Rotes Kreuz verbietet bei Nichtübernahme die Bewerbung an einem anderen Klinikum?

Hallo Franzilein,
bist Du mit der Ausbildung in dei Schwesternschaft eingetreten? Dann könnte es vielleicht so sein, dass diese Einschränkung etwas mit der Mitgliedschaft in der Schwesternschaft, bzw. mit der Beendigung der Mitgliedschaft zu tun hat.
So nach dem Motto: Nach dem Austritt aus der Schwesternschaft, darf man sich für bestimmte Zeit nicht in dem Haus bewerben, in dem man während der Mitgleidschaft gearbeitet hat.
Nur damit keine Mißverständnisse aufkommen, das was ich geschrieben habe ist eine reine Vermutung. Ich bin und war nie selbst Mitglied in einer Rot-Kreuz-Schwesternschaft und kenne deren Mitgliederverträge nicht.
 
Also ich bin Mitglied in der Schwesternschaft.
Man hat dort einen Mitgliedsverhältnis und keinen normalen " Arbeitsvertrag."
Diese Mitgliedsverträge sind aus anderen Gründen kündbar als ein Arbeitsvertrag.
Wenn ich aus der Schwesternschaft austrete, dann endet mein Arbeitsverhältnis in der Klinik. Die Schwesternschaft hat Gestellungsverträge mit den Kliniken. Die stellen zb. 600 Planstellen. Wenn ich austrete, dann ist es so, daß das DRK eine neue Stelle besetzen muß/kann.
Ich müßte mich dann beim Krankenhausträge bewerben, ob die eine Planstelle frei haben und einstellen.
Die Planstelle des DRK wird vom DRK neu besetzt. Das macht auch Sinn, wenn man bedenkt, daß die Schwesternschaft sich sonst selbst reduzieren würde.
Wenn Du aus der Schwesternschaft ausgetreten bist, dann sind die Dir nicht mehr weisungsbefugt und DU kannst Dich um eine freie Planstelle beim Träger bewerben. Ob die Absprachen haben, daß es dann 2 Jahre lang keine Übernahme gibt,- das kann natürlich sein. Verboten sich zu bewerben ist es nicht.
Ein solches Gesetz gibt es nicht, daß Dir verbietet Dich irgendwo zu bewerben. Daß das DRk seine Planstelle nicht hergeben will ist nachvollziehbar. Du kannst also nicht damit rechnen deren Planstelle zu bekommen, wenn Du nicht mehr Mitglied in der Schwesternschaft bist.
Zur Zeit ist es so, daß der Träger die Übernahme anbietet bei uns und zwar so, daß alle Arbeitsjahre angerechnet werden in dem Betrieb. Damit würde das DRK an Bedeutung verlieren.- Es liegt auf der Hand, daß eine Institution die 600 Schwestern stellt, an Einfluß verlieren würde, wenn man plötzlich nur noch 30 Schwestern stellt. Liebe Grüße Fearn