Volles Gehalt ab dem Tag der bestandenen Prüfung?

Aaron_Ddorf

Newbie
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03.11.2012
Beiträge
7
Ort
Düsseldorf
Beruf
Exam. Gesundheits- und Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Interdisziplinäre Intensivstation
Hallo Zusammen,
ich hoffe ich stelle meine Frage im richtigen Bereich, ich bin neu hier! Ich habe am 18. Oktober meine letzte Prüfung für das Examen als Gesundheits- und Krankenpfleger bestanden und somit mein Examen erhalten. In der Schule wurde uns gesagt wir müssen ab dem Tag des Examens auch das Gehalt eines Examinierten bekommen, sprich ich hätte 18 Tage Ausbildungsvergütung und 12 Tage Volles Gehalt bekommen müssen. Gestern kam dann meine Gehaltsabrechnung: Für den gesamten Monat nur die Ausbildungsvergütung. :gruebel: Das Problem ist mein Arbeitgeber hat es auch noch nicht geschafft mir einen Arbeitsvertrag vorzulegen, jedoch arbeite ich schon voll, in wie fern ist jetzt ein Vertrag zustande gekommen, da ich ja quasi "geduldet" werde und welche Gehaltsansprüche habe ich? Außerdem werden bei uns zur zeit neue Mitarbeiter nicht mehr direkt beim Arbeitgeber angestellt, sondern bei einer vom Arbeitgeber eröffneten Leiharbeitsfirma und verdienen so bis zu 300€ weniger, jetzt habe ich natürlich auch Angst solch einen Vertrag vorgelegt zu bekommen.
 
Was steht in deinem Ausbildungsvertrag bezüglich der Laufzeit?
 
na lieber Aaron hätte auch ne Prüfungsfrage sein können!

§4KrpflG
sie dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform drei Jahre,
erst nach den vollen 3Jahren bist du Examiniert, wenn ich richtig Rechne als zum 01.11 und dann gibts das volle Geld.

und das die Schule sowas sagt, kann ich mir wirklich nicht vorstellen, denn die müssen letztlich die Fehltage bis 30.10. rechnen und im zweifelsfall Nachweisen und ein Nacharbeiten einfordern.

in wie fern ist jetzt ein Vertrag zustande gekommen,
Arbeit angeboten, Arbeit angenommen - faktisches Arbeitsverhältnis geschlossen.

welche Gehaltsansprüche habe ich
zumindest das üblicherweise für deine Qualifikation bezahlt wird.
Habt ihr nen Tarif, dann brauchst du nur da rein zu sehen.

jetzt habe ich natürlich auch Angst solch einen Vertrag vorgelegt zu bekommen.
wieso Angst? GuK werden gesucht, dann geh woanderst hin. Wenn du nächste Woche keinen Vertrag hast und nicht weißt wie du Eingruppiert bist (PDL, Personalstelle) dann such dir was anderes. In Zeiten von Personalmangel braucht man sich so nicht behandeln lassen.

Kann es sein, dass dein AG auf die Erl. zur Führ. der Berufsbez. wartet bevors nen Vertrag gibt?
Mal Fragen - kostet ja nix.
 
Also... Entschuldigung für die fehlenden Informationen!
Mein eigentlicher Ausbildungsvertrag ging bis zum 31.07.2012, da ich den Medizinischen Teil der mündlichen Prüfung wiederholen musste wurde ein Vertrag für eine Ausbildungsverlängerung unterschrieben, jedoch stand in diesem Vertrag kein genaues Datum, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststand wann genau die Nachprüfung ist. Ich habe diesen Vertrag direkt nach Notenbekanntgabe in der Schule Unterschrieben und im selben Gespräch sagte mir mein Lehrer genau das mit dem Gehalt. Zum Thema Tarif.... Das ist im Moment das Problem bei uns im Haus (Konzern), mein AG will im moment keine Verträge im TVÖD anbieten... folge Streik etc., natürlich kann ich mir auch was neues suche, ich möchte jetzt erst einmal auf den Vertrag warten und damit dann zum Betriebsrat und ggf. zu Verdi gehen. Würde halt einfach schon gerne da bleiben, weil direkt nach dem Examen eine Stelle auf Intensivstation zu bekommen ist glaub ich nicht so einfach.
 
Steht die Sache mit dem Gehalt in dem Vertrag der Ausbildungsverlängerung? Wenn Du das nicht schriftlich hast, sehe ich schwarz. Aber frag auf jeden Fall man Montag in der Personalabteilung nach, es könnte sich auch um ein Versehen handeln.

Ich würde mich auch wegen des fehlenden Arbeitsvertrag jetzt schon an den Betriebsrat wenden. Die müssten zumindest abschätzen können, wann damit zu rechnen ist.
 
Am besten warte ich mal auf den Vertrag, meine PDL hat mir einen Vertrag ab dem 19. Oktober versprochen, wenn das dann so im Vertrag steht und ich diesen Unterschrieben habe müssen sie ja rückwirkend zahlen oder seh ich das falsch?
 
Ohne den Anschlussvertrag genau zu kennen,
sehe ich es auch so, dass mit bestehen der Nachprüfung du als Examiniert gilts, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Ob das allerdings rechtlich Bestand gehabt hätte nach der NacpPrüfung weiter in einem Ausbverh. zu sein?
Davon abgesehen hättest du keinen Ausb.vertrag mehr gebraucht, denn eine weitere Ausbildung ist nur bei Nichtbestehen der prakt. Ausb. erforderlich, die Alternative wäre evtl. daraus gewesen, wenn du ihn nicht Unterschrieben hättest, dass du auf der Strasse stehst.

meine PDL hat mir einen Vertrag ab dem 19. Oktober versprochen, wenn das dann so im Vertrag steht und ich diesen Unterschrieben habe müssen sie ja rückwirkend zahlen oder seh ich das falsch?
so sehe ich das auch, aber wenn schon diese Zusage nicht eingehalten würde, das wäre kein gutes Zeichen für die Zukunft in diesem Haus.
 

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