Stundenaufteilung der Einsatzbereiche für Kinderkrankenpflege

ghostmace

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Hallo Leute,

ich bin zur Zeit am Anfang des 2. Ausbildungsjahres zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger an einem Kreiskrankenhaus in Niedersachsen.

Mich würden gerne Details zu den notwendigen Pflichtstunden in den jeweiligen Einsatzbereichen interessieren, da ich es leicht seltsam finde, dass ich als Kinderkrankenpflegeschüler die nächsten anderthalb Jahre fast ausschließlich in Funktionsbereichen oder der Erwachsenenpflege verplant bin und nur auf ein ganz paar Wochen Kinderstation komme. Das kann doch nicht der Sinn der Sache sein?!

Gerade auch vor dem Hintergrund, dass ich bereits auch von zwei, drei anderen darüber gehört habe, dass sie das auch nicht unbedingt gut finden - und ich in Kürze in der Jugend- und Auszubildendenvertretung als Vertreter der KKP-Schüler aktiv werde.

In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung heißt es ja:
Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen Gebieten in den Fächern Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege sowie in mindestens zwei dieser Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten --> 800 Stunden.

Wieviele Fächer davon muss ich gesehen haben? Und muss ich alle erwähnten Bereiche erfüllt haben? Wie wird die Pädiatrie mir als KKP-Schüler in diesen Stunden verrechnet?


Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten --> 500 Stunden

Was umfasst das alles? In wie weit fallen in die Ambulante Versorgung Funktionsbereiche wie ZNA oder OP?

Differenzierungsbereich Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Stationäre Pflege in den Fächern Pädiatrie, Neonatologie, Kinderchirurgie, Neuropädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie --> 700
Ist denke ich mal soweit logisch - einzige Frage: Muss ich Kinder-Psychatrie gesehen haben (würde gerne) oder ist das nur ein Vorschlag zur Verteilung?

frei verteilbare Stunden (im Ermessen der Schulen) 500
In wie weit kann ich darauf Einfluss nehmen?



Ich hoffe, jemand kann mir die vielen Fragen beantworten.

Viele Grüße,
ghosty
 
Den Gesetzgeber interessiert nicht, was Du gut findest. Die Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung müssen erfüllt werden. Ihr müsst die vorgeschriebene Stundenanzahl in allen genannten Bereichen erfüllen, und wenn Dein Ausbildungskrankenhaus nun mal keine ausreichenden Kapazitäten in der Kinderchirurgie habt, leistest Du diese Stunden in der Erwachsenenpflege.

Die Verantwortung für die korrekte Verteilung der Stunden liegt bei der Schule. Der Einfluss des einzelnen Schülers auf die Aufteilung tendiert gegen Null; an einigen Schulen gibt es einen Wunscheinsatz, bei dem man z.B. zwischen OP, Intensiv oder Funktionsbereich wählen kann, mehr aber auch nicht.
 

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