Verkürzte Ausbildung + Unterhaltsgeld?

Barils

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29.09.2006
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Hallo,
ich habe ein kleines Problem und hoffe das ihr mir helfen könnt.
Ich habe vor Jahren mal Krankenschwester gelernt und habe jetzt eine zusage vom RP auf verkürzung der Ausbildung so das ich nur noch 2 jahre lernen müsste.
Im moment arbeite ich teilzeit und bekomme ca 800 euro bruto und weil mir das nicht ausreicht bekomme ich noch harz 4 dazu, also wird mein gehalt angerechent somit bin ich also herz4 empfenger.
Da mein Arbeitsverhältnis beftristet wurde, habe ich mit meinerm berater darüber gesprochen ob ich die Ausbildung abschließen dürfte, was er zugestimtm hat, jedoch nichts schriftliches.
Meine Frage ist, meint Ihr das ich anspruch auf Unterhaltsgeld (umschulung) habe wärend der Ausbildung oder wird diese Ausbildung genau so wie mein jetziges gehalt angerechnet? Möchte vom Harz 4 weg.
Anderes Problem ist noch das ich in 15 Tagen als Plegehelferin bei einer Schwesternschaft anfangen könnte, jedoch konnte mir die gute Frau nicht sagen wieviel ich da verdienen würde und ich werde mit der eingrupierung nicht fertig.
Vielleicht kennt sich jemand aus wieiel man als helferin lohnsteuerklasse 2 mit 0,5 so bekommt?
Danke
 
Ich versteh den ersten teil der frage nicht.
Könntest du vielleicht noch mal erklären, was die
alte Ausbildung als Krankenschwester mit einer Verkürzten Ausbildung als (???) zu tun hat?
Und als was arbeitest du jetzt und was willst du eigentlich überhaupt machen?
 
Hallo noch mal,
ich war schon mal in der Krankenpflegeausbildung, diese konnte ich aber nicht abschließen da mein sohn auf die welt kam.
Jetzt wird mir von dieser Zeit damals 1 Jahr angerechnet, also könnte ich ins 2 Lehrjahr einsteigen.
Das Zweite problem ist das geld.
So wie ich jetzt rausbekommen habe würde ich wohl Harz4 weiter bekommen zuzüglich zur Ausbildungsvergütung, wobei ich aber vom Harz4 weg will.
Anderes Problem ist das ich eine Vollzeit Stelle bekommen habe als Pflegehelferin und in 15 tagen da anfangen könnte.
Bin etwas ratlos im moment. Weiß nicht was besser ist, wobei ich eigentlich eher Geld verdienen möchte (also die vollzeitstelle).

Grüße
 
Ich denke, du musst ziemlich schnell eine Entscheidung treffen, ob du die Stelle annimmst (du hast nur die abgebrochene Ausbildung, kein Examen als Pflegehelferin, wirst aber als solche eingestellt, habe ich das richtig verstanden?) oder die zwei Jahre Ausbildung machst und dann mit dem Examen sicherlich mehr Möglichkeiten hast, eine Stelle zu finden, die dir gefällt und dann auch etwas mehr Geld zu verdienen. Weißt du denn, was du als Pflegehelferin brutto verdienen würdest? Dann such dir doch mal einen Nettolohnrechner im Internet und schau, was du letztlich in der Tasche haben wirst, ob dir das reicht.

Darf ich mal ganz doof fragen, was dich an Hartz IV so sehr stört? Bei mir läuft das nämlich ähnlich (Ausbildungsgehalt + Hartz IV + Kindergeld + Unterhalt für die Kinder + Fahrtkostenerstattung + Kinderbetreuungspauschale). Nervig finde ich, dass ich alle 6 Monate einen neuen Antrag stellen muss, obwohl die ja genau wissen, dass ich die Ausbildung mache (Bürokratie halt, Hauptsache, die Akten werden dick), ansonsten ist es mir egal, wo mein Geld herkommt. Wäre es Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt, wäre es ja auch kein selbstverdientes Geld, also was soll's.

Ich wünsch dir viel Glück, und vor allem, dass du eine Entscheidung triffst, mit der du auch in ein paar Jahren noch glücklich bist.

Snowbird
 
Hallo Snowbird,

du verwechselst gerade Pflegehelferin mit Krankenpflegehelferin.
Pflegehelfer = Schwesternhelferin.

aber das ist OT

Sonnige Grüsse
Narde
 
Ich war davon ausgegangen, sie meint Gesundheits- und Krankenpflegehelferin (man ist ja schreibfaul), deshalb ja meine Frage, ob sie tatsächlich als solche eingestellt wird, obwohl sie das entsprechende Examen nicht hat.

Snowbird
 
Hallo,
nein werde nur als Pflegehelferin angestellt.
bekomme jetzt mit einer 39% stelle 630 Euro netto.
Denke das ich bei 100% bei 1200 euro netto wäre? :) hoffe ich zumindestens.
An Harz4 stört mich das, daß ich mit meinem freund zusammenziehen möchte und dann eh kein Harz4 bekommen würde, beim unterhaltsgeld ist das bissl anders.
Grüße
 

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