Sonderzahlungen für außergewöhnliche Leistungen

Lollo

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22.02.2013
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Hallo,
mich interessiert, ob es die Möglichkeit gibt, dass Kliniken Sonderleistungen vom Pflegepersonal, z.B. kurzfristige Einsätze auf anderen Stationen, Dienstplanänderungen, gestrichenes Frei oder ähnliches zusätzlich vergüten können.
Vielen Dank schon jetzt für die Antworten.
 
Können kann Dein AG alles mögliche so lange wie er nicht gegen Gesetze verstösst .

kurzfristige Einsätze auf anderen Stationen
Hast Du in Deinem AV stehen das Du nur z.Bsp. in Stat.1 eingesetzt wirst ?
Wenn nein dann darf der AG von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen und Dich versetzen ohne Deine Zustimmung .

Dienstplanänderungen
Was steht dazu in Deinem AV ?

Wenn es einen BR oder eine MAV gibt dort nach fragen ob es Vereinbarungen mit dem AG gibt .
Das was Du jetzt an Beispielen genannt hast sollte man bereits bei Einstellungsgesprächen ansprechen .
 
Da die meisten Arbeitsverträge für AG "XYZ" und nicht auf "Deine" Station oder Abteilung lauten und Dienstplanänderungen hingenommen werden, leitet sich daraus kein Anspruch auf Sonderzahlungen ab. Allerdings gibt es die Möglichkeit sogenanntes "Leistungsbezogenes Entgeld" zu definierten Bedingungen auzuzahlen. Näheres, wie es bei Euch geregelt ist, sollte der BR Dir sagen können!
 
Er kann Dich ohne Probleme in den "Stufen" höher setzten ( also statt z.B. TVÖD 7a Stufe 3 in Stufe 5 eingruppieren) Das macht bei jungen MA IMHO recht ordentlich was aus. Aber können und "tun" ist zweierlei..... denn wenn er es bei Dir macht, wer kommt noch alles.
 
mich interessiert, ob es die Möglichkeit gibt, dass Kliniken Sonderleistungen vom Pflegepersonal, z.B. kurzfristige Einsätze auf anderen Stationen, Dienstplanänderungen, gestrichenes Frei oder ähnliches zusätzlich vergüten können.

Ich denke auch, dass DP Änderungen und der Gebrauch des Weisungsrechtes zum Einsatz auf einer anderen Station keine "Sonderleistungen" sind...dieses gehört in meinen Augen zur geforderten Flexibilität.
"Gestrichenes Frei" ist Mehrarbeit bzw. sind Überstunden; diese können auf einem Arbeitszeitkonto geführt und ggf. ausgezahlt werden.
 

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