Vergütung OP

das ist das problem bei uns, vieler meiner kollegen lassen sich einschüchtern mit so sprüchen wie" denkt dran wenn ihr zu spät zu einer op kommt dann stirbt vielleicht ein patient wegen euch". deshalb schlafen einige meiner kollegen im krankenhaus wie gesagt ohne dies vergütet zu bekommen bzw ohne am nächsten morgen nach hause zu gehen..und ich möchte das einfach nicht. vor vielen jahren gab es bei uns wohl auch mal eine anwesenheit, diese wurde aber abgeschafft um geld zu sparen...bei einer "normalen op" wie zb der versorgung einer schenkelhals fraktur oder ähnlichem ist das mit der wegezeit auch nicht das problem...aber wir haben auch eine geburtshilfe bei uns, dass heißt auch not-sectios...hier ist das eigentliche problem. theoretisch müssen wir dann innerhalb weniger minuten im OP sein praktisch schafft das keiner....die meister meiner kollegen haben tatsächlich angst, dass ein kind wegen ihnen sterben könnte und schlafen deshalb im krankenhaus...
 

@ -Claudia-
Deine Antwort widerspricht der gültigen Rechtsprechung:
Auszug aus dem BAG, Urteil vom 31. 1. 2002 - 6 AZR 214/00:
"Der Kläger(=Arbeitnehmer) ist nicht verpflichtet, bei Rufbereitschaft die Arbeit innerhalb von 20 Minuten nach Abruf aufzunehmen. Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts ist die Beklagte(= Arbeitgeber ) nicht berechtigt, eine genaue Zeitspanne festzulegen, in welcher die Arbeit nach Abruf längstens aufzunehmen ist."
Das Urteil betrifft einen Anästhesiepfleger der einen AVR-Vertrag hat.

@ Babejey89
wenn dein AG von dir die Anwesenheit im Haus verlangt, muß er dir Anwesenheitsdienst anordnen !
Für "freiwilliges" übernachten kannst du aber kein Geld verlangen
(im Gegenteil . Dein AG könnte von dir sogar eine Unkostenpauschale für dein Zimmer verlangen :wink1: )

LG Einer


 
Sorry, war durch die Recherche wohl zu langsam:knockin:.Hab vor OPjutti gelesen und mit meiner Antwort begonnen.

Muss OPjutti absolut Recht geben !!! Ihr könnt nur gemeinsam handeln.

Vielleicht kann dir das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ja helfen.


LG Einer
 
Eine Geburtshilfe mit "Not"Sectios auf Rufdienstbasis laufen zu lassen, ist im Falle eines tödlichen Vorfalles in keinem Fall euer Verschulden, sondern äußerst fahrlässig und damit ein Organisationsverschulden seitens des AG.
Er hat Einsparungen an der falschen Stellen vorgenommen und das kann er nicht so einfach auf die AN abwälzen.
Ich glaub ich spinne, was lasst ihr euch alles einreden? Der AG kann doch nicht das Recht beugen!! Das Gericht wird immer die Abläufe und Organisation durchleuchten und hinterfragen. Dort wird auch festgestellt, wie oft und für was der RD angefordert wurde.
Rufdienst darf nur angeordnet werden, wenn erfahrungsgemäß lediglich in Ausnahmefällen Arbeit anfällt. Bei Geburtshilfe mit Sectios kann auf keinen Fall mit Ausnahmefällen gerechnet werden. Da so ein Ereignis regelmäßig und in gewissen Abständen immer wieder eintritt, ist es kein Ausnahmefall und somit keine Grundlage für RD! §14 ArbZG
Was sagt den euer BR dazu?
Frag einen Anwalt oder lies dir die entsprechenden § des Arbeitszeitgesetzes durch und konfrontiere damit deinen AG, BR und Leitung.
 
Ich glaube bei uns ist sich jeder darüber bewusst das dass eigentlich nicht geht mit der rufbereitschaft wenn man eine geburtshilfe hat aber ich glaube, dass ist denen ziemlich egal. Es heißt immer der chefarzt der gyn meint er braucht keinen anwesenheitsdienst der OP und Anästhesie Leute, da er im Notfall auch alleine eine sectio machen kann und deshalb bleibt es bei der Rufbereitschaft. Wäre es denn möglich, dass mein Arbeitgeber einfach so plötzlich den vertrag ändern kann oder einen anwesenheitsdienst anordnen kann?
 
Ja :twisted:!!!

Dein AG kann das Dienstsystem jederzeit von Ruf- auf Anwesenheit ändern , und auch umgekehrt.
Allerdings muss er die Arbeitsbelastungsgrenzen beachten : Rufdienst bis max. 12,5% im Monatsdurchschnitt !!!
Wie hoch ist sie denn real bei euch ?
 
schwer einzuschätzen..also in der woche tatsächlich eher seltener aber am wochenende schon so gut wie immer, macnhmal hat man auch glück und man wird gar nicht gerufen aber die chance ist ziemlich gerring würde ich sagen. wenn man gerufen wird dann ist man am wochenende schon so im durchschnitt 2-4 std da wenn man pech hat auch mal 6-10std....alles schon erlebt naja
 
Wie läuft dann die Regelung mit der Ruhezeit?
Diese muss nach dem Einsatz nach dem ArbZG mind. 10 Std. und max. 11 Std. betragen!
D. h. wenn z. B. bis 2:30 Uhr gearbeitet wird, darf der reguläre Dienst erst wieder frühestes 10:30Uhr und spätestens um 11:30 Uhr angetreten werden. Sonst handelt es sich um eine Ruhezeitverletzung.
Eure RD-Vergütung ist auch sehr schwammig!
Pauschale ca., Einsatzstunden ca.?
Normal ist eine Pauschalvergütung für einen RD von 11 Std. von Brutto Stundenlohn je nach Eingruppierung X 2, bei 24 Std. X 4.
Also bei 9a Stufe 3 = 34,06 €(2-facher Std.satz), 68,10 €(4-fach)
Stufe 4 = 38,50 € 77,00 €
Stufe 5 = 42,00 € 84,00 €
Angaben nach TvöD.
Die gearbeiteten Stunden werden mit Stundensatz je EG + Überstundenzuschlag + evtl. Nacht-, Wochenend-, Feiertagszuschlag entlohnt.
Ich hoffe, ihr rechnet eure Gehaltszettel nach.
LG
 
also wenn wir nachts gearbeitet haben dürfen wir uns danach unsere ruhezeit nehmen, aber ich glaube unser chef meint immer das sind nur 6std ruhezeit und da das aber ziemlich wenig ist kommt es auch öffter mal vor, dass sich jemand nachdem er nachts gearbeitet hat am nächsten morgen krank meldet. unsere bezahlung für die Rufbereitschaft sieht so aus...Pauschale für den RD von Mo-Fr 2x Stundenentgelt / Sa-So und Feiertage 4x Stundenentgelt . Zeiten der Inanspruchnahme, jeweils auf eine volle stunde aufgerundet, werden mit dem entgelt für überstunden sowie ggfs. zeitzuschlägen gezahlt. bei zusammentreffen mehrerer zeitzuschläge wird jeweils nur der höhere satz gezahlt.Trotzdem muss ich sagen halten sich die zulagen für den Rufdienst echt in grenzen da dieser ja auch noch versteuert wird. gehaltszettel nachrechnen ist auch so eine sache ich glaube das macht kaum jemand da man da die meisten angaben gar nicht drauf richtig verstehen kann^^ wenn der arbeitgeber von rufbereitschaft auf anwesenheit den vertrag ändern,muss er das dann bei allen mitarbeitern ? oder geht das auch nur dann bei einzelnen?
 
Hallo Babejey,
bei euch ist wohl einiges im Argen:(
Nur 6 Std. Ruhezeit ist eine Arbeitszeitverletzung nach ArbZG. Die Meinung deines Chefs (PDL, Direktor, OP-L?) ist dabei völlig unerheblich, weil damit gg. ein Bundesgesetz verstoßen wird. Was würde passieren, wenn ihr Gesetzeskonform zum Dienst kommen würdet? Abgesehen von Minusstunden, die bei ordentlicher Planung nicht anfallen dürften.
Meine VZ-MA haben nach RD immer Spätdienst oder TZ-MA frei. Wenn die Ruhezeit nicht bis SD-Beginn ausgeschöpft werden kann, rufen die MA an und kommen entsprechend später. Dann fallen halt ein paar Minusstunden an. Meistens reicht die Ruhezeit aber aus.
Die Bezahlung ist vollkommen okay so, weil RD eigentlich nur in Ausnahmefällen geleistet wird.
Wie lief es bei der Umstellung von Anwesenheits-BD auf RD? Gab es da MA, die aus dem Raster gefallen sind?
Bei mir gibt es auch Ausnahmen: Alleinerziehende, die Nachts keine Betreuung für´s Kind haben, gesundheitliche Gründe abh. vom Grad d. Schwerbehinderung, Anfahrtsweg mehr als 1 Std., OP-Leitungen. Diese Ausnahmen haben aber noch nie für Unmut gesorgt, weil es offen und gemeinsam so besprochen wurde.
LG opjutti
 

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