- Registriert
- 16.12.2016
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- 4
Hallo zusammen,
ich würde Euch um eure subjektive Meinung bitten.
Ich wurde angefragt ob ich eine junge Frau mit Behinderung und schwerer Epilepsie während eines 6tätigen organisierten Urlaubes begleite (in Deutschland)
Es stellt sich mir nun die Frage wieviel ich dafür verlangen darf.
Die junge Frau benötigt 1:1 Assistenz und aufgrund ihrer Epilepsie muss man auch nachts ein offenes Ohr und Auge haben.
Wir reden nun von 6 Tagen à 24Std. = 144 Stunden.
Was meint Ihr,was wäre angemessen?
(ich bin Krankenschwester).
Besten Dank und LG
ich würde Euch um eure subjektive Meinung bitten.
Ich wurde angefragt ob ich eine junge Frau mit Behinderung und schwerer Epilepsie während eines 6tätigen organisierten Urlaubes begleite (in Deutschland)
Es stellt sich mir nun die Frage wieviel ich dafür verlangen darf.
Die junge Frau benötigt 1:1 Assistenz und aufgrund ihrer Epilepsie muss man auch nachts ein offenes Ohr und Auge haben.
Wir reden nun von 6 Tagen à 24Std. = 144 Stunden.
Was meint Ihr,was wäre angemessen?
(ich bin Krankenschwester).
Besten Dank und LG