- Registriert
- 21.02.2011
- Beiträge
- 63
Hallo zusammen. Folgende Frage: ich habe die gesetzliche Betreuung für meine Schwester (100% geistig Behindert) im letzten Jahr übernommen. Da ich im öffentlichen Dienst arbeite und im TVÖD eingestuft bin, stellt sich mir die Frage, ob mir dafür Sonderurlaub zusteht? Arbeite übrigens als Krankenpfleger in einer Drogenberatung.