- Registriert
- 17.02.2008
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- OP
Gibt es eigentlich Vorbehaltsaufgaben für examiniertes Krankenpflegepersonal im OP, welche nicht durch OTA`s, exam. Krankenpflegehelfer, Ärzte, Arzthelfer, sonstiges Personal durchgeführt werden dürfen?
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Oder können alle Tätigkeiten im Zuge des Direktionsrechts (Anordnungs-, Übernahme- und Durchführungsverantwortung) auf verschiedene Berufsgruppen übertragen werden.
Ich denke da auch an Bereitschaftsdienste, Gewerbe- und Berufsrecht, QM-Zertifizierung.
Ausgehend von einer Diskussion mit meiner Leitung, die der Meinung ist es gebe diesbezüglich rechtliche Vorschriften, welche mir jedoch nicht bekannt sind.
Ist bestimmt schon mal diskutiert worden, hab auch einige threads durchforstet, aber keine Regelungen, Normen oder klare Aussagen gefunden.
Gibts da was?
der dude
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Oder können alle Tätigkeiten im Zuge des Direktionsrechts (Anordnungs-, Übernahme- und Durchführungsverantwortung) auf verschiedene Berufsgruppen übertragen werden.
Ich denke da auch an Bereitschaftsdienste, Gewerbe- und Berufsrecht, QM-Zertifizierung.
Ausgehend von einer Diskussion mit meiner Leitung, die der Meinung ist es gebe diesbezüglich rechtliche Vorschriften, welche mir jedoch nicht bekannt sind.
Ist bestimmt schon mal diskutiert worden, hab auch einige threads durchforstet, aber keine Regelungen, Normen oder klare Aussagen gefunden.
Gibts da was?
der dude