Hm. Also da habe ich die genau entgegengesetzte Erfahrung gemacht:Vielleicht hab ich das auch falsch Verstanden - letztlich muss doch immer beim Dienstplan der MA flexibel sein. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der/die AG wenig Vorschriften machen, die über die Arbeits-/Urlaubs- usw. Gesetze hinausgehen. Manchmal denke ich mir, evtl. zu wenig?
Da werden irgendwelche willkürliche Bestimmungen aufgestellt, z. B. nur ein oder zwei MA gleichzeitig im Urlaub, oder auch "Urlaub max. zwei Wochen" etc. etc. Nicht falsch verstehen, ich sage nicht, daß der AG das nicht darf.
Nur steht davon nix im Gesetz.
Ich habe den Eindruck, da werden seitens AG fleißig willkürliche Bestimmungen aufgestellt, natürlich mit dem Ziel, auf möglichst einfache Weise Dienste abzudecken. Daß man damit aber langfristig MA vergrault, wird nicht erkannt.
Nein. Sondern daß der eine (Dienstplanschreiber) häufig null Ahnung hat (oder zumindest so tut als ob), aber weiterhin fleißig Dienstpläne schreibt oder Leute reinzitiert - aber dem anderen (einfacher MA) soll es verwehrt sein, Einfluß auf seinen DP zu nehmen, weil er ja "keine Ahnung hat"?!Was soll dass denn heißen? Weils der eine nicht Weiß brauchts der Andere auch nicht zu Wissen?
Nee!
Da magst Du recht haben. Nur zieh ich mir als langjähriger MA eines kirchlichen Trägers den Schuh garantiert nicht an, warum ich denn nicht gestreikt hätte und überhaupt.1. gehen ja nicht mal die zum Streiken die dürfen
2. jetzt dürfen sie und auch jetzt werden wir sie nicht beim Streik antreffen - Wetten dass!
Ich verwechsel gar nix. Weder Claudia, noch spflegerle, noch ich hatten "Leistung" geschrieben. Das warst Du.Bitte nicht Aufgaben mit Leistung verwechseln. Es war von Leistung die Rede und nicht von Sonderaufgaben die Rede, so hab ichs jedenfalls Gelesen. Jedoch Wiederstrebt mir immer eine höhere Bezahlung anzustreben, je weiter die Tätigkeit vom Pat. und Bett weg. Dies entwertet ganz erheblich die Tätigkeit am Pat. und Bett.
Und die u. a. von mir aufgezählten Tätigkeiten haben nichts mit "vom Pat. und Bett weg" zu tun.
Ok, da wirst Du mehr Einblick haben.Wollte eine KH in unserer Nähe praktizieren - Wollte das Geld der nicht besetzten Stellen (kein Personal auf dem Markt) auf die anderen MA verteilen, die ja mehr leisten mußten, befristet zunächst auf 6 Monate.
Die GL wurde ganz schnell vom KAV (kommunaler Arbeitgeberverband) zurückgepfiffen - konkret einstweilige Verfügung und guter Rat vom Richter, man möge doch darauf verzichten, da dies der TVÖD nicht zuliese und man die Verhandlung eh verlieren würde.
Wundert mich aber dennoch, da es in den beiden Links von mir ganz anders klang, aber nun gut...
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