Wann muss der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis erstellen?

Miss_Eli

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Dortmund
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Kinderkrankenschwester
Hallo, in der Suchfunktion habe ich leider Infos gefunden wann ein Ag nach Beschäftigungsende ein Arbeitszeugnis erstellen muss udn es mir aushängigen sollte.
Kann mir hier jemand helfen???

LG Miss_Eli!
 
Das Arbeitszeugnis darf erst zum Ende Deines Beschäftigungsverhältnisses erstellt werden. Bsp.: Ist Dein letzter Arbeitstag laut Kündigung usw. der 31.10.08 darf der AG das Zeugnis auch erst mit dem Datum 31.10.08 austellen. Ein Anspruch auf ein Zeugnis hat jeder AN. Ob er Dir das freiwillig aushändigt ist eine andere Frage. Viele AG drücken sich gerne davor, weil es etwas aufwendig ist, also immer wieder nachfragen und ggf. drauf drängen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist mir schon klar, aber gibt es eine Regelung wann das Arbeitszeugnis nach Beschäftigungsende ausgestellt werden muss, z.B. innnerhalb 4 Wochen nach Beschäftigungsende???

LG Miss_Eli
 
Hab mich gerade gewundert, ich bekam mein Zeugnis nämlich schon vor meinem letzten Arbeitstag - aber es war tatsächlich auf diesen datiert. Hab gerade nachgesehen.
 
Hab jetzt mal bei meinem jetzigen AG in der Personalabteilung nachgefragt, von dort habe ich erfahren das es keinen festgelegten Zeitrahmen gibt, nur die juristische Formulierung "zeitnah".
Und bei der Recherche in juristischen Urteilen geht man so von 3 Monaten nach Beschäftigungsende aus, aber es gibt auch ein Urteil von 2008 wo der Richter 10-12 Monate für "zeitnah" hält. Na dann Gute Nacht - ich warte erstmal geduldig!

P.S.: Ob ein AG sich wirklich noch nach 10 Monaten an meinen Mamen geschweige denn meine Arbeitsweise erinnert um eine "qualifiziertzes" Arbeitszeugnis zu erstellen?????????
 
Hallo,
es ist richtig, daß das Zeugnis "zeitnah" nach dem Ausscheiden zu erstellen ist. Üblicherweise geschieht dies in den ersten 4 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, arbeitsrechtlich werden max. 3 Monate noch als zeitnah angesehen.
Das zitierte Urteil mit 10-12 Monaten ist die Meinung eines einzelnen Richters, der meines Erachtens nach keine Ahnung von der tatsächlichen Praxis hat.
Mein Tip: regelmäßig die Personalstelle nerven, dann geht es wahrscheinlich schneller!
 
Hallo,
am besten schon im Kündigungsschreiben eine Frist setzen - ca. 4-6 Wochen nach dem letzten Arbeitstag; dann ist der Arbeitgeber auch verpflichtet dies bis zu diesem Tag zu erstellen. Ohne Fristsetzung gibt es Arbeitgeber, die sich Jahre Zeit lassen.
Gruß
 
Hi

Bitte lass dein Arbeitszeugnis von jmd durchlesen, der sich mit sowas auskennt. Es darf nämlich nichts schlechtes darin stehen. Es kann aber sein, dass manche Arbeitgeber versteckte Hinweise schreiben. Sowas wie "war stets bemüht" heißt soviel wie "wollte und konnte nicht". Also aufpassen. Das kann sein, dass es dann nochmal neu geschrieben werden muss.

Liebe Grüße
 
So viel ich weiß musst du ein Arbeitszeugnis verlangen, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dir automatisch eines auszustellen, außerdem musst du das Zeugnis abholen, der Ag ist nicht einmal verpflichtet dir das Zeugnis zu schicken! So wurde es uns in einer Weiterbildung berichtet!
 
Ich habe schon im Kündigungsschrieben um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hingewiesen nur eben keine Frist gesetzt.
Und die Deutung und das "richtige" Lesen von Arbeitszeugnisen ist ja so ne Sache, aber ein personalsachbearbeiter als Mann ist ganz hilfreich sowie meine rechtsschutzversicherung, wenn´s hart auf hart kommt muss sich das eben ein Anwalt genauer anschauen.
Aber noch bin ich geduldig und hoffe auf ein "wohlwollendes" Arbeitszeugnis udn wenn bis dezember noch kein Rühren von Seiten des Ag besteht werd cih mich melden, schriftlich natürlich.
 

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