- Registriert
- 01.11.2007
- Beiträge
- 58
- Beruf
- MTRA, Gesundheitsbetriebswirt
- Akt. Einsatzbereich
- Radiologische Diagnostik
- Funktion
- Bereichsleitung
Hallo,
das ist jetzt wahrscheinlich eine blöde Frage, aber ich meine es ernst.
Wie leisten am Wochenende 24 Stunden Bereitschaftsdienste. Bisher haben wir einen pauschalisierten Freizeitausgleich erhalten, nun wurden die Verträge umgestellt und im Zuge dessen wurden die Pauschalen für uns abgeschafft und durch Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge als Finanzausgleich ersetzt.
Wenn wir jetzt Samstags um 07:00 bis Sonntag 07:00 arbeiten, wird dann von 20:00 bis 0:00 der Nachzuschlag und von 0:00 bis 07:00 Sonntagszuschlag gezahlt?
Das gleiche dann von Sonntag auf Montag: 07:00 bis 0:00 Sonntagszuschlag und von 0:00 bis 06:00 Nachtzuschlag?
Sehe ich das so richtig?
In unserem TV ist die Nachtarbeitszeit in den Grenzen von 20:00 bis 06:00 und Sonntagsarbeit von 0:00 bis 24:00 definiert. Die Faktorisierung des Bereitschaftsdienstes habe ich der Einfachheit halber absichtlich mal weggelassen.
das ist jetzt wahrscheinlich eine blöde Frage, aber ich meine es ernst.
Wie leisten am Wochenende 24 Stunden Bereitschaftsdienste. Bisher haben wir einen pauschalisierten Freizeitausgleich erhalten, nun wurden die Verträge umgestellt und im Zuge dessen wurden die Pauschalen für uns abgeschafft und durch Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge als Finanzausgleich ersetzt.
Wenn wir jetzt Samstags um 07:00 bis Sonntag 07:00 arbeiten, wird dann von 20:00 bis 0:00 der Nachzuschlag und von 0:00 bis 07:00 Sonntagszuschlag gezahlt?
Das gleiche dann von Sonntag auf Montag: 07:00 bis 0:00 Sonntagszuschlag und von 0:00 bis 06:00 Nachtzuschlag?
Sehe ich das so richtig?
In unserem TV ist die Nachtarbeitszeit in den Grenzen von 20:00 bis 06:00 und Sonntagsarbeit von 0:00 bis 24:00 definiert. Die Faktorisierung des Bereitschaftsdienstes habe ich der Einfachheit halber absichtlich mal weggelassen.