Von wann bis wann (zeitlich gesehen) gibt es Sonn- und Feiertagszuschläge?

Röntgenbär

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Hallo,

das ist jetzt wahrscheinlich eine blöde Frage, aber ich meine es ernst. :)

Wie leisten am Wochenende 24 Stunden Bereitschaftsdienste. Bisher haben wir einen pauschalisierten Freizeitausgleich erhalten, nun wurden die Verträge umgestellt und im Zuge dessen wurden die Pauschalen für uns abgeschafft und durch Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge als Finanzausgleich ersetzt.

Wenn wir jetzt Samstags um 07:00 bis Sonntag 07:00 arbeiten, wird dann von 20:00 bis 0:00 der Nachzuschlag und von 0:00 bis 07:00 Sonntagszuschlag gezahlt?
Das gleiche dann von Sonntag auf Montag: 07:00 bis 0:00 Sonntagszuschlag und von 0:00 bis 06:00 Nachtzuschlag?

Sehe ich das so richtig? :-?
In unserem TV ist die Nachtarbeitszeit in den Grenzen von 20:00 bis 06:00 und Sonntagsarbeit von 0:00 bis 24:00 definiert. Die Faktorisierung des Bereitschaftsdienstes habe ich der Einfachheit halber absichtlich mal weggelassen.
 
Den Nachtzuschlag gibt es unabhängig vom Sonntagszuschlag.
Im TVÖD gibt es den Samstagszuschlag zwischen 13 und 21 Uhr, danach gibt es zwischen 21 und 0.00 den Nachtzuschlag und ab 00.00 Uhr dann den Sonntag und Nachtzuschlag.
 
Wenn wir jetzt Samstags um 07:00 bis Sonntag 07:00 arbeiten, wird dann von 20:00 bis 0:00 der Nachzuschlag und von 0:00 bis 07:00 Sonntagszuschlag gezahlt?
Das gleiche dann von Sonntag auf Montag: 07:00 bis 0:00 Sonntagszuschlag und von 0:00 bis 06:00 Nachtzuschlag?
Nein, so wie du hier drunter schreibst...:

In unserem TV ist die Nachtarbeitszeit in den Grenzen von 20:00 bis 06:00 und Sonntagsarbeit von 0:00 bis 24:00 definiert. Die Faktorisierung des Bereitschaftsdienstes habe ich der Einfachheit halber absichtlich mal weggelassen.
 
Nein, so wie du hier drunter schreibst...:

Nur zum Verständnis: Also so wie Narde es oben beschrieben hat; wenn im Vertrag nichts anderes steht gibt es den Nachtzuschlag für die geleisteten Nachtstunden und ggf. zusätzlich den Zuschlag für Sonntagsarbeit für die im definierten Zeitraum anfallenen Stunden.



Achja, wo ich schon mal hier schreibe (will kein extra Thema dafür öffnen), weis jemand von euch ob Teilzeitbeschäftigte eine Anspruch auf volle Vergütung haben, wenn in einem Tarifvertrag nicht explizit auf eine nur anteilige Vergütung verwiesen wird? Bei uns in der Abteilung scheiden sich daran momentan die Geister. Die einen meinen was im Tarifvertrag steht gilt, wenn es für die Betroffenen günstiger ist, die anderen meinen hier greift das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
 
Vergütung wofür? Meinst Du die anteilige Zulage? Denn die Zuschläge für Sonntage oder Nachtdienst werden für gearbeitete Stunden geleistet, und die bekommen Vollzeit - und Teilzeitkräfte gleichermaßen. Und dass jemand, der Teilzeit arbeitet, nicht das volle Grundgehalt erhält, ist ja wohl logisch.
 
Vergütung wofür? Meinst Du die anteilige Zulage? Denn die Zuschläge für Sonntage oder Nachtdienst werden für gearbeitete Stunden geleistet, und die bekommen Vollzeit - und Teilzeitkräfte gleichermaßen. Und dass jemand, der Teilzeit arbeitet, nicht das volle Grundgehalt erhält, ist ja wohl logisch.
Achso, ja, mein Fehler. Mit Vergütung meine ich das Monatsgehalt als ganzes (lässt sich jetzt leider oben nicht mehr ändern). Das mit der Logik ist ja auch die eine Seite, so steht es ja eben auch im TzBefG, auf der sachlichen Ebene, so wird auch argumentiert, liest sich der Tarifvertrag für die Betroffenen so, als ob ihnen auch das volle Gehalt zusteht, da keine Sollarbeitsleistung genannt wurde.
Diesen kleinen Disput führen wir auch nur Abteilungsintern um keine schlafenden Hunde zu wecken - also ohne Betriebsrat oder Personalabteilung.
 
Vor keinem Arbeitsgericht der Welt würdest mit der Forderung durchkommen, dass Teilzeitlern dasselbe Gehalt wie Vollzeitlern zusteht. :knockin:
 
Den Nachtzuschlag gibt es unabhängig vom Sonntagszuschlag.
Im TVÖD gibt es den Samstagszuschlag zwischen 13 und 21 Uhr, danach gibt es zwischen 21 und 0.00 den Nachtzuschlag und ab 00.00 Uhr dann den Sonntag und Nachtzuschlag.
Das gilt so nur für Voll- aber nicht für Bereitschaftsdienste (TVöD). Wer weiß, ob dies auch beim TE so für Bereitschaftsdienste im TV steht.
Am Ende muß man doch wieder seinen eigenen Tarifvertrag lesen. Es gibt durchaus auch Formulierungen, daß nur der höchste Zeitzuschlag bezahlt wird (da fällt dann am Feiertag z.B. die Nachtzulage weg).
 

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