Vergütungen bei kirchlichen Einrichtungen

ich mache auch die ausbildung bei einem kirchlichen Träger.
Nach der Ausbildung werde ich nach dem AVR- Caritas Vertrag vergütet.
Aber in welcher Gruppe wird man als exam. Gesundheits- und Krankenpfleger eingestuft ?
Ist KR 5 und diese Tabelle richtig ? Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst

Das wären dann ja 1799 € Netto bzw. 2383 € Brutto - als Single. stimmt das ?
 
sorry, daraus werde ich irgendwie nicht schlau. Alles sehr komplex :-?. Kannst du versuchen mir das zu erklären ?
Bundesland ist NRW. Tausend dank.
 
Etwas runter scrollen, da sind die KR Stufen beschrieben.
KR 4 ist EIngangsstufe.
Die direkt verlinkte Tabelle gibt dir dir neue Einstufung (7a) dazu raus.

Da dann natürlich Stufe 1

2192,64€
 
ich mache auch die ausbildung bei einem kirchlichen Träger.
Nach der Ausbildung werde ich nach dem AVR- Caritas Vertrag vergütet.
Aber in welcher Gruppe wird man als exam. Gesundheits- und Krankenpfleger eingestuft ?
Ist KR 5 und diese Tabelle richtig ? Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst

Das wären dann ja 1799 € Netto bzw. 2383 € Brutto - als Single. stimmt das ?


Ausgehend davon, das die Gruppierungen innerhalb des Caritas AVR gleich sind, wäre dies in Bayern Kr 7a Stufe 1
Brutto 2.192,64
Brutto 2.365,73 (Stufe 2 - nach einem Jahr)
Die Beträge sind nach West.
Bei uns kommen noch 50 € Pflegezulage, 75 € Ballungsraumzulage und sämtlich Zuschläge für jeweilige Nacht-oder WE/Feiertagsdienste hinzu.
12,9 Monatsgehälter/Jahr, 30 Tage Urlaub

Lg. aus München
 
Kann es sein, das Du vorher eventuell im öffentlichen Dienst warst und den AG noch nie gewechselt hast?
In diesem Fall hattest Du bei der Umstellung vom BAT auf den TvÖD eine Besitzstandregelung, welche eine Schlechterstellung aufgrund der Tarifumstellung verhindern sollte.
Bei einem Wechsel des AG (auch im öffentlichen Dienst!) fällt diese jedoch endgültig weg....hieraus kann sich der geringere Auszahlbetrag auf dem Konto erklären.

Den letzten Satz verstehe ich nicht. Steht dieser nicht im Wiederspruch zu eben dieser Besitzstandsregelung? Diese, so lese ich es zumindest heraus, wären doch bei der Umstellung vom BAT auf den TVÖD gegeben, oder? Oder nur deshalb und grundsätzlich nicht, weil der AG gewechselt wurde??
Wie sieht es beim BMT und einem Wechsel zu einer kirchlichen Einrichtung (AVR) aus?
Gelten da auch die Besitzstandsregelungen oder doch nicht, weil es ein anderer AG ist, oder weil der BMT nichts mit der Umstellung vom BAT auf den TVöD zu tun hat?
Ist die Besitzstandsregelung denn verbindlich?
Verwirrend.
 
Den letzten Satz verstehe ich nicht. Steht dieser nicht im Wiederspruch zu eben dieser Besitzstandsregelung? Diese, so lese ich es zumindest heraus, wären doch bei der Umstellung vom BAT auf den TVÖD gegeben, oder? Oder nur deshalb und grundsätzlich nicht, weil der AG gewechselt wurde??
Wie sieht es beim BMT und einem Wechsel zu einer kirchlichen Einrichtung (AVR) aus?
Gelten da auch die Besitzstandsregelungen oder doch nicht, weil es ein anderer AG ist, oder weil der BMT nichts mit der Umstellung vom BAT auf den TVöD zu tun hat

Besitzstand bedeutet, dass sich an einem laufenden Vertrag nichts zu Deinen ungunsten verändert. So lange dieser läuft, kann ein neues tarifliches Rahmenwerk (also die Umstellung vom BAT auf den TVöD) keine Lohnverluste für einen AN herbeiführen....um dieses zu gewährleisten, wurden bei den Neueingruppierungen Ausgleichszahlungen vorgenommen.

Wenn Du den Vertrag kündigst, dann erlischt diese Regelung automatisch und Du schliesst einen neuen Vertrag zu den "normalen Konditionen" des jeweils geltenden tariflichen Rahmenwerks ab. Man könnte also sagen, dass diese Besitzstandwahrung Vertragsgebunden ist, nicht Personengebunden.

Vor einem AG-Wechsel lohnt es sich also, sich mit den neuen Konditionen und auch den ggf. entstehenden Verlusten auseinander zu setzen.
 
Ausgehend davon, das die Gruppierungen innerhalb des Caritas AVR gleich sind, wäre dies in Bayern Kr 7a Stufe 1
Brutto 2.192,64
Brutto 2.365,73 (Stufe 2 - nach einem Jahr)
Die Beträge sind nach West.
Bei uns kommen noch 50 € Pflegezulage, 75 € Ballungsraumzulage und sämtlich Zuschläge für jeweilige Nacht-oder WE/Feiertagsdienste hinzu.
12,9 Monatsgehälter/Jahr, 30 Tage Urlaub

Lg. aus München
30 Tage Urlaub sind nicht korrekt. Für neue MA gelten 29!
 
Danke für eure weiteren Antworten.
ich hatte in der letzten Zeit wenig Raum mich einzuloggen und damit zu beschäftigen.

Möchte nur sagen, dass es ein Entgegenkommen des neuen Arbeitgebers gibt, womit ich ehrlich gesagt gar nicht gerechnet hätte, da der Ruf der Institution Anderes mir zuflüsterte.
Ich denke, die momentan schwierige Pflegepersonal Lage impliziert selbst ein Umdenken der bisher doch sehr starren Institutionsregeln.

Dennoch habe ich meine Fühler mal ausgestreckt, denn wer weiss ob sie sich dann wirklich auch schriftlich dazu bekennen, wenn es ansteht.

Finde es super, dass ich so viele hilfreiche postings bekommen habe.

Besten Dank dafür :wink:
 
30 Tage Urlaub sind nicht korrekt. Für neue MA gelten 29![/QUOTE

Bei uns bekommen alle 30 Tage Urlaub. Soweit ich weiß hatte doch ein jüngerer Kollege geklagt und sich diskriminiert gefühlt -:) ..und recht bekommen.
 
Was soll daran diskriminierend sein?
Mehr Berufserfahrung/Betriebszugehörigkeit bedeutet ja meist auch mehr Gehalt.
 
Was soll daran diskriminierend sein?
Mehr Berufserfahrung/Betriebszugehörigkeit bedeutet ja meist auch mehr Gehalt.

Naja Blinki, angemessen wäre es schon. Dass dem aber oftmals nicht so ist, konnte man in diesem Thread ja sehr schön herauslesen. Siehe Besitzstand. :wavey:
 
30 Tage Urlaub sind nicht korrekt. Für neue MA gelten 29![/QUOTE

Bei uns bekommen alle 30 Tage Urlaub. Soweit ich weiß hatte doch ein jüngerer Kollege geklagt und sich diskriminiert gefühlt -:) ..und recht bekommen.
Genau. Aus der Konsequenz hat im AVR Bereich jeder 30 Tage Urlaub für 2012 bekommen. Ab 2013 gibts dann nurnoch 29 Tage und ab einem Alter von 55 Jahren 30 ;) (dasselbe wie vorher nur in hell grün...)
Wer vorher bereits 40 war (vorherige Grenze) bleibt bei 30.

Ist in Bayern so übernommen worden, dass jeder neue MA mit 29 Tagen startet.
 
Ist in Bayern so übernommen worden, dass jeder neue MA mit 29 Tagen startet.

Also die unter 55 jährigen ab 2013 alle (egal ob neu beschäftigt oder schon lange dabei) wieder 29 Tage Urlaub, die Ü55 30 Tage Urlaub? Hab ich das richtig erfasst? Gilt das bundesweit oder nur in Bayern?
 
Bundeskommission:

Unter 55 29 Tage, Bestandsschutz für alle, die bereits 30 Tage haben.

Die Regionalkommissionen haben es etwas unterschiedlich umgesetzt.

Bayern hat es (glaube ich) nur für Neueinstellungen umgesetzt. In anderen Bundesländern etwas variabel. Also mal googeln, wie es wo ist.
 

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