- Registriert
- 07.07.2016
- Beiträge
- 542
- Ort
- Völlig verzogen
- Beruf
- staatl. anerk. Altenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- Beatmungs - WG
- Funktion
- Altenpflegerin
In meinen Arbeitsvertrag steht unter Punkt 5:
Zuschläge können nicht kumuliert werden. Entscheidet sich der Arbeitgeber zur Zahlung von Zuschlägen, wird allein die höchste Zuzahlungsvergütung geschuldet.
Ich weiß, ich bin voreilig gewesen,als ich den Arbeitsvertrag unterschrieben habe.
(Seit 1.12.2016 in der Firma ... beschäftigt).
Kann ich den Arbeitsvertrag eventuell zu meinen Gunsten ändern lassen?
Macht es Sinn, wenn ich aus diesem Grund den AG wechsel?
Zuschläge können nicht kumuliert werden. Entscheidet sich der Arbeitgeber zur Zahlung von Zuschlägen, wird allein die höchste Zuzahlungsvergütung geschuldet.
Ich weiß, ich bin voreilig gewesen,als ich den Arbeitsvertrag unterschrieben habe.
(Seit 1.12.2016 in der Firma ... beschäftigt).
Kann ich den Arbeitsvertrag eventuell zu meinen Gunsten ändern lassen?
Macht es Sinn, wenn ich aus diesem Grund den AG wechsel?