Liebe Foris !
Es besteht die Anweisung : In unserer Klinik sollen keine kurzen Dienstwechsel mehr geplant werden.
Vorher war es so: Wer vom Spätdienst in den Frühdienst wechselte musste um 20 Uhr nachhause gehen,
kam um 7 Uhr wieder, statt zum Dienstbeginn um 6 Uhr. 10 Stunden Ruhezeiten mussten eingehalten werden.
Es freute mich sehr, dass dies nach Jahrzehnten endlich korrekt berücksichtigt wurde..
Nun, darf es in dem Haus keine kurzen Dienstwechsel mehr geben, es sei denn. man wünscht dies so, oder
hat sich solche Dienste selbst ertauscht, weil man etwas vor hat. Finde ich auch sehr korrekt und angenehm, daß
die Ruhezeiten zwischen den Diensten nun für alle über 10 Stunden hinaus verlängert wurden. ( außer für mich).
Allerdings arbeite ich als Schwerbehinderte KS nur noch höchstens 3 bis höchstens 6 Stunden am Tag, mein Spätdienst endet um 20 Uhr.
Der Frühdienst beim kurzen Dienstwechsel ist für mich um 6 Uhr. Hier besteht die Auffassung, die gesetzlichen 10 Stunden Ruhezeiten werden eingehalten.
Ich soll laut meiner SL als einzige schwerbehinderte Schwester, von diesen verlängerten Ruhezeiten ausgeschlossen sein.
Die gesamte Station, inkl. aller anderen Abteilungen arbeiten mit den verlängerten Ruhezeiten...
Ich empfinde das als einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und als Diskriminierung Schwerbehinderter..
Ich möchte, ,wenn ich mich gegen diesen Vorgang zur Wehr setze, allerdings keinesfalls jemandem Unrecht tun,
Manchmal hat man ja einen Denkfehler ?
Ich bin die einzige Mitarbeiterin im Haus, für die die Möglichkeit der Verlängerung der Ruhezeiten nicht gelten soll, und erhalte
kurze Dienstwechsel geplant. Meine SL findet das korrekt.
Ich habe gerade meine SBV ( Schwerbehindertenvertretung ) angeschrieben, und eine Anfrage zu dem Vorgang gestellt.
Liebe Grüße Fearn
Es besteht die Anweisung : In unserer Klinik sollen keine kurzen Dienstwechsel mehr geplant werden.
Vorher war es so: Wer vom Spätdienst in den Frühdienst wechselte musste um 20 Uhr nachhause gehen,
kam um 7 Uhr wieder, statt zum Dienstbeginn um 6 Uhr. 10 Stunden Ruhezeiten mussten eingehalten werden.
Es freute mich sehr, dass dies nach Jahrzehnten endlich korrekt berücksichtigt wurde..
Nun, darf es in dem Haus keine kurzen Dienstwechsel mehr geben, es sei denn. man wünscht dies so, oder
hat sich solche Dienste selbst ertauscht, weil man etwas vor hat. Finde ich auch sehr korrekt und angenehm, daß
die Ruhezeiten zwischen den Diensten nun für alle über 10 Stunden hinaus verlängert wurden. ( außer für mich).
Allerdings arbeite ich als Schwerbehinderte KS nur noch höchstens 3 bis höchstens 6 Stunden am Tag, mein Spätdienst endet um 20 Uhr.
Der Frühdienst beim kurzen Dienstwechsel ist für mich um 6 Uhr. Hier besteht die Auffassung, die gesetzlichen 10 Stunden Ruhezeiten werden eingehalten.
Ich soll laut meiner SL als einzige schwerbehinderte Schwester, von diesen verlängerten Ruhezeiten ausgeschlossen sein.
Die gesamte Station, inkl. aller anderen Abteilungen arbeiten mit den verlängerten Ruhezeiten...
Ich empfinde das als einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und als Diskriminierung Schwerbehinderter..
Ich möchte, ,wenn ich mich gegen diesen Vorgang zur Wehr setze, allerdings keinesfalls jemandem Unrecht tun,
Manchmal hat man ja einen Denkfehler ?
Ich bin die einzige Mitarbeiterin im Haus, für die die Möglichkeit der Verlängerung der Ruhezeiten nicht gelten soll, und erhalte
kurze Dienstwechsel geplant. Meine SL findet das korrekt.
Ich habe gerade meine SBV ( Schwerbehindertenvertretung ) angeschrieben, und eine Anfrage zu dem Vorgang gestellt.
Liebe Grüße Fearn