- Registriert
- 25.04.2024
- Beiträge
- 6
- Beruf
- Altenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Ambulante Pflege
- Funktion
- Stellvertretende Pflegedienstleitung
Hallo,
ich bin seit gestern auf der Suche nach der Antwort auf die Frage, wer das Hautdesinfektionsmittel bei einer Insulininjektion HKP zu stellen hat, der Patient oder der Pflegedienst. Leider konnte ich bis jetzt keine eindeutige Antwort finden, auch die Antwort des dbfk lässt hier Interpretationsspielraum zu.
Es geht nicht um die Frage ob das Pflegepersonal die Einstichstelle desinfizieren muss, sondern, wer das Material stellen muss.
In der Vergütungsvereinbarung steht dazu leider nichts.
Analog dazu könnte man die Leistung "BZ Messung" oder "Wundverband anlegen/wechseln" hernehmen.
Bei der BZ Messung steht explizit dabei, dass der Pflegedienst die Teststreifen zu stellen hat, die Lanzetten wiederum der Patient. Bei der Wundversorgung ist es ja sogar so, dass das verordnete Desinfektionsmittel sogar vom Patienten selbst bezahlt werden muss, nicht von der Krankenkasse.
Ich arbeite seit 2009 in der ambulanten Pflege, seit 2017 als stellvertretende Leitung und bis jetzt war es immer so, dass die Patienten ihr Hautdesinfektionsmittel selbst gestellt haben.
Aktuell haben wir jedoch Probleme mit einer Patientin und deren Tochter, die der Meinung sind, wir müssten das stellen.
Wo finde ich hierzu eindeutig, wenn möglich, bindende Vorschriften?
ich bin seit gestern auf der Suche nach der Antwort auf die Frage, wer das Hautdesinfektionsmittel bei einer Insulininjektion HKP zu stellen hat, der Patient oder der Pflegedienst. Leider konnte ich bis jetzt keine eindeutige Antwort finden, auch die Antwort des dbfk lässt hier Interpretationsspielraum zu.
Es geht nicht um die Frage ob das Pflegepersonal die Einstichstelle desinfizieren muss, sondern, wer das Material stellen muss.
In der Vergütungsvereinbarung steht dazu leider nichts.
Analog dazu könnte man die Leistung "BZ Messung" oder "Wundverband anlegen/wechseln" hernehmen.
Bei der BZ Messung steht explizit dabei, dass der Pflegedienst die Teststreifen zu stellen hat, die Lanzetten wiederum der Patient. Bei der Wundversorgung ist es ja sogar so, dass das verordnete Desinfektionsmittel sogar vom Patienten selbst bezahlt werden muss, nicht von der Krankenkasse.
Ich arbeite seit 2009 in der ambulanten Pflege, seit 2017 als stellvertretende Leitung und bis jetzt war es immer so, dass die Patienten ihr Hautdesinfektionsmittel selbst gestellt haben.
Aktuell haben wir jedoch Probleme mit einer Patientin und deren Tochter, die der Meinung sind, wir müssten das stellen.
Wo finde ich hierzu eindeutig, wenn möglich, bindende Vorschriften?
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