Prüfung doch nicht bestanden?

nini86

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17.03.2009
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Hallo, bin neu hier und habe eine dringende Frage..
hab schon manche foren gelesen und weiß das mit der 60 Tage regelung wegen Zulassung zum Examen oder keine Zulassung.

Jetzt zu meinem Problem ich hatte schon relativ viele Fehltage in meiner Ausbildung weiß aber ehrlich gesagt nicht wie viele ob ich die 60 überschritten habe oder nicht. Da mein Vater gestorben ist war ich dann auch mal 4 wochen am Stück nicht in der Arbeit.Bin dann beim 1. mal durchgefallen und musste ein halbes Jahr verlängern. Jetzt bin ich zum Examen zugelassen worden, habe es auch geschrieben und bin mir ziemlich sicher das ich bestanden habe (habe noch keine Ergebnisse bekommen). Jetzt wollte ich heute bei mir in der Schule anrufen um mich krank zu melden (nierenbeckenentzündung) und da kommt die Rektorin ans telefon und zitiert mich für morgen in die Schule das wir mal reden müssten...

Jetzt die Frage kann die mir wirklich eig. was also Berufsausbildung nicht bestanden oder ähnliches? wie gesagt bin ja zu dem Examen zugelassen worden und habe die Berufsausbildung somit mit bestehen der Prüfung abgeschlossen.

Wäre echt dankbar für schnelle Antworten!!!
Danke
 
Da Du zum Examen zugelassen wurdest, kannst Du eigentlich nicht zu viele Fehltage haben - sonst hätten sie Dich ja gar nicht zugelassen. Falls Du in den kritischen Bereich kommen solltest, hätte Dich die Schule meiner Ansicht nach vorwarnen sollen.

Durchs Examen fallen kannst Du aber immer noch.
 
Ja du meinst weil ich das Examen nicht bestanden habe oder??

aber das die Rektorin mir irgendwie eins reindrücken will oder so?
kann die da jetzt noch irgendwas machen damit ich meine Berufsausbildung trotz bestandenem Examen nicht erfolgreich bestehe??
sorry für die komische Formulierung. ^^
 
Du weißt Deine Ergebnisse ja noch gar nicht. Natürlich könnten sie negativ ausgefallen sein.

Sofern Du aber bestanden hast, kann die Rektorin nichts daran ändern (warum sollte sie das auch wollen). Die endgültigen Noten werden sowieso durchs Landesprüfungsamt festgelegt. Ich kann Dir leider nicht sagen, warum sie Dich sprechen will.
 
Ich habe nur Angst das auch wenn ich das Examen jetzt bestanden habe meine Berufserlaubniss nicht erhalte weil ich so viele Fehlstunden bzw. Tage habe, darüber will die Rektorin morgen mit mir reden.

Deswegen habe ich jetzt panik nicht das sie zu mir sagt "Sie habe zwar ihr examen bestanden aber zu viele fehltage, deshalb keine Berufserlaubniss"
??
 
Wenn Du zu viele Fehlstunden gehabt hättest, hätte das Landesprüfungsamt Dich gar nicht erst zum Examen zugelassen.
 
ich drück dir zumindest die daumen und denk morgen an dich:)
 
Moin!

Doch, die Schule kann dir schon noch sagen, dass du die Berufserlaubnis nicht bekommst - noch nicht. Denn wer zu viele Fehlzeiten hat (in einem gewissen Rahmen), aber sonst während der Ausbildung den Eindruck hinterlassen hat dass er/sie das packt, kann schon zum Examen zugelassen werden, muss aber hinterher die Fehlzeit nacharbeiten. In dieser Zeit bekommt man dann weiter Azubi-Gehalt.
Hast du dann alle Sollstunden erfüllt, erhälst du auch die Berufsbezeichnung.
Ich hatte das gleiche Problem wie du, allerdings waren mir meine Fehlzeiten aufgrund von 2 Zwischenzeugnissen bekannt und die Schule hat denen, die das betraf, auch nochmal frühzeitig bescheid gesagt - kannst dich ja dann nicht für direkt nach dem Examen bewerben.
Wenn sie das bei dir nicht getan haben wäre das ziemlich unfair meiner Meinung nach!


Gruß

Die Anästhesieschwester
 
Hallo nini86
was ist den nun beim gespräch rausgekommen?
neugierig sind wir denke ich alle
 

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