Urlaubsbegleitung einer jungen Frau mit Behinderungen

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Hallo zusammen,
ich würde Euch um eure subjektive Meinung bitten.
Ich wurde angefragt ob ich eine junge Frau mit Behinderung und schwerer Epilepsie während eines 6tätigen organisierten Urlaubes begleite (in Deutschland)
Es stellt sich mir nun die Frage wieviel ich dafür verlangen darf.
Die junge Frau benötigt 1:1 Assistenz und aufgrund ihrer Epilepsie muss man auch nachts ein offenes Ohr und Auge haben.
Wir reden nun von 6 Tagen à 24Std. = 144 Stunden.
Was meint Ihr,was wäre angemessen?
(ich bin Krankenschwester).
Besten Dank und LG
 
Ich würde grundsätzlich mal fragen, wieviel sie zu zahlen bereit wäre? Und wieviel und was für Pflege erforderlich ist? Sollst du 6 Tage rund um die Uhr bereit stehen?

Mir persönlich würde sich die Frage nicht stellen, was ich dafür nehmen würde. Ich würde es nicht machen...

Ansonsten mach ne Rechnung, so als Beispiel 14 h tgl. zusätzlich 10 h Nachtbereitschaft. 14x 6= 84 h
84 h x Stundenlohn ( mind. 15€) = ???
Dann würde ich für nachts die Bereitschaft vereinbaren und zusätzlich einen Betrag wenn ich tatsächlich nachts arbeiten soll.
 
Ja, ich wäre im Prinzip rund um die Uhr zuständig.
Nachts wird schon geschlafen, aber im gleichen Zimmer und wie gesagt immer mit nem halb offenen Auge sozusagen
Danke Dir für Deine Antwort!
 
Dann stellen sich für mich doch noch Fragen
Was ist deine primäre Motivation dabei?
Der Pat. einen Urlaub zu ermöglichen oder
Geld zu verdienen?
Wieviel Geld ist es der Pat. Wert?
Wie finanziell Potent ist die Pat.?
Hat sie dir ein Angebot gemacht?
Gemeint - Pat. oder stellvertretend die Angehörigen oder Betreuer.
 
Guten morgen, natürlich ist die primäre Motivation die soziale Komponente.
Dennoch kann ich ja in der Zwischenzeit keiner anderen Tätigkeit nachgehen. ..Daher soll ein Adäquater monäterer Ersatz her. ..
 

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