Elisabeth Dinse
Poweruser
- Registriert
- 29.05.2002
- Beiträge
- 19.809
- Beruf
- Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivüberwachung
Nehmen wir mal an, dass es eine Ausschreibung gibt. Was ändert das dann? Deine engagierten Kollegen werden sich bewerben. Und dann? Die Besetzung ist bereits geklärt.
Aber selbst wenn der AG das ganze durchspielt und er lässt alle antraben um sie dann aus dem Gespräch mit dem Satz zu verabschieden "Und hiermit haben wir dem Gesetzt genüge getan." Das ist dann eine Aufwertung für die Kollegen? Ich bezweifele das ernsthaft. Sowas sollte keinem zugemutet werden. Schon gar nicht Kollegen, die von anderen zur Bewerbung gedrängt werden.
Elisabeth
Aber selbst wenn der AG das ganze durchspielt und er lässt alle antraben um sie dann aus dem Gespräch mit dem Satz zu verabschieden "Und hiermit haben wir dem Gesetzt genüge getan." Das ist dann eine Aufwertung für die Kollegen? Ich bezweifele das ernsthaft. Sowas sollte keinem zugemutet werden. Schon gar nicht Kollegen, die von anderen zur Bewerbung gedrängt werden.
Elisabeth