Sr. S.
Poweruser
- Registriert
- 16.07.2008
- Beiträge
- 725
- Beruf
- Krankenschwester, Lehrerin für Pflegeberufe
- Akt. Einsatzbereich
- Schule
Hallo Franzilein,
bist Du mit der Ausbildung in dei Schwesternschaft eingetreten? Dann könnte es vielleicht so sein, dass diese Einschränkung etwas mit der Mitgliedschaft in der Schwesternschaft, bzw. mit der Beendigung der Mitgliedschaft zu tun hat.
So nach dem Motto: Nach dem Austritt aus der Schwesternschaft, darf man sich für bestimmte Zeit nicht in dem Haus bewerben, in dem man während der Mitgleidschaft gearbeitet hat.
Nur damit keine Mißverständnisse aufkommen, das was ich geschrieben habe ist eine reine Vermutung. Ich bin und war nie selbst Mitglied in einer Rot-Kreuz-Schwesternschaft und kenne deren Mitgliederverträge nicht.
bist Du mit der Ausbildung in dei Schwesternschaft eingetreten? Dann könnte es vielleicht so sein, dass diese Einschränkung etwas mit der Mitgliedschaft in der Schwesternschaft, bzw. mit der Beendigung der Mitgliedschaft zu tun hat.
So nach dem Motto: Nach dem Austritt aus der Schwesternschaft, darf man sich für bestimmte Zeit nicht in dem Haus bewerben, in dem man während der Mitgleidschaft gearbeitet hat.
Nur damit keine Mißverständnisse aufkommen, das was ich geschrieben habe ist eine reine Vermutung. Ich bin und war nie selbst Mitglied in einer Rot-Kreuz-Schwesternschaft und kenne deren Mitgliederverträge nicht.