Urlaubsfrage

  • Ersteller Ersteller NoOneKnows
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Hallo,

also ich denke, dass wir hier so nicht weiter kommen. Ruf in der Schule an, erklär Dein Anliegen und frag, ob der geplante Urlaub zu dem Zeitpunkt möglich sein wird! Die Schule hat einen 3-Jahresplan und kann Dir dieses beantworten...

Es gibt nur 2 Möglichkeiten:

Solltest Du dort Urlaub haben, ist alles gut und Du kannst diesen antreten.

Solltest Du keinen Urlaub haben, dann darfst Du auch nicht fahren. Versuche in dem Fall, die Reise zu stornieren. Wenn das nicht möglich ist, wirst Du die fälligen Gebühren hierfür leider selber tragen müssen....dass Du vor einem eventuellen Ausbildungsbeginn eigenständig Urlaub buchst ist einzig und alleine Deine Angelegenheit.
In späteren Berufsleben kann es Dir auch bei Arbeitgeberwechseln passieren, dass lange geplanter und gebuchter Urlaug nicht genommen werden kann.
 
na krankenschwester,sonst würde ich hier wohl kaum reinschreiben. :/
am "tollen" kh in riesa
 
heißt also,wenn ich dringend nen tag frei brauche zwecks arzt etc hab ich pech oder wie?
 
Wenn du zum Arzt musst weil du akut krank bist, meldest du dich ganz normal krank bist.
Wenn du zum Zahnarzt musst, oder sonst planbarer Arztbesuch, planst du den Termin so, dass er vor oder nach der Arbeit oder an einem freien Tag ist.

Wenn du einen ganzen freien Tag haben willst wegen irgendeinem privaten Ereigniss, hast du wohl in der Tat Pech gehabt.
 
Hallo,

geplante Arztbesuche haben in der Freizeit stattzufinden- dieses ist nach einem Früh- oder vor einem Spätdienst auch kein Problem! Solltst Du mehr Zeit benötigen, kann man auf dem DP der Station einen Wunsch hinsichtlich des freien Tages äußern...wenn Du diesen für einen Arztbesuch benötigst, wird man Dir auch entgegen kommen.
Allerdings gilt auch hier: der Ton macht die Musik :wink:

Du kannst generell auf den Stationen immer Wünsche äußern, ob Du diese auch erfüllt bekommst, hängt aber von den Erfordernissen der Station ab.

Zusammenhängende urlaubstage werden in der Ausbildung von der Schule geplant, später als GuKP tust Du es für Dich. Allerdings dürfte es auch dann "mutig" sein, über ein Jahr im Voraus schon zu buchen ....*g*.
 
na krankenschwester,sonst würde ich hier wohl kaum reinschreiben. :/
am "tollen" kh in riesa

Naja....der Satz mit der Schule hat mich etwas verwundert....

....weil es keine krankenpflegeschule ist sondern ein normales berufsschulzentrum, was auch noch z.b. kfz-leute ausbildet oder so.

als auszubildender hat man keine überstunden haben die gesagt.

Und das finde ich auch komisch....Warum machen Azubis keine Überstunden ??? Feiertage ???
 
das weiß ich doch nich...hat die nur gesagt..und das man als azubi auch keine wochenendzuschläge bekommt.
vllt hat die alte auch keine ahnung.
und zu der sache mit über ein jahr vorher buchen...muss man,sonst bekommt man zu der zeit nix mehr weil da an der ostsee immer ein großereignis namens hanse sail ist.da kann man froh sein wenn man was bekommt.
 
Während der praktischen Einsätze hat man in der Regel schon mal unter der Woche frei, auch mehrere Tage am Stück, nur halt nicht während der Schulzeit. Wenn du am Wochenende arbeitest, hast du die Ausgleichstage unter der Woche frei.
 
Wirst du nach Tarif bezahlt?

Wie gesagt, Urlaub über ein Jahr vorher buchen und sicher sein dass du dann auch fahren kannst, wird nicht funktionieren solange du berufstätig bist. Damit wirst du dich anfreunden müssen.

Aber gerade wenn ein Großereignis ist und alles ausgebucht ist, sollte es nun wirklich kein Problem sein, das das Zimmer noch vermietet werden kann wenn du nun zurücktrittst.
 
das sagen wir,aber es steht drauf das bei rücktritt der preis zu erstatten ist.
und ja ich glaube schon.wieso?was hat das mit tarif zu tun?
 
weil wenn du nem tarifvertrag bezahlt wirst, hat die Schule nicht zu entscheiden was Zuschläge angeht. Also ich hatte in meiner Ausbildung Wochenend - und Feiertagszuschläge. Weiß nicht warum es die in der Ausbildung nicht geben sollte. Bringen zwar nicht viel während der Ausbildung, aber bekommen tut man sie eigentlich schon.

Wie gesagt, frag halt in der schule, und bei dem vermieter.
Er MUSS nichts erstatten wenn es nicht so festgehalten sind. Aber manche Menschen sind auch einfach nett und verstehen die Situation und erlassen den Preis wenn sie einen neuen Mieter finden. Mehr wie nein sagen kann der nicht.
 
..kann ich nich umziehen oder wie?

..dass die mir urlaub vorgeben

..haben die gesagt

..sonst würde ich hier wohl kaum reinschreiben ...am "tollen" kh in riesa
..hab ich pech oder wie?
..die alte auch keine ahnung.
Also wirklich, auf dem Niveau diskutiert es sich ganz schlecht.
Ich schliesse mich Flexi an...bitte mässige und überdenke Deinen Ton, in dem Du hier mit Menschen umgehst, die versuchen, Dir zu erklären, warum es so ist, wie es nun mal ist.
VG lusche
 
vllt hat die alte auch keine ahnung

Auch ich möchte Dich an die Gepflogenheiten des netten Miteinanders erinnern und gleichzeitig darauf hinweisen, dass Du Dich hier in der Öffentlichkeit bewegst! Schulen und Arbeitgeber lesen hier sehr häufig (und gerne) mit....anhand eigener Angaben zur Person oder dem Ausbildungsort lassen sich sehr wohl Rückschlüsse auf Deine Person ziehen...
 
Ich glaube NoOneKnows hat nicht den Hauch einer Ahnung wie es in Pflegeberufen läuft.Ich vermute eher sie wird sich in der Zeit krank melden falls sie wirklich nicht vom Mietvertrag zurück treten kann.
 
Hallo,

sollte dieses dann herauskommen würde das einen Grund zur Kündigung darstellen...egal in welchem Beruf.
 
Geht es jetzt um den Urlaub zur Hansesail oder um einen Umzug? *verwirrtgugg*
 
Falls es nicht möglich ist, Urlaub zu nehmen, dürfte es doch gerade bei so einem Großereignis kein Problem sein, ein Jahr vorher einen Ersatzmieter aufzutreiben. Dann darf der Vermieter meines Wissens sich auch nicht dagegen sträuben. Dem ist doch egal, ob Meier oder Müller da wohnt, solange er sein Geld bekommt.
 
Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung in Anlehnung an den TVAöD in der Fassung vom 31.12.2007. Darin sind auch Urlaub, Arbeitszeit und andere Arbeitsbedingungen geregelt.....
......Sie werden in die abteilungsüblichen Dienstpläne integriert......
......Daran schließt sich über den gesamten Ausbildungsverlauf ein Wechsel von Praxiseinsätzen und Unterrichtsblöcken an.
.....

Das sind nur ein paar Auszüge aus dem Flyer dieser Ausbildungsstätte, aus denen sich schon einiges entnehmen lässt.

Wer auch immer "die" sind, es scheinen nicht die Richtigen zu sein, die Dir ausreichend Auskunft geben können über Urlaub und/oder freie Tage.
Wenn ich das richtig gelesen habe hat Deine Ausbildung erst im September jetzt begonnen, insofern gehe ich stark davon aus, dass Du die nötigen Infos noch erhälst, die Du brauchst um Deinen Umzug und Deinen Urlaub zu planen und/oder zu verlegen.
Falls Deine Umzugstage und Urlaubstage allerdings auf Zeiten fallen, in denen Du keinen geplanten Urlaub oder geplantes frei hast (z.B. an Wochenenden zwischen in Schulblöcken) dann wird Dir niemand zusichern, dass Du genau dann freie Tage oder evtl. Urlaubstage haben kannst, der Zeitraum ist einfach viel zu weit in der Zukunft.

Überdenkeswert halte ich Deinen Umgangston und die Art und Weise wie Du glaubst Dir zustehende Forderungen anzubringen. Als erstes aber, ob Du ein Recht hast solche Forderungen zu stellen.
Lehrer, Dienstplanschreiber, die gesamten Pflegekräfte überhaupt sind keine Unmenschen und gestehen auch Auszubildenden zu ihre Wünsche zu äußern und erfüllen sie auch je nach Möglichkeit. Ich bezweifele allerdings dass zum jetzigen Zeitpunkt
Also geduldig bleiben, an richtiger Stelle mit entsprechender Wort- und Tonwahl nachfragen und viele Deiner Probleme, die Du jetzt siehst, lösen sich.