Praxisanleiter-Kurs in Elternzeit?

LeOa

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Anästhesieschwester
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hätte eine Frage zum PA-Kurs....
momentan spielen wir mit dem Gedanken, schwanger zu werden. Den PA-Kurs würde ich aber für die Zeit der Schwangerschaft/Elternzeit genehmigt bekommen....
Nun stellt sich die Frage, ob eine Fortbildung zum PA auch während des Mutterschutzes bzw. während der EZ möglich ist....
wer kann mir dazu etwas sagen?

Vielen Dank und einen schönen Samstag Euch allen!

LeOa
 
Hallo,

die Fortbildung kannst Du besuchen. Lediglich die Mutterschutzfrist nach der Geburt mußt Du einhalten.

Wie Dir Dein AG das in der Elternzeit als Arbeitszeit anrechnet, müsstest Du dann mit ihm klären. Eine Beschäftigung bis zu 30 Wochenstunden ist während der Elternzeit möglich.
 
Hallo hypurg,

vielen Dank für Deine rasche Antwort.. weisst Du auch etwas über die Kosten? Würde mein AG den Kurs übernehmen können oder ist er - dadurch dass ich in EZ gehe und das quasi mein Privatvergnügen ist - dann von mir selbst zu bezahlen?

Lieben Gruß
LeOa
 
Hallo,

die Kosten kann während der Elternzeit übernehmen, sofern er das schon vorher zugesagt hat oder bereit ist, dies trotz Elternzeit zu finanzieren.
Also, die Elternzeit verbietet dem AG nicht, Fortbildungskosten zu übernehmen.
 
Hallo,

bitte steinigt mich nicht wegen meiner möglicherweise als erzkonservativ rüberkommenden Meinung, aber: ich finde, wenn Du Mutter werden willst, solltest Du Dich erstmal auf diesen Wunsch und die daraus folgenden Pflichten konzentrieren. Es bringt weder Dir noch Deinen Kollegen was, wenn Du in der Schwangerschaft/Elternzeit eine solche Fortbildung machst. Du hast damit Stress am Hacken, den Du in dieser aufregenden und intensiven Zeit nicht gebrauchen kannst...seien wir doch mal ehrlich, in unserem Job halten die wenigsten Schwangeren die Arbeit bis zum Mutterschutz überhaupt durch, sondern es gibt ruckzuck ein "Beschäftigungsverbot" (nein, ich bin KEIN Kinder-und/oder Schwangerenhasser, ich meine das wertfrei!). Und in der Elternzeit ist es doch ähnlich...Du kannst nicht vorausplanen, wie Deine Schwangerschaft verläuft oder wie Du hinterher mit der neuen Familiensituation fertig wirst. Warum willst Du da eine Fortbildung zum ausgerechnet zum PA machen, wenn Du aus der Praxis raus bist, evtl. Umbrüche, Neuerungen, etc. auf Station gar nicht live mitbekommst bzw. wenn Du danach sehr wahrscheinlich nicht mit einer vollen Stelle zugegen bist? Wen willst Du da anleiten?
Wenn Dir nach beendeter Familienplanung immer noch so viel daran liegt, kannst Du die Weiterbildung doch dann immer noch machen. Aber in dieser Situation macht das weder für Dich noch für Deine Station Sinn. Finde ich zumindest, ganz wertfrei gesprochen. Genieß die Zeit mit Deiner Familie, die kannst Du nämlich im Gegensatz zur PA-Weiterbildung nicht später nachholen.
 
Sind in der Praxisanleiter-Fortbildung nicht auch Praxisphasen vorgeschrieben? Die können ja in der Elternzeit nicht abgeleistet werden.

Ich begrüße es, wenn frau die Babypause zur Weiterbildung nutzen möchte, aber nicht jede Weiterbildung ist dafür geeignet.
 
Die können ja in der Elternzeit nicht abgeleistet werden.

Ich sehe da bei dem Weiterbildung Praxisanleiter viel weniger Probleme als bei anderen Weiterbildungen. Der Arbeitgeber muß halt mitspielen. Dann sehe ich sogar gar keine.

aber nicht jede Weiterbildung ist dafür geeignet.
Da es kaum kürzere Weiterbildungen gibt - und man perspektivisch als freigestellter PRaxisanleiter eher in den Genuß von Kernarbeitszeiten kommt - halte ich Praxisanleitung für junge Mütter sogar besonders geeignet.
 
Die Krankenhäuser, welche Praxisanleiter freistellen sind noch sehr rar in D.

Also perspektivisch gesehen sehr unrealistisch, außer in einem Haus der Maximalversorgung oder Uniklinik. Und diese bilden Praxisanleiter aus die ihnen sofort nach der Weiterbildung wieder zur Verfügung stehen und nicht erst nach der Elternzeit.
Kann ja auch sein, dass die Mutter nach der Elternzeit nicht wiederkommt und dann hat der AG eine Weiterbildung bezahlt, von der er nicht profitiert.

LG opjutti
 
Ich war jetzt schon geneigt, ein Referat über Personalentwicklung und Personalbindung zu verfassen. Aber das würde für die TE zu weit führen.

Und diese bilden Praxisanleiter aus die ihnen sofort nach der Weiterbildung wieder zur Verfügung stehen und nicht erst nach der Elternzeit.
Sie würde die Weiterbildung nach ihrer Angabe aber genehmigt bekommen.

Jetzt könnte man noch über das taktische Vorgehen eine Hauses sprechen, das nur ausbildet, wenn es gerade akut jemanden braucht.
 
Ich war jetzt schon geneigt, ein Referat über Personalentwicklung und Personalbindung zu verfassen.

Ich denke, dass der AG eine solche WB nicht finanziell und durch Freistellung unterstützt, ohne den AN im Anschluss vertraglich zu binden.

Wie das nun juristisch aussieht, wenn der AN dieser Pflicht aufgrund von Elternzeit nicht (bzw. nicht sofort) nachkommen kann entzieht sich meiner Kenntnis. Auch weiss ich nicht wie es aussieht, wenn die WB wegen Schwangerschaft unterbrochen und nicht erfolgreich zu Ende geführt werden kann ...keine Ahnung, ob hier der AN in Höhe der entstandenen Kosten "schadensersatzpflichtig" ist oder nicht .
 
Mit Schwangerschaft bist in der Regel aus der Verpflichtung raus. Für eine so kurze Weiterbildung wie PA gibt es bei uns keine Verpflichtung. Das gibt einfach die Stundenzahl des PA nicht her.
 
Ok- auch der 480 Stunden Kurs?
 
Wie ich sagte - für so kurze Weiterbildung wird bei uns nicht verpflichtet.
 
Wir verpflichten für Praxisanleitungs-WB auch nicht.
 

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