- Registriert
- 19.04.2006
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- 71
Zur Vorgeschichte:
In unserem OP musste in diesem Jahr jede Pflegeperson die Fachkunde im Strahlenschutz absolvieren, was ja prima ist.
Unser gesamten Personal (einschliesslich Anästhesie und Ärzten) ist gemeldet, geht einmal jährlich zur Strahlenschutzuntersuchung und hat auch ein Dosimeter (was mehr oder weniger regelmässig getragen wird).
Soweit entspricht das alles den Vorschriften.
Nun sind wir aber ein Ausbildungskrankenhaus, und es treiben sich in unserer Klinik eine Menge Lernende (PJler, Famulanten, Blockpraktikanten) herum, die ungemeldet sind und somit auch kein Dosimeter haben.
Diese Leute dürfen sich eigentlich nicht im Kontrollbereich aufhalten.
In der Chirurgie (wo seltenst geröntgt wird) verlassen diese dann auch den Saal.
Aber in der Unfallchirurgie ist das nicht ohne weiteres möglich, da ja intraoperativ permanent geröntgt wird.
Wir hatten uns also überlegt, für diese Personen Tagesdosimeter anzuschaffen. Dieses wurde mit der Begründung "zu teuer" von den oberen Stellen abgelehnt.
Der Strahlenschutzbeauftragte der Unfallchirurgie interessiert sich nicht so recht für die Problematik. Argument: wir haben zwar ein Dosimeter, tragen es aber meistens nicht.
Gut, das ist ja sein ureigenes Problem. Aber deshalb kann und will ich nicht akzeptieren, dass junge Lernende sich da am Tisch stehend verstrahlen lassen. (ob und wieviel Strahlung da nun tatsächlich entsteht sei mal dahingestellt...)
Nun habe ich mir gerade als Argumentationshilfe die wichtigsten Paragraphen der RöV ausgedruckt
RöV - Einzelnorm
RöV - Einzelnorm
und finde da den
RöV - Einzelnorm
der mir bisher irgendwie entgangen ist.
Ich frage mich, wer denn eigentlich diese Unterweisung durchführen muss und wie das ganze in der Praxis aussieht. Eigentlich sollte in so einem "Röntgensaal" ein Buch liegen, wo jeder Unterwiesene gegenzeichnet.
Ist das denn praktikabel?? Ist das unser Job oder der des Strahlenschutzbeauftragten, dem das eh alles egal ist??
Meine Fragen:
1. wie wird das bei Euch gehandhabt mit der Umsetzung der RöV
2. wer ist eigentlich die nächsthöhere Instanz des Strahlenschutzbeauftragten?
3. kann oder muss man es akzeptieren, dass aus Kostengründen bestehende (und sinnvolle ) Gesetze einfach nicht beachtet werden?
Ich hätte gerne eure Meinung dazu gehört!
In unserem OP musste in diesem Jahr jede Pflegeperson die Fachkunde im Strahlenschutz absolvieren, was ja prima ist.
Unser gesamten Personal (einschliesslich Anästhesie und Ärzten) ist gemeldet, geht einmal jährlich zur Strahlenschutzuntersuchung und hat auch ein Dosimeter (was mehr oder weniger regelmässig getragen wird).
Soweit entspricht das alles den Vorschriften.
Nun sind wir aber ein Ausbildungskrankenhaus, und es treiben sich in unserer Klinik eine Menge Lernende (PJler, Famulanten, Blockpraktikanten) herum, die ungemeldet sind und somit auch kein Dosimeter haben.
Diese Leute dürfen sich eigentlich nicht im Kontrollbereich aufhalten.
In der Chirurgie (wo seltenst geröntgt wird) verlassen diese dann auch den Saal.
Aber in der Unfallchirurgie ist das nicht ohne weiteres möglich, da ja intraoperativ permanent geröntgt wird.
Wir hatten uns also überlegt, für diese Personen Tagesdosimeter anzuschaffen. Dieses wurde mit der Begründung "zu teuer" von den oberen Stellen abgelehnt.

Der Strahlenschutzbeauftragte der Unfallchirurgie interessiert sich nicht so recht für die Problematik. Argument: wir haben zwar ein Dosimeter, tragen es aber meistens nicht.

Gut, das ist ja sein ureigenes Problem. Aber deshalb kann und will ich nicht akzeptieren, dass junge Lernende sich da am Tisch stehend verstrahlen lassen. (ob und wieviel Strahlung da nun tatsächlich entsteht sei mal dahingestellt...)
Nun habe ich mir gerade als Argumentationshilfe die wichtigsten Paragraphen der RöV ausgedruckt
RöV - Einzelnorm
RöV - Einzelnorm
und finde da den
RöV - Einzelnorm
der mir bisher irgendwie entgangen ist.

Ich frage mich, wer denn eigentlich diese Unterweisung durchführen muss und wie das ganze in der Praxis aussieht. Eigentlich sollte in so einem "Röntgensaal" ein Buch liegen, wo jeder Unterwiesene gegenzeichnet.
Ist das denn praktikabel?? Ist das unser Job oder der des Strahlenschutzbeauftragten, dem das eh alles egal ist??
Meine Fragen:
1. wie wird das bei Euch gehandhabt mit der Umsetzung der RöV
2. wer ist eigentlich die nächsthöhere Instanz des Strahlenschutzbeauftragten?
3. kann oder muss man es akzeptieren, dass aus Kostengründen bestehende (und sinnvolle ) Gesetze einfach nicht beachtet werden?
Ich hätte gerne eure Meinung dazu gehört!