- Registriert
- 11.08.2022
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- Beruf
- Azubi GuK
Hallo,
bei meinem praktischen Examen habe ich bei der Mobilisierung vom Patienten, der an der Bettkante saß, beim Duschstuhl nur die hinteren 2 Bremsen drin gehabt. Die zwei vorderen waren offen. Ich stand an der rechten Seite des Patienten und habe ihn von der Seite unterstützt sich auf den Duschstuhl zu setzen.
Dann später im Bad wollte ich den Patienten unterstützen sich mehr nach hinten im Duschstuhl zu setzen. Dabei habe ich die rechte Lehne hinunter getan, weil ich den Eindruck hatte es hindert den Patient beim hochrutschen im Duschstuhl. Er war etwas adipös. Außerdem haben die Füße des Patienten nicht den Boden berührt, weil die Füße zu kurz waren. Dann habe ich es vergessen die rechte Lehne wieder hochzumachen. Vor dem Patient stand das Waschbecken. Für einem Moment war ich draußen aus dem Bad, ich holte noch etwas aus dem Pflegewagen der im Patienten Zimmer stand. Als ich wieder kam, machte die Praxisanleiterin (Zweite Prüferin). Eine kleine Geste mit leiser Äußerung, der soll wieder hoch. Daraufhin habe ich die rechte Lehne wieder hochgemacht.
Ich bin leider total verunsichert ob die zwei Dinge jetzt als gefährliche Pflege gelten und ich somit durchgefallen bin.
Gruß
Vincent
bei meinem praktischen Examen habe ich bei der Mobilisierung vom Patienten, der an der Bettkante saß, beim Duschstuhl nur die hinteren 2 Bremsen drin gehabt. Die zwei vorderen waren offen. Ich stand an der rechten Seite des Patienten und habe ihn von der Seite unterstützt sich auf den Duschstuhl zu setzen.
Dann später im Bad wollte ich den Patienten unterstützen sich mehr nach hinten im Duschstuhl zu setzen. Dabei habe ich die rechte Lehne hinunter getan, weil ich den Eindruck hatte es hindert den Patient beim hochrutschen im Duschstuhl. Er war etwas adipös. Außerdem haben die Füße des Patienten nicht den Boden berührt, weil die Füße zu kurz waren. Dann habe ich es vergessen die rechte Lehne wieder hochzumachen. Vor dem Patient stand das Waschbecken. Für einem Moment war ich draußen aus dem Bad, ich holte noch etwas aus dem Pflegewagen der im Patienten Zimmer stand. Als ich wieder kam, machte die Praxisanleiterin (Zweite Prüferin). Eine kleine Geste mit leiser Äußerung, der soll wieder hoch. Daraufhin habe ich die rechte Lehne wieder hochgemacht.
Ich bin leider total verunsichert ob die zwei Dinge jetzt als gefährliche Pflege gelten und ich somit durchgefallen bin.
Gruß
Vincent