Vergütung Rufdienst

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21.02.2011
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Seit 14 Jahren werde ich im Rufdienst mit 25% vergütet, egal ob ich arbeiten muß oder nur Rufdienst leiste. Die Arbeitsbelastung während des Rufdienstes ist sehr gering, so dass wir uns bei dieser Regelung besser stehen als die Änderung auf 12,5%, die unser Arbeitgeber jetzt umsetzen möchte. Meine Frage: hat man auf Grund der Dauer dieser Vergütung eine Art "Gewohnheitsrecht" oder muß man die Änderung akzeptieren?
 
Eine Art Gewohnheitsrecht hat man da sicherlich nicht.
Gruß TheSam
 
Der Arbeitgeber hat das Recht die Stufe nach den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Er kann Euch sogar verpflichten die tatsächliche Arbeitsbelastung für eine gewisse Zeit von Euch erheben (aufschreiben) zu lassen um die jeweilige Stufe zu ermitteln!

Matras
 
ich kenne nun eure speziellen Verhältnisse nicht. Aber ist denn im tariflichen Geltungsbereich denn nicht so, dass in der arbeitsfreien Zeit, Ruhezeit oder wie auch immer das Kind heißt die Pauschale von 12.5% bezahlt wird und wenn gearbeitet wird, die Zeit ab dem Zeitpunkt von dem man angerufen bis zu dem Zeitpunkt bis man wieder zu Hause ist 1:1 bezahlt bekommt und zwar zuzüglich aller Zulagen wie Nachtarbeit, Samstag-, Sonntag- und Feiertagszulagen.
 

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