Schulnoten auch für ambulante Pflegedienste

krankenschwesterjana

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52
Beruf
Krankenschwester
Hy Leute!
Habe gelesen das es auch bald Schulnoten für den amb. Pflegedienst geben soll.
Kennt sich damit jemand aus,bzw. ist es vielleicht schon bei euch der Fall?
Was haltet ihr davon?
Es gibt dann 49 Kriterien in 4 Bereichen:
1. pfleger. Leistung
2. ärtzl. verordnete pleger. Leistung
3. Dienstleistung und Organisation
4. Befragung der Kunden

Bin gespannt was ihr davon haltet............:gruebel:
 
Hi krankenschwesterjana!

Ich habe bisher nur mitbekommen, dass in Heimen zukünftig einmal jährlich unangemeldete Kontrollen stattfinden sollen.
Wie das mit der Benotung für die ambulanten Pflegedienste praktisch erfolgen soll, ist mir noch nicht klar. Grundsätzlich finde ich die Idee aber positiv, denn meiner Meinung nach gibt es zu viele ambulante Pflegedienste, die eben qualitativ nicht gut arbeiten bzw. komplett berufsfremde Tätigkeiten durchführen lassen, wofür nur eine examinierte Kraft qualifiziert ist (was jetzt nicht heisst, dass examinierte Kräfte zwangsläufig sozial kompetenter sind!)
Ein bisschen Wettbewerb kann sicher nicht schaden...:)
 
Hallo Leute !

Im März hat der MDK bei uns eine grosszüigge Prüfung der unten genannten Punkte durchgeführt.Die ganze Aktion wurde von 4 Leuten knappe 2 Tage durchgezogen und die haben wirklich nix ausgelassen !
Am Ende erfolgte ein Abschlussgespräch bei dem die Mängel aufgezählt wurden (zum Glück nicht viele) und uns wurde mitgeteilt welche Benotung wir erhalten.
Laut deren Information könnte man diese Benotung beim MDK erfragen bzw sie würden es im Internet veröffentlichen - hab es aber noch nirgendwo gefunden.

LG Pierre
 
Für den interessierten Leser:

Transparenz über Pflegeleistungen - MDS - Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (und unten rechts kann man die
Transparenzvereinbarung und alle Anlagen herunterladen)

Verfahren der Veröffentlichung
Die Landesverbände der Pflegekassen1 übersenden die für die Veröffentlichung vorgesehenen
Ergebnisse dem ambulanten Pflegedienst. Dieser kann den
Landesverbänden der Pflegekassen innerhalb von 28 Kalendertagen Unterlagen
zusenden, die in die Veröffentlichung aufzunehmen sind und die Angaben enthalten,
die nicht in den Qualitätsprüfungen erhoben werden. Innerhalb dieser Frist können
Hinweise zu der Veröffentlichung gegeben werden und sollen auch strittige Fragen
zwischen dem ambulanten Pflegedienst und den Landesverbänden geklärt werden.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfergebnisse von den Landesverbänden der
Pflegekassen im Internet sowie in anderer geeigneter Form veröffentlicht
Soweit ich weiß, sind noch gar keine Ergebnisse veröffentlicht. Die noch nicht geprüften Dienste sollen auch schon mit aufgelistet werden und dann eben mit einem Vermerk, dass noch keine Prüfergebnisse hinterlegt sind.
 

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