Vorbehaltsaufgaben für examiniertes Pflegepersonal im OP?

der Dude

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OP
Gibt es eigentlich Vorbehaltsaufgaben für examiniertes Krankenpflegepersonal im OP, welche nicht durch OTA`s, exam. Krankenpflegehelfer, Ärzte, Arzthelfer, sonstiges Personal durchgeführt werden dürfen?
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Oder können alle Tätigkeiten im Zuge des Direktionsrechts (Anordnungs-, Übernahme- und Durchführungsverantwortung) auf verschiedene Berufsgruppen übertragen werden.

Ich denke da auch an Bereitschaftsdienste, Gewerbe- und Berufsrecht, QM-Zertifizierung.

Ausgehend von einer Diskussion mit meiner Leitung, die der Meinung ist es gebe diesbezüglich rechtliche Vorschriften, welche mir jedoch nicht bekannt sind.

Ist bestimmt schon mal diskutiert worden, hab auch einige threads durchforstet, aber keine Regelungen, Normen oder klare Aussagen gefunden.

Gibts da was?

der dude
 
Gibt es eigentlich Vorbehaltsaufgaben für examiniertes Krankenpflegepersonal im OP, welche nicht durch OTA`s, exam. Krankenpflegehelfer, Ärzte, Arzthelfer, sonstiges Personal durchgeführt werden dürfen?
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der dude


Moin, moin!

Es gibt keine Vorbehaltsaufgaben für die Krankenpflege.

Gruss Hartwig
 
Das heißt im Klartext, es obliegt dem behandelnden Arzt, welche Person er mit der Durchführung der medizinischen Maßnahme (soweit delegierbar) betraut um den Behandlungsauftrag zu erfüllen.

Desweiteren obliegt es der Krankenhausgeschäftsführung, welches Personal es zur Verfügung stellt um den Behandlungsvertrag zu erfüllen.

Stimmts?

Danke,
der dude
 
Nun, das stimmt so. Aber ich würde sagen das kann die Geschäftsführung nicht bringen.
Ich kanns nur erklären wies mal bei uns war. Um Kosten zu sparen wurde ne Arzthelferin angestellt. Gleiche Leistungen gemacht usw. Da fühlten sich manche Examinierten auf den Schlips getreten. Die Stimmung im Team kippte und es wurde sich gemeinsam (also ausgewählte Gruppe, ich war nicht dabei) gegen sie beschwert und ihr wurde der Vertrag nicht verlängert. Es gab nie wieder sowas in der Art,obwohls a Schmarrn is.
 
Hallo
wir haben in unserer Klinik:

Fachkrankenschwestern/-pfleger
Krankenschwester/-Pfleger
Kinderkrankenschwestern
OTA
Arzthelferin
Auszubildende OTA
FWB OP Teilnehmer
Krankenpflegeschüler (KPS)

im Einsatz.

Die letzten 4 Personengruppen nehmen aufgrund ihrer Qualifikation oder ihres Beschäftigungsverhältnisses (Ausbildungsvertrag) nicht am Bereitschaftsdienst teil. Springertätigkeiten erfüllen alle Gruppen, instrumentieren prinzipiell bis auf die KPS ebenfalls.


Vorbehaltsrechte sind mir auch nicht bekannt. Hinsichtlich der kompetenten Versorgung des Patienten stehen doch wohl eher die unterschiedlichen Erfahrungswerte, Ausbildungsstände und Berufszugehörigkeiten um Vordergrund. Nach diesen Kriterien wird bei uns eingesetzt.
Da kann es aber eben auch schon vorkommen, dass eine komplexe OP einer fitten OTA, die seit 2 Jahren angestellt ist zugeteilt wird. Und das funktioniert dann auch.
Wir hatten vergangegenes Jahr den Versuch einer leistungsbezogenen Bezahlung und im Rahmen dessen einige Gespräche zu der Ausbildung im OP / Qualifikation der einzelnen MA. Das war sehr interessant, weil man sich daran orientiert hat und nicht an der Ausbildung.

Dazu sei gesagt, dass wir ein eigenes OP zugeschnittenes Einarbeitungskonzept haben, was seit Jahren sehr gut funktioniert.
 
Dazu sei gesagt, dass wir ein eigenes OP zugeschnittenes Einarbeitungskonzept haben, was seit Jahren sehr gut funktioniert.

sehr interessant. wie sieht des aus. Ich habe sowas nie gehabt. Funktioniert das mit sog. Mentoren. Weil das funktioniert angeblich nicht bei uns. Mentoren dienen find ich als allg. Ansprechpartner. Und nicht unbedingt als einer, dem man hinterhertackelt
 
Gibt es eigentlich Vorbehaltsaufgaben für examiniertes Krankenpflegepersonal im OP, welche nicht durch OTA`s, exam. Krankenpflegehelfer, Ärzte, Arzthelfer, sonstiges Personal durchgeführt werden dürfen?


Also Vorbehaltsaufgaben für examiniertes Krankenpflegepersonal im OP, welche nicht durch OTAs durchgeführt werden dürfen gibts sicherlich nicht, da ja eine OTA hochqualifizert ist und mit einer Pflegekraft + zusätzlicher OP-Fachweiterbildung gleichgestellt ist.
 

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