Vergütung nach der Ausbildung nach AVR

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rockcity

Gast
Hallo,
ich habe eine dringende Frage und zwar werde ich zum April meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin beenden.
Ich könnte eine Volzeitstelle in einem katholischen Haus antreten, die nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) bezahlen.
Ich würde da als frisch examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin in die Vergütungsgruppe Kr 4 Ziffer 1 der Anlage 2a fallen.

Nun würde ich natürlich gerne wissen, wie viel das als Grundgehalt brutto wäre. In der Personalabteilung erreiche ich niemanden und aus den Tabellen und Erklärungen im Internet bin ich nicht so schlau gworden, weil da dann auch noch was von 4 a und 4 b steht und das eine wäre um die 1800€ und das andere etwas mehr als 1600€.

Kann mir jemand hier unverbindlich Auskunft darüber geben, was ich wohl als Burttogrundgehalt zu erwarten habe (wie gesagt in der Vergütungsgruppe Kr 4 Ziffer 1 Anlage 2a)?

Vielen Dank, rockcity
 
In KR IV 1 kriegst du 1344,17 Grundgehalt, steht so in den aktuellen Tabellen.
+ entsprechenden Ortszuschlag + allg. Zulage + Schichtzulagen usw....
 
Das ist ja total wenig oder sehe ich das falsch?

In dem Krankenhaus wo ich jetzt meine Ausbildung beende, da wird nach dem TÖVD-Tarif (oder so ähnlich) bezahlt und da wurde uns gesagt, dass das am Anfang als frisch examinierte Pflegekraft ca. 1800 € Bruttogrundgehalt sind und das man dann netto mit Schichtzulagen etc. irgendwas mit 1300€ rausbekommt.

Können denn die Gehälter in den verschiedenen Tarifen so unterschiedlich sein? :gruebel:

LG, rockcity
 
Hallo Rockcity,

logisch können die Gehälter in den einzelnen Tarifverträgen unterschiedlich sein.

Wenn du in der Blauen Leiste mit dem AVR suchst, bekommst auch einige Threads geliefert. Die Nettolöhne zu vergleichen ist eine Milchmädchenrechnung, diese sind von diversen Faktoren abhängig, wenn dann solltest du die Bruttolöhne ansehen. Meines Wissens nach bist du als Berufsanfänger im AVR schlechter gestellt als im TVÖD.

Schönen Tag
Narde
 
Vielen lieben Dank für eure Antworten :-)

@ narde2003: Ich wollte ja auch die Bruttolöhne aus TVÖD und AVR vergleichen, weil ich den aus dem TVÖD halt definitiv weiß und aus dem AVR nicht so schlau geworden bin. Du hast recht, beim Nettolohn spielen ja viele Faktoren eine Rolle.
E ist mir auch bewusst, dass es da Unterschiede gibt, aber 1850 € brutto ind TVÖD als frisch examinierte zu 1344,17 € brutto als frisch examinierte im AVR wäre dann doch schon ein sehr großer Unterschied... :-? Traifsachen sind aber auch nicht einfach zu verstehen :wink1:

Habe jetzt aber in der Personalabteilung angerufen und endlich jemanden erreicht :-) Der rechnet mir das dann mal aus, was ich so ungefähr zu erwarten habe :-)
 
E ist mir auch bewusst, dass es da Unterschiede gibt, aber 1850 € brutto ind TVÖD als frisch examinierte zu 1344,17 € brutto als frisch examinierte im AVR wäre dann doch schon ein sehr großer Unterschied...

Du hast aber schon von Ortszulage und allg. Zulage gelesen?
Hast entsprechende AVR-Tabellen gefunden?
 
hey,

soviel ich weiß, gibt es den ortszuschlag nicht mehr!

LG
 
Doch, den Ortszuschlag gibt es definitiv noch im AVR, da mein Sachbearbeiter in der Personalabteilung davon gesprochen hat.
Und der Ortszuschlag macht den Gehaltsbetrag doch gleich noch etwas schöner :)
 
Vielleich könnt Ihr mir helfen?
Ich habe mich in einem kirchlichen KH beworben. Ich möchte ganz gerne wissen, wieviel Gehalt ich ungefair erwarten kann. Ich bin 31 Jahre alt, mein Examen war 1997, ich bin ledig und habe ein Kind. Die Stelle beinhaltet 6h pro Tag und Rufbereitschaft. Vielen Dank !
 
Doch, den Ortszuschlag gibt es definitiv noch im AVR, da mein Sachbearbeiter in der Personalabteilung davon gesprochen hat.
Und der Ortszuschlag macht den Gehaltsbetrag doch gleich noch etwas schöner :)


Hallo , bin neu und hoffe den richtigen Unterpunkt für meine Frage gefunden zu haben. Habe meine Ausbildung vor 19 Jahren gemacht und danach in Praxen und Ambulanzen gearbeitet, Jetzt habe ich eine Stelle in aussicht die nach KR vergütet. Bin 40 Habe 2 Kinder und Steuerklasse 2. Ein Kind auf meiner Steuerkarte nach der Scheidung. Gehe in eine Ambulanz mit Schichtdienst. Kann mir einer Sagen was da wohl rauskommt. Kenn sonst nur BAT-Vergütung.Ortszuschlag gibt es natürlich auch. Jedenfalls in Herne /NRW
Danke:gruebel:
 
Wenn ich deine "KR-Vergütung" richtig interpretiere (hast im AVR Thread gepostet), dann wirst du dich sicher freuen, dass die AVR auf dem BAT basiert und somit aufs Selbe rauskommt ;)

Zumindest die aktuellen Tabellen (ab 04 mein ich) kannst du benutzen!
 
Ist der Krankenschwesterntarif wohl damit gemeint ? ich habe keine Ahnung.Ist AVR der allgemeine Krankenschwesterntarif. Sorry dass ich so blöd frage
 
oh je.. das ist doch kriminell!!! Wenn man mal bedenkt wie viel Pflegekräfte im AUsland verdienen, da liegt Deutschland mit seiner Bezahlung wohl gerade mal knapp über der eines Entwicklungslandes. ok ich übertreibe ein wenig. Wir sind dem deutschen Staat genausoviel wert wie eine HIlfsarbeitskraft in anderen Berufssparten! Die haben sogar noch mehr monatlich! Wandert aus, wenn es euch irgendwie möglich ist. Streiks bringen da wohl gar nichts, aber vielleicht überlegt sich der Staat mal was wenn plötzlich kaum noch Pflegekräfte im Land sind...:wut::angryfire::angry::motzen:
 
HAllo

Ich habe da auch mal eine Frage. ICh bin gelernte Arzthelferin im 7 Berufsjahr und verheiratet. Jetzt habe ich ein Job bei der Caritas angeboten bekommen als Begleitperson für ältere Menschen.

Kann mir jemand sagen wie ich da eingestuft werde und was ich da dann bekomme.
Möchte für das Vorstellungsgespäch und den Verhandlungen nächste Woche gut vorbereitet sein.

Danke schonmal
 

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