährlich oder zweijährlich für jeden Mitarbeiter/in). Das hat mir persönlich sehr viel Laune gemacht. Auch das kann zunächst (vorallem bei den Faulen, den Stagnierten, den Resignierten u.a.) sehr arg aufstossen.
Das ist allerdings Sinn und Zweck der Übung. Da es somit schon genau diese herausfiltert. Es wird danach ja niemand abgesägt, sondern jeder Mitarbeiter/in erhält natürlich hinterher ein faires, transparentes und informatives Gespräch mit der Abteilungsleitung IPS/Anästhesie u.a.

Pflegekammern sind wichtige Instrumente. Verdi kann und wird das Alles niemals richten können, da sie ganz Andere Aufgaben haben und der Fachbereich 03...eben nicht ganz verdi ist.
Dazu kommt noch, dass nicht Alle Pflegenden bisher organisiert sind und somit erledigt sich das in einigen Kliniken leider von selbst. Die können nicht mal einen Haustarifvertrag aushandeln, weil z.B. weniger als 30% der Mitarbeiter organisiert sind.
 
Entschuldige aber das muss mein Großschreibtaste drin gewesen sein, keine Absicht.

Du vermischt hier Dinge, dass ich kaum noch Durchblicke auf was du eigentlich hinaus willst.

AT-Zulagen bekommen einen Namen, damit sie in die Grundtabelle kommen?

Bitte ein Beispiel - nicht vergessen du sprachst vom TVÖD (verdi).

Meinst du vielleicht mit AT - ÜT-Zulagen?

Ist dir vielleicht in dem Zusammenhang nicht bekannt, dass AG die in einem der AGVs sind, was ja die meisten sind, rausfliegen, wenn sie bezahlen wie sie gerade lustig sind?

Deshalb meine ich, das die Vertrags- und Gehaltsverhandlungen nur für einen sehr begrenzten Personenkreis überhaupt in Frage kämen.
 
Entschuldige aber das muss mein Großschreibtaste drin gewesen sein, keine Absicht.

Du vermischt hier Dinge, dass ich kaum noch Durchblicke auf was du eigentlich hinaus willst.

AT-Zulagen bekommen einen Namen, damit sie in die Grundtabelle kommen?

Bitte ein Beispiel - nicht vergessen du sprachst vom TVÖD (verdi).

Meinst du vielleicht mit AT - ÜT-Zulagen?

Ist dir vielleicht in dem Zusammenhang nicht bekannt, dass AG die in einem der AGVs sind, was ja die meisten sind, rausfliegen, wenn sie bezahlen wie sie gerade lustig sind?

Deshalb meine ich, das die Vertrags- und Gehaltsverhandlungen nur für einen sehr begrenzten Personenkreis überhaupt in Frage kämen.

@renje: Kein Problem.


Aussertariflich und Übertarifliche Zulagen /Zahlungen sind im Prinzip das Gleiche. Allerdings in Verbindung mit einem gerade neu abgeschlossenen TV kann es passieren, dass je nach Formulierung der AN Probleme bekommt, wenn zwar eine Art Lohnanpassung erhält aufgrund des neuen TV, aber die AT- Zulage nun fehlt. Darüber gab es ein Urteil vom Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2006, was sich über diese Art von Fomulierung ausließ und danach urteilte zugunsten des AGler.
Daher schreiben die Privatkonzerne oft sehr gerne AT- Zulage, da sie damit z.B. evtl. Nachzahlungen nicht tätigen müssen. Ebenso wird dann gerne mal die AT- Zulage z.B. nicht als Fachweiterbildungszulage o.ä. bezeichnet, sondern eben als AT- Zulage.

Alle Tarifverträge werden grundsätzlich mit verdi abgeschlossen und sind dann immer an den TvÖD angelehnt.

Arbeitgeberverbände sind in zwei Gruppen unterteilt: Gruppe 1 : Flächentarifvertraglich gebunden Gruppe2 : müssen das garnicht, sind nicht an den Flächentarifvertrag gebunden, können allerdings alle Vorteile eines Arbeitgeberverbandes nutzen.

Es ist nicht richtig, dass nur eine begrenzte Personenzahl eine Aussertarifliche Zulage bzw. Übertarifliche Zulage erhalten kann. Es liegt immer daran, wie man verhandelt und wie die Gehaltsvorstellungen sind.
Ich bewarb mich schon in einigen TvÖD Häusern vor noch nicht allzulanger Zeit und ich wurde (was früher niemals üblich war) nach meinen Gehaltsvorstellungen gefragt und es wurden mir auch AT- Zulagen angeboten (wie man das dann schimpft ist ja wurscht letzendlich...als AN sollte ich mir nur klar machen, dass die mir jederzeit genommen werden können). Meist steht dazu eine Klausel im Vertrag.
Wie Du allerdings darauf kommst, dass die AG, die in einem AGV sind nicht übertariflich/aussertariflich bezahlen dürfen ist mir ein Rätsel ?

Was die AG in einem AGV beachten müssen, wenn sie tarifgebunden sind, dass sie sich an die Vorgaben im Tarifvertrag handeln und nicht darunter gehen. Darüber steht die Welt recht offen.

Aber vielleicht kann ja ein Betriebsrat oder verdianer Näheres dazu schreiben oder ggfs. auch ein AG, der im AGV Mitglied ist.

Das Problem bei der übertariflichen Zulage (oder aussertariflichen Zulage) liegt nur im Punkt : Gleichbehandlung.
Daher wird jeder mit einer AT- Zulage/AT- Vertrag Verschwiegenheit bewahren und ob man sich damit letztendlich besser stellt ist auch die Frage.
 
@pericardinchen:

es wurden mir auch AT- Zulagen angeboten
Warum nennst du dann kein Beispiel und die Höhe?

AT-Zulagen bekommen einen Namen, damit sie in die Grundtabelle kommen?
Sagst du nun welche du meinst oder nicht?

Aussertariflich und Übertarifliche Zulagen /Zahlungen sind im Prinzip das Gleiche.
Rechtlich gibt es dabei schon einen sehr großen Unterschied.
Möchte es hier nicht weiter vertiefen, da dazu bei Freund google genug zu finden ist.
 
@pericardinchen:

Warum nennst du dann kein Beispiel und die Höhe?

Sagst du nun welche du meinst oder nicht?

Rechtlich gibt es dabei schon einen sehr großen Unterschied.
Möchte es hier nicht weiter vertiefen, da dazu bei Freund google genug zu finden ist.


Hallo Renje,

1. habe ich schon eine AT- Zulage genannt bzw. ein Beispiel und zwar schon 2 an der Zahl. (AT- Zulage für Einsatz pro HLM ; AT- Zulage für FWB, AT- Zulage für Intensiv in 2 Stufen gestaffelt (Berufserfahrung und Co spielten dabei eine Rolle). Insgesamt verfügte das Haus über 20 AT- Zulagen (wir nannten es dann auch AT- Zulagen-Wahnsinn:rofl:)
Das Brutto war zwar ähnlich, wie das Brutto nach TvÖD, aber das Netto war wesentlich niedriger und bis zum Brutto wurde Alles mit AT- Zulagen aufgefüllt. Dies kann Nachteile bei der Rente bedeuten. Daher wollten wir die AT- Zulagen in die Grundentgeltabelle mit einpflegen.
Der Nachtteil von der Variante Alles mit AT- Zulagen bis zum Brutto aufzufüllen besteht ganz klar darin, dass die AT- Zulagen einem jederzeit weggenommen werden könnten. Dafür gab es auch Klauseln im Vertrag.
2. Über Geld spricht man nicht und ausserdem muss ich nach wie vor darüber Verschwiegenheit bewahren.
3. es wird rechtlich ein Unterschied gemacht, allerdings benannte ich das auch nach dem BGH Urteil von 2006. Der Unterschied besteht in der Formulierung.

Alles was drüber geht an Bezahlung ist möglich, trotz Bindung an einen Tarifvertrag.
 
Hallo pericardinchen:

AT- Zulage für Einsatz pro HLM ; AT- Zulage für FWB, AT- Zulage für Intensiv in 2 Stufen gestaffelt
Sind doch im TV vorgesehen?
Was ist dann daran AT?
Instensivzulage ist im TVÖD nicht mal ÜT.
Jedenfall im TVÖD und AVR, mit einem gewissen Spielraum.
Du hast dann natürlich Recht, wenn es heißt ANGELEHNT an ...

Was ist HLM?

muss ich nach wie vor darüber Verschwiegenheit bewahren.
Na das Märchen sollte doch mittlerweile vom Tisch sein!

allerdings benannte ich das auch nach dem BGH Urteil von 2006.
würde ich gerne mal lesen, hast du einen link?
Alles was drüber geht an Bezahlung ist möglich, trotz Bindung an einen Tarifvertrag.
Vielleicht ne Quelle?

Vor nicht allzu langer Zeit hat ein KH in der Nähe von München (TVÖD) seinen MA mehr bezahlt, wenn Stellen auf einer Station nicht besetzt waren. Nämlich genau den Betrag der fehlenden Stelle verteilt auf die MA, da diese ja Mehrleistung für den fehlenden Kollegen erbringen mussten.

Wurde vom AGV abgemahnt und vom Arbger. geschluckt im Gütetermin, deshalb kein Urteil.
Begründung - nicht Tarifkonform.
 
Eine Verschwiegenheitsklausel bzgl. übertariflicher Bezahlung - warum sollte es die nicht geben dürfen?

Wer nach einem der großen Tarife bezahlt, der wird damit nicht hinterm Berg halten. Wer einen Haustarif hat, veröffentlicht ihn in den seltensten Fällen - muss er ja auch nicht. Und wer einen Arbeitnehmer besser bezahlt als seine Kollegen - weil er Weiterbildungen oder Leistungen honorieren will, oder weil derjenige einfach über besseres Verhandlungsgeschick verfügt - der kann seinen AG dazu verpflichten, darüber Stillschweigen zu bewahren.

Falls es mal eine leistungsgerechte Vergütung im TVÖD geben sollte, werden die Mitarbeiter, die in diesen Genuss kommen, ja auch nicht am Schwarzen Brett ausgehängt.
 
Aha. Das dürfte eine Besonderheit des deutschen Arbeitsrechts sein. Interessant.

Auch wenn' s mich nicht betrifft, denn ich werde nach TVÖD bezahlt und den kann jeder im Netz nachlesen.
 
Hallo pericardinchen:

Sind doch im TV vorgesehen?
Nein in dieser Form nicht
Was ist dann daran AT?
Alles.
Instensivzulage ist im TVÖD nicht mal ÜT.
das meinte ich auch nicht in der allgemeingültigen Form, sondern in der 2 Stufen Form und das gibt es nicht im TvÖD und wird es auch nicht geben.
Jedenfall im TVÖD und AVR, mit einem gewissen Spielraum.
Du hast dann natürlich Recht, wenn es heißt ANGELEHNT an ...

Was ist HLM?
Herz- Lungen- Maschiene

Na das Märchen sollte doch mittlerweile vom Tisch sein!

Ja sicher verdi plädiert immer dafür und ebenso das Urteil ist eindeutig. Allerdings muss ich nicht über AT- Zulagen reden, wenn ich das nicht möchte. Zumal es sich in dem Falle um einen Privaten Klinikkonzern handelt, der einen Haustarifvertrag hat und ebenso weiß doch innerhalb der Klinik jeder, was er an AT- Zulagen erhält. Also vollkommen irrelevant. Da besteht sogar noch der Gleichbehandlungsgrundsatz

würde ich gerne mal lesen, hast du einen link?
Vielleicht ne Quelle?

Google ist mein Freund und Helfer!

Vor nicht allzu langer Zeit hat ein KH in der Nähe von München (TVÖD) seinen MA mehr bezahlt, wenn Stellen auf einer Station nicht besetzt waren. Nämlich genau den Betrag der fehlenden Stelle verteilt auf die MA, da diese ja Mehrleistung für den fehlenden Kollegen erbringen mussten.

Wurde vom AGV abgemahnt und vom Arbger. geschluckt im Gütetermin, deshalb kein Urteil.
Begründung - nicht Tarifkonform.
Das ist logisch in dieser Art- und Weise. Sehr ungeschickt von dem AG und ungeschickt von dem AN. Wer hat denn da gepetzt?


Herzliche Grüße
 

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