Vergütung an Feiertagen

Annemie_Ra

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Hallo,
ich bin neu hier...kannte die Seite bisher gar nicht und bin über google hier gelandet.
Meine Frage ist etwas speziell ich hoffe ich kann es trotzdem so erklären.

Ich arbeite mit 35% (13,5 Std.Woche) als Krankenschwester in einem Krankenhaus als Nachtwache.
Das Haus ist kirchlich aber an den TVÖD angegliedert.
An gesetzlichen Werktagsfeiertagen werden meine Sollstunden um 2,7 Std pro Feiertag reduziert.

Im Dezember war es so, dass sich meine Sollstunden durch die Feiertage um 5,7 Std. reduziert haben. (13,5 Std : 5 Tage =2,7Std x2 Feiertage)
Jetzt habe ich am 25. und 26. Nachtdienst gemacht
Davon waren 13,25 Std. Feiertagsstunden.

Ich habe keine Überstunden deshalb angerechnet bekommen.

Jetzt meine Fragen:
Ist es richtig, dass die Reduzierung der Sollstunden schon reicht um einen 100% Freizeitausgleich für geleistete Feiertagsstunden zu rechtfertigen?

35% Schichtzulage bekomme ich mit der nächsten Abrechnung wohl ausbezahlt.

Ich habe unsere MAV schon kontaktiert und sie meinte doch tatsächlich...ich bekomme doch die 35% Schichtzulage und könnte damit doch sehr zufrieden sein...Mein Pesonaler ist länger im Urlaub und die anderen fühlen sich nicht zuständig...

Vielleicht ist ja jemand hier und kann mir etwas dazu sagen.

Viele Grüße

Annemie_Ra
 
Zuletzt bearbeitet:
Davon ausgehend, dass der TVÖD hierzu analog der AVR geregelt ist, folgende Aussagen:

Deine Sollstundenreduktion ist korrekt. Damit müssen deine Ist- Stunden voll in das Ist Arbeitszeitkonto laufen, vorausgesetzt du bekommst tatsächlich 35% ausgezahlt.
Sollten es 135% sein, dann sieht es anders aus.

Um sicher zu sein:
- lese selbst im TVÖD die Regelung dazu nach (Google tvöd k Volltext) und
- liste uns oder kontrolliere deine tatsächlichen Ist Stunden sowie Vor- und Übertrag im Dezember. Vielleicht hast du was übersehen.
 
Hallo,
Also ich musste im Dezember 51 SollStunden leisten und habe inkl. den Feiertagen 51 Stunden geleistet

Am 1.,7.,16. halbe Nächte mit je 5 Std. also 15Std
Ein Urlaubstag mit 7,5 Std
und am
20., 25. und 26. ganze Nächte mit ja 9,5 Std.

Also insgesammt 51 Std. geleistet

Und im Januarplan habe ich keine Stunden für die Feiertage gutgeschrieben bekommen. Bin also plusminus 0 rausgekommen.

Viele Grüße
 
Wenn du 51 leisten solltest und inkl. Feiertagen auch 51 geleistet hast, ist "Null" ja auch korrekt.
Die Feiertage wurden ja vorher aus dem Soll heraus genommen.
 
Das ist ja echt unmotivierend...
Ich verstehe dann aber noch nicht die 135% Regel, wenn ich doch 13,75 Std. Feiertagsstunden geleistet habe..
Also wo sind die 100% Freizeitausgleich...oder werden die dann nur pauschal mit 2,7 Std.pro Feiertag vergütet? Also von den Sollstunden abgezogen?
 
Wenn die Feiertage von der Sollarbeitszeit abgezogen werden, ist das doch der Freizeitausgleich. Du hast mehr Freizeit als in den Monaten ohne Feiertage, oder nicht?

100% mehr an Freizeit plus 135% mehr an Geld gibt's zumindest im TVÖD nicht. Die 35% Zuschlag für die beiden Feiertage müsstest Du mit dem Februar-Gehalt ausbezahlt bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die 35% kommen.

Freizeitausgleich hast du, weil die geleisteten Stunden zu 100% auf dein Stundenkonto kommen UND sie aus dem Soll raus genommen wurden.
Nur eins von beiden, wäre kein Freizeitausgleich.
 
Hallo
nein ich dachte 100% Freizeitausgleich plus 35% Zuschlag wären es...nicht beides...ich habe ja beide Feiertage gearbeitet...von den Sollstunden sind 5,4 Std. abgezogen worden ...sind das die 100% Freizeitausgleich?
Die wären ja auch abgezogen gewesen, wenn ich die Feiertage nicht gearbeitet hätte.
 
Hallo
nein ich dachte 100% Freizeitausgleich plus 35% Zuschlag wären es...nicht beides...ich habe ja beide Feiertage gearbeitet...von den Sollstunden sind 5,4 Std. abgezogen worden ...sind das die 100% Freizeitausgleich?
Die wären ja auch abgezogen gewesen, wenn ich die Feiertage nicht gearbeitet hätte.
Jepp, aber dann gäb's nicht mehr Geld, und das bekommst Du ja.

Bei 135% wären die Arbeitszeit die gleiche wie sonst auch, aber dem war ja wohl nicht so. Im TVöD ist diese Regelung (also die mit 135% Zuschlag ohne Freizeitausgleich) zwar gestattet, aber mir ist kein AG bekannt, der damit arbeitet. Die meisten haben gemeinsam mit dem Betriebsrat die "100% mehr Freizeit & 35% mehr Geld"- Variante vereinbart. Scheint auch bei Dir so zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ist der Unterschied zum Arbeiten an einem anderen Tag lediglich die 35% Zuschlag.
Denn wenn ich die Stunden an einem anderen Tag geleistet hätte, wären sie mir ja auch auf die Sollstunden angerechnet worden.
 
Die 35% und die Tatsache, dass Du - wie fast alle Arbeitnehmer in Deutschland - im Dezember weniger gearbeitet hast als in anderen Monaten. Du hattest mehr Freizeit.
 
Ich verstehe die Regelung anders. Laut TVÖD müsste ich bei Feiertagsarbeit
- ohne Freizeitausgleich
135 v.H.,
- mit Freizeitausgleich
35 v.H.,
erhalten.

Ich erhalte aber 35% mehr - ohne Freizeitausgleich.

Das abziehen der Sollstunden hat nichts mit Freizeitausgleich zu tun, sondern da geht es darum, das _alle_ den Feiertag überhaupt erstmal bekommen.

Angenommen ich muss einen Tag pro Woche arbeiten. Am Mittwoch ist Feiertag. Wenn ich Dienstag arbeite bekomme ich mein normales Gehalt. Wenn ich am Mittwoch arbeite, bekome ich 35% mehr. Da fehlt dann doch der Freizeitausgleich?
 
Du hast aber doch im Dezember weniger gearbeitet als in anderen Monaten. Das geringere Soll ist bereits der Freizeitausgleich.
 
Du bekommst den Feiertag frei, ohne Minusstunden. Arbeitest du, bekommst du dafür deine Iststunden gutgeschrieben, sodass du dafür wieder einen Tag frei bekommst.
Zusätzlich noch die 35%.

Wäre der genannte Tag frei nicht möglich, bzw. würden die Iststunden der Feiertage nicht auflaufen, bekämst du diese 100% ausgezahlt.
 
Wie viele Stunden bekommst du denn abgezogen, wenn du einen Tag frei machst?
Wenn du für 2,7 Stunden einen Tag frei bekommst, denke ich, ist das alles so richtig bei dir.

Ich bekomme z.B. die volle Nachtdienststundenzahl abgezogen, wenn ich fei mache und
bekomme daher auch als Freizeitausgleich, wenn ich an Feiertagen arbeite die volle Zeit wieder.

Meine Sollstundenzahl ist 7 ich arbeite aber 10 pro Nacht.
Daher bekomme ich für jeden Feiertag auch 10 Stunden frei plus die Zulagen für 10 Stunden.

Was genau richtig ist gesetzlich, keine Ahnung.

LG
Antje
 
Hallo,
ich versuche es nochmal zu versuchen zu erklären was ich nicht verstehe.
Ich habe eine Wochenarbeitszeit von 13,5 Std. = 35% Stelle

Wenn ein Feiertag im Monat ist, werden mir 2,7 Std. von den Sollstunden abgezogen

Arbeite ich den Feiertag bekomme ich die tatsächlich geleisteten Stunden gutgeschrieben
Und 35% Zuschlag für den Feiertag

Hätte ich keinen Feiertag gearbeitet, sondern die Stunden an anderen Tagen geleistet, wäre der Unterschied lediglich die 35% Zuschlag.

Ist das so Richtig?

Wenn ja, dann stellt sich für mich die Frage, was dann 135% Zuschlag für ein gearbeiter Feiertag bedeutet.
 
Dann ist doch alles richtig, wenn du die tatsächlich geleisteten Stunden gutgeschrieben
bekommst.
Nachdem, was du ganz oben geschrieben hast, hatte ich das anders verstanden.

Dann sind die 100% die gutgeschriebenen Stunden.

LG
Antje
 
Und wir verstehen nicht, wieso du das nicht verstehst - wo du es doch so schön beschreibst:

"Wenn ein Feiertag im Monat ist, werden mir 2,7 Std. von den Sollstunden abgezogen" --> Das IST das Feiertagsfrei. Du müsstest nicht arbeiten, die Stunden werden aus dem Soll entfernt.

"Arbeite ich den Feiertag bekomme ich die tatsächlich geleisteten Stunden gutgeschrieben" --> Das sind die 100%
"Und 35% Zuschlag für den Feiertag" --> Das sind die 35%
In Summe: 135% (100% Freizeitausgleich, 35% Entgelt)
 
Hallo Maniac,
danke das du dir nochmal die Mühe gemacht hast...

aber ich bin echt sprachlos...
Ich finde es irgendwie ungerecht...dass der Unterschied lediglich die 35 % Zuschlag sind...
Ich werde jetzt versuchen, die Feiertage nicht mehr zu arbeiten...denn nur der Zuschlag ist meiner Meinung nach echt ein Witz...
Ich habe früher vor den Kindern, wenn ich einen Feiertag gearbeitet habe entweder frei gehabt oder konnte von den Stunden die ich gearbeitet habe doppelt zählen und es gab noch 35% Zuschlag dazu
Sprich habe ich 10 Std gearbeitet, gab es insgesammt 20 Std. angerechnet plus 35% Zuschlag

Jetzt ist es also so beim Feiertag bei mir...
es werden mir 2,7 Std von den Sollstunden abgezogen
Ich arbeite 10 Stunden am Feiertag und bekomme 10 Std. angerechnet und 35 % Zuschlag

Ich finde das hat sich für mich schon arg verschlechtert oder bin ich da wieder völlig falsch...
Und finde/sehe die Vorteile einfach nicht...
 
In deinem geringen Teilzeitumfang macht ein freier Tag eben nur 2,7Stunden aus.

Für Vollzeit wären es eben 7,7 Stunden.
10 wäre unsinnig, warum sollte es nochmals zusätzliche Stunden geben...
 

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