Vergütung in Ostdeutschland

Mausie

Stammgast
Registriert
15.11.2010
Beiträge
248
Ort
Potsdam
Beruf
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Neonatologie
Hallo zusammen,

ich hab da ein kleines Problem. Ich selbst wohne in NRW und führe eine Beziehung mit jemandem aus Brandenburg. Und das nun schon eine ganze Weile, sodass natürlich das Thema Zusammenziehen und wer zu wem so langsam relevant wird. Es würde so aussehen, dass ich diejenige wäre, die umzieht, was mir wiederum nichts ausmacht und er sowieso das Dreifache von mir verdient. Aber nun gibt es ja das Problem der unterschiedlichen Gehälter zwischen Ost und West. Aktuell werde ich nach E8a Stufe 2 TvöD-K vergütet. 2013 Examen gemacht und seitdem im Beruf, seit 2014 im Bereich Kinderintensivpflege. Jetzt ist natürlich die Frage, wie das in Ostdeutschland aussehen würde? Ich hab die Tage gelesen, dass der TvöD seid dem 01.01.2010 keine Unterschiede mehr macht zwischen Ost und West, sondern bundesweit gültig ist. Ist das tatsächlich so? Wird man dann auch so eingestuft oder wird man dann in den neuen Bundesländern niedriger eingestuft? Denn da gibt es ja immer noch den TV-L, den die Länder nutzen können. Auch wenn mein Freund wahrscheinlich genug für uns beide verdient, möchte ich schon alleine von meinem Gehalt leben können, man weiß ja nie, was passiert und wie es kommt. Das ist halt gerade ein riesen Aspekt, der mir ein bisschen Kopfschmerzen bereitet bei dem Gedanken, nach Ostdeutschland zu ziehen.
 
Jetzt ist natürlich die Frage, wie das in Ostdeutschland aussehen würde? Ich hab die Tage gelesen, dass der TvöD seid dem 01.01.2010 keine Unterschiede mehr macht zwischen Ost und West, sondern bundesweit gültig ist. Ist das tatsächlich so?
Ja, natürlich. Allerdings unterscheidet sich die wöchentliche Arbeitszeit im öffentlichen Dienst in den Bundesländern. Bayern hat z.B. 38,5h, Baden-Württemberg dagegen 39h und wenn ich richtig informiert bin gilt anderswo eine 40h-Woche - jedes Mal bei identischem Grundgehalt.

Der TVÖD-K wurde vom TVÖD-P abgelöst, Du müsstest also nach P8 bezahlt werden; sollte Du nicht der Intensivpflege, sondern auf Normalstation unterkommen, wäre Deine Entgeltgruppe die P7. Das wäre aber unabhängig vom Bundesland.
Öffentlicher-Dienst.Info - TVöD-P - Pflege
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt ist natürlich die Frage, wie das in Ostdeutschland aussehen würde?

Das kommt auf das Haus an, an dem du dich bewirbst. Längst nicht jede Klinik in den Neuen Bundesländern zahlt nach TVöD. Von den ca. 20 Kliniken, an denen ich mich initial beworben hatte, zahlten ungefähr 1/4 diesen Tarif.
Die entsprechenden Haustarife können eine große Differenz zum TVöD aufweisen. Als ich mich damals (in Thüringen) um einen Ausbildungsplatz bewarb, konnte ich gewaltige Spannen in der Vergütung feststellen. I.d.R. geben viele Kliniken aber schon auf ihren Webportalen an, nach welchen Tarifen sie entlohnen.
 
Das kommt auf das Haus an, an dem du dich bewirbst. Längst nicht jede Klinik in den Neuen Bundesländern zahlt nach TVöD. (...)
Die entsprechenden Haustarife können eine große Differenz zum TVöD aufweisen.
Na ja, das ist in den alten Bundesländern nicht anders.
 
Leider gibt diese Klinik in ihrem Portal nicht an, wie die Vergütung erfolgt bzw. nach welchem Tarif. Ich hab jetzt mal eine Anfrage geschickt, wobei mir das natürlich auch ein bisschen peinlich ist, weil sowas ja normalerweise Bestandteil eines Vorstellungsgesprächs ist. Aber für unsere Planungen wäre das halt schon wichtig.
 
Leider gibt diese Klinik in ihrem Portal nicht an, wie die Vergütung erfolgt bzw. nach welchem Tarif. Ich hab jetzt mal eine Anfrage geschickt, wobei mir das natürlich auch ein bisschen peinlich ist, weil sowas ja normalerweise Bestandteil eines Vorstellungsgesprächs ist. Aber für unsere Planungen wäre das halt schon wichtig.

Ich finde das nicht peinlich, sondern legitim. Vor allem wenn man eine längere Anfahrt zum Vorstellungsgespräch hat und sich dieses, aufgrund des zu erwartenden Gehaltes, vielleicht von selber erledigt.
 
(...)
Der TVÖD-K wurde vom TVÖD-P abgelöst,(...)
Hier muss ich dich leider korrigieren:
Es gibt keinen TVöD-P. Wenn den im Vorstellungsgespräch jemand anspricht wird er für eine gewisse Heiterkeit beim Gegenüber sorgen. Die durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser heißt immer noch TVöD-K.

Was du aber meinst und damit hast du dann Recht: Es gibt keine KR-Tabelle mehr. Diese wurde durch die P-Tabelle abgelöst.
 
"Kinderintensivpflege" mit drei Jahren Berufserfahrung?
Also eine gesuchte Fachkraft.
Warum trittst du nicht ganz selbstbewußt auf und fragst an, was die Häuser dir anbieten? Da sollten durchaus noch ein paar Zuckerl drin sein, die über den Flächentarif hinausgehen...

denkt sich spflegerle
 

Ähnliche Themen