Vergütung / Zuschläge

pepita-sheep

Poweruser
Registriert
07.07.2016
Beiträge
542
Ort
Völlig verzogen
Beruf
staatl. anerk. Altenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Beatmungs - WG
Funktion
Altenpflegerin
In meinen Arbeitsvertrag steht unter Punkt 5:

Zuschläge können nicht kumuliert werden. Entscheidet sich der Arbeitgeber zur Zahlung von Zuschlägen, wird allein die höchste Zuzahlungsvergütung geschuldet.

Ich weiß, ich bin voreilig gewesen,als ich den Arbeitsvertrag unterschrieben habe.
(Seit 1.12.2016 in der Firma ... beschäftigt).

Kann ich den Arbeitsvertrag eventuell zu meinen Gunsten ändern lassen?

Macht es Sinn, wenn ich aus diesem Grund den AG wechsel?
 
Dass Zuschläge nicht kumuliert werden, ist m. W. aber ziemlich normal.
Also z. B. Feiertags- und Nachtarbeit, da wird nur das höhere gerechnet.
 
AVR Caritas
§ 6 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

(1) 1Der Mitarbeiter erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde

a) für Überstunden in den Entgeltgruppen 1 bis 9b
30 v. H.
in den Entgeltgruppen 9c bis 15
15 v. H.
b) für Nachtarbeit
20 v. H.
c) für Sonntagsarbeit
25 v. H.
d) bei Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich
135 v. H.
mit Freizeitausgleich
35 v. H.
e) für Arbeit am 24. Dezember und am 31 Dezember jeweils ab 6 Uhr
35 v. H.
f) für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschicht oder Schichtarbeit anfällt
20 v. H.
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. 3Beim Zusammentreffen von Zeitzuschlägen nach Satz 2 Buchst. c bis f wird nur der höchste Zeitzuschlag gezahlt.
 

Ähnliche Themen