Ich hab heute einen netten Brief einer Krankenkasse bekommen.
Und zwar wurde die von uns für einen Patienten beantrage und vom Hausarzt verordnete Leistung "An- und Ausziehen der ATS" abgelehnt.
Die BEgründung der Kasse lautete: "ATS sind nicht im Leistungskatalog aufgeführt und somit nicht genehmigungsfähig."
Wenn wir jedoch eine neue Verordnung mit dem Wortlaut "An und Ausziehen der Kompressionststrümpfe" einschicken, dann wird diese genehmigt.
Da stellt sich mir doch erstens die Frage nach dem unterschied zwischen ATS und Kompressionsstümpfen???
Und zweitens warum dass dann nicht alle kassen, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten und immer ATS beantragt haben, nicht auch ablehnen? Lesen denn die anderen Kassen den Leistungskatalog nicht oder hat z.B die AOK so viel geld, dass es ihr egal ist? *schmunzel*
naja, vielleicht kann mir jemand einen Unterschied sagen.
lg, Mike
Und zwar wurde die von uns für einen Patienten beantrage und vom Hausarzt verordnete Leistung "An- und Ausziehen der ATS" abgelehnt.
Die BEgründung der Kasse lautete: "ATS sind nicht im Leistungskatalog aufgeführt und somit nicht genehmigungsfähig."
Wenn wir jedoch eine neue Verordnung mit dem Wortlaut "An und Ausziehen der Kompressionststrümpfe" einschicken, dann wird diese genehmigt.
Da stellt sich mir doch erstens die Frage nach dem unterschied zwischen ATS und Kompressionsstümpfen???
Und zweitens warum dass dann nicht alle kassen, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten und immer ATS beantragt haben, nicht auch ablehnen? Lesen denn die anderen Kassen den Leistungskatalog nicht oder hat z.B die AOK so viel geld, dass es ihr egal ist? *schmunzel*
naja, vielleicht kann mir jemand einen Unterschied sagen.
lg, Mike