Reinste Willkür des MDK

*neugierigbin* warum hat die Pat. die erste Kollegin angelogen?

Elisabeth
 
Hat sie nicht (oder ich müsste davon ausgehen, dass sie über Tage hinweg 24 Stunden am Tag die ganze Belegschaft angelogen hat, und das glaube ich nicht). Sie hat der Pflegeüberleitung was vorgespielt - möglicherweise, weil sie Angst vor der Entlassung hat.

Genauso gut kann man auch dem MDK-Gutachter was vorgaukeln.
 
Ich sehe es so, dass die Mitarbeiter des MDK oder in Österreich die beurteilenden Ärzte an die Vorgaben gebunden sind. Ich hatte zu dem Thema einiges an Gesprächen mit Psychiatern und deren Aussage war: "Selbstverständlich würden wir jedem Demenzerkrankten im fortgeschrittenen Stadium Pflegestufe 5 ( in Österreich gibt es 7) nur gemäss Liste steht ihm dies nicht zu."
Auf der anderen Seite gibt es dann seltene Fälle (Krankheiten mit geringer Inzidenz), wo plötzlich Pflegestufe 5 raus kommt, obwohl der Mensch völlig mobil ist. Nur wäre es für den Kostenträger zu teurer, wenn er die seltenen Fälle zu Stufe II und die Demenz zu Stufe V machen würde.
Daher mit den Ärzten in Österreich kann man meist reden, nur ist ihr Entscheidungsspielraum auch eingeschränkt und man bekommt ab und an den Tipp "Aus dem Spital ist es einfacher" deshalb ist der Prüfer nur der Vollstrecker und da würde ab und an ein MedDokAss dass zu mindest in Österreich besser hinbekommen, weil er nur die ICD sieht und sich nicht um den Menschen kümmert und dies ist das was hier die Kostenträger aus meiner Sicht wollen, solange es billig ist.
 
Jeder Gutachter sollte unparteiisch, unabhängig und objektiv sein, ansonsten sind seine Gutachten anfechtbar!!
Die Gutachter vom MDK sind da in einer schwierigen Situation, wie sollen sie unabhängig auftreten wenn ihr Gehalt von der Pflegeversicherung bezahlt wird? Außerdem ist jeder MDK Gutachter an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden SGB XI § 29. Den Job möchte ich nicht machen, da hätte ich Probleme mit meinem Gewissen
Ich habe da schon sehr viele Erfahrungen gesammelt, ich selber arbeite als unabhängige Pflegegutachterin.
Konnte so schon vielen Menschen helfen an die ihnen zustehenden Gelder zu gelangen.
Die Problematik warum manche Gutachter so und andere wieder ganz anders beurteilen ist sehr vielfältig und das würde den Rahmen des Forums sprengen.
Nur verurteilen darf man die Gutachter des MDK bitte nicht, sie unterliegen den "Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen". Dort ist "Alles" zur Begutachtung festgelegt. Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung!!
Ich muss mich natürlich auch danach richten, nur berate ich die Klienten auf einem sehr hohen Niveau und die MDK Gutachter sehen eben das absolut Notwendigste und meistens nicht mehr.

LG Bucks
 
@claudia- ähnlich wie die MA des MDKs steht deiner Kollegin ja net nur die Begutachtung vor Ort zur Verfügung. Sie hat also die Möglichkeit die Aussagen zu vergleichen. Und eigentlich müsste sie auch in der Lage sein, in einem Gespräch heraus zu bekommen, woher die Diskrepanz rührt. Der Begriff "Krankheitsgewinn" müsste eigentlich bekannt sein.

Dein Beispiel zeigt nochmal eindeutig: für eine Gutachtertätigkeit reichen keine Checklisten. das braucht es fundiertes Fachwissen... net nur im somatischen sondern auch im psychischem Bereich.

Ein fehlerhaftes Gutachten wird man nie zu 100% ausschließen können. Man kann sei aber massiv reduzieren, wenn man die Fachkompetenz ins Spiel bringt. Zur Fachkompetenz gehört auch, dass ich Aussagen so deute, dass sie in das vorgebebene Muster passen. Wenn ein Doc dies net kann- na gut, ist net seine Ausbildung. Aber eine Pflegekraft sollte wohl dazu in der Lage sein.

@Bucks- wenn der Gutachter das absolut notwendigste sieht, dann verstehe ich net das Beispiel mit dem 92jährigen und der 80jährigen. Dieses Beispiel zeigt, dass der Gutachter überhaupt net versteht, was das Notwendigste ist. Und solche Entscheidungen werden teuer für die Solidargemeinschaft. Die 80jährige interveniert und bekommt die entsprechende Pflegestufe. Der 92jährige behält sein Stufe obwohl er sie net braucht. Ich zahle also eigentlich gar net das Notwendigste. Eine Skala bietet keine Sicherheit für eine Objektivität- im Gegenteil

Elisabeth

PS @hk-um Kannst du ev. Links einstellen, wo man sich einen Überblick verschaffen kann, wie was gewertet wird in Österreich?
 
@ Elisabeth
Ich kenne die Fakten der Gutachten nicht, deswegen ist es nicht möglich zu sagen ob und wenn ja was hier nicht korrekt gelaufen ist.
Vielleicht gibt es schlüssige Gründe. Kann ich so nicht beurteilen und würde ich auch niemals.
Nach irgendetwas müssen sich Gutachter ja richten. Was würdest du vorschlagen, wonach sollten sie sich richten?
Es gibt sehr viele Gutachter, und jeder ist ein eigenes Individuum, genau wie jeder Kranke auch. Deswegen ist es, glaube ich, nur menschlich, dass es verschiedene Beurteilungen gibt. (Beispiel Klassenarbeiten, leg 5 Lehrern eine Klassenarbeit z. B. in Deutsch vor, du bekommst ganz sicher nicht ein und dieselbe Zensur bei 5 verschiedenen Lehrern.)
Deswegen gibt es ja auch Gerichte, wo immer zwei Parteien streiten. Trotz, dass es Gesetze gibt können viele Fakten unterschiedlich ausgelegt werden.
Ich möchte hiermit nicht ausdrücken, dass ich unsere Gesetze der Pflegeversicherung optimal finde. Aber wir haben, davon bin ich überzeugt, ein gutes System und die Kranken können sich wie in jedem Rechtsfall vor Gericht, auch Hilfe von neutralen Personen holen.
Rechtsmäßigkeiten sind nun mal kompliziert und nur jemand der sich damit intensiv beschäftigt hat kann hier sehr gut beraten.
Die Gutachter des nMDK sind nicht zum beraten da, sondern um ein Gutachten zu verfassen, und genau das tun sie auch.
Zu dem Beispiel mit dem älteren Herren und der Dame, warum hat der Pflegedienst da nicht den MDK eingeschaltet damit die Dame zu ihrem Recht kommt? Zumindest hätten sie die Dame darauf aufmerksam machen können, eine Höherstufung zu beantragen.
LG Bucks
 
Wenn ich mir das Papier anschaue: https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/Anlagenband_IPW_MDKWL_25.03.08_1653.pdf ... dann fällt auf, dass du als Gutachter ne Menge Hintergrundswissen haben musst um das alles zu beurteilen.

Wie gestalte ich eine Gutachtersituation, damit ich die Fähigkeiten auch tatsächlich erfassen kann- das ist dich die entscheidende Frage. Was beim einen funzt, ist beim anderen völliger Blödsinn. Siehe die Sehbeurteilung.

Und wie schon geschrieben: die positiven Fehlurteile sind ein teures Unterfangen. Versucht man deshalb die anderen zu übervorteilen? Ein denkbar schlechter Weg.

Elisabeth
 
@Elisabeth
Ich habe dieses Hintergrundwissen. Ob man in diesem oder einem anderem Fall von übervorteilen sprechen darf, kann man nur beurteilen wenn man die Gutachten vorliegen hat und eben dieses Wissen hat.
Auf Hören-Sagen darf man sich nicht verlassen. Ich mache mir immer ein eigenes Bild.
Es ist sicherlich nicht immer eindeutig, aber in welchem Gesetzbuch ist das schon alles eindeutig geklärt, dann wären Gerichte überflüssig, ebenso Richter, Rechtsanwälte und Staatsanwälte.
Es wird nie eine optimale Lösung geben. Aber sich jetzt an so einem Fall aufhängen halte ich für vollkommen übertrieben. Da werden ganz andere Gelder rausgeschmissen.
Die Gutachter können nur eine Momentaufnahme aufnehmen und sind deswegen auf die Mithilfe des Antragstellers und des Pflegenden (eigene selbst beschaffte Pflegehilfe, amb. Dienste) angewiesen.
Ich will hier niemanden in Schutz nehmen, ich bin selber nicht immer glücklich mit dem Verfahren zur Anerkennung einer Pflegestufe, sonst hätte ich auf diesem Gebiet nicht soviel zu tun. Aber da es da soviele Diskrepanzen gibt, sollte sich jemand der sich nicht auskennt unbedingt fachliche Hilfe holen.
LG Bucks
 
hallo

da bleibe ich doch bei meiner Einstellung, ein MDK Gutachter sollte morgens um 7 Uhr erscheinen und einen Menschen selber versorgen, dann hat er wenigstens Fakten, die selbst der MDK dann nicht übersehen kann und länger als eine halbe Stunde braucht auch kein MDK Mensch für die Versorgung eines Kranken bzw. Altenheimbewohners

da sind ja viele Reinigungsfirmen weitaus besser als der MDK, die stellen sich wenigstens mit Stoppuhr neben ihre MA und messen die Zeit die für gewisse Arbeiten gebraucht wird

und solange man mir im Altenheim erzählt, JEDER Bewohner braucht eine Schelle, auch die die nie in diesem Leben mehr eine Schelle bedienen werden, weil sonst der MDK das bemängelt, kann ich nur sagen
.........armes Deutschland

es ist wie bei vielen Kontrollfunktionen, z.B. Jungendamt man kommt, man schaut, 5 Min. bildet sich eine Staatsfreundliche (Finanzfreundliche) Meinung und fertig

subjektiv, Zeitabhängig, Launenabhängig, Sympathieabhängig uswuswusw

wir leben also doch ein wenig in Lambarene

viele Grüsse
Bully

Sorry aber bei sog. "staatl. öffentl." Kontrollfunktionen habe ich schon so viel Mißwirtschaft erlebt

siehe Gutachter Psychologen, jedes Fehlurteil ist egal

da werden private Unternehmen ganz anders bewertet und müssen auch dafür gerade stehen

siehe Eishalleneinsturz, Bad Reichenhall, es wird nie Verantwortliche geben

und der MDK kann auch machen was er will, Hauptsache die Kassen sind einverstanden
 
und solange man mir im Altenheim erzählt, JEDER Bewohner braucht eine Schelle, auch die die nie in diesem Leben mehr eine Schelle bedienen werden, weil sonst der MDK das bemängelt, kann ich nur sagen
.........armes Deutschland
Ach nicht nur armes Deutschland in Österreich ist halt das Land oder die Bezirkshauptmannschaft und ein bewertetes Qualitätsmerkmal ist die Schelle am Bett um das Personal zu rufen, selbst wenn die Person sich nicht mehr bewegen kann. Solange die Klingel in einer Entfernung befestigt ist, dass sie diese erreichen könnte ist alles i.O. und man bekommt die Punkte bei der Bewertung.
 
so viel Resonanz auf das posting meines Frusts.
Es bleibt wie es ist, Pflegestufe 1, es wird kein Einspruch erhoben. Im anderen Fall wird sowieso nicht dran gerüttelt.

Na dann, halten wir es aus.


Grüsse in die Runde