Pflegepädagoge mit 23 Jahren? Kann das gut gehen?

Tanya19

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Guten Abend liebe Forumsmitglieder,

ich möchte mich gerne mit euch austauschen.

Kurz zu meiner Person: Ich habe seit 6 Monaten mein Examen als Gesundheits und Krankenpflegerin und studiere seit 6 Monaten, Medizinalfachberufe B.A Schwerpunkt Gesundheitspädagogik.
Mein Herzenswunsch, war schon immer Lehrerin zu werden.

Was ich fragen möchte Kann das gut gehen, wenn man mit 23 Jahren Unterricht erteilt, mit gerade einmal mal 1 Jahr Praxiserfahrung? Werden Schüler dies akzeptieren ? Was denkt ihr darüber?
Hoffe auf zahlreiche Meinungen und Kritiken.

Liebe Grüße
Tanja
 
Das kann man schon...wobei ich Dir dringend den Master an Herz legen möchte! Nur als B.A. wirst Du nicht oder nicht lange arbeiten dürfen.
Nach dem Master bist Du dann schon 25 Jahre alt :-)

Erkundige Dich auch in Deinem Bundesland, ob dieser Studiengang überhaupt anerkannt ist....
Wenn ich heute nochmal mit dem Studium beginnen würde, dann würde ich nur noch einen 2 Fach Master "Education" wählen!
 
Ich gehe mal davon aus du redest von einer Berufsfachschule in der du arbeiten willst?

Das wird wohl nix werden.
Schau mal ins Pflegeberufegesetz §9 Abs.2 - Master.
Alles andere ist murks und B.A. nur für den fachpraktischen Unterricht, mit dieser Qualifikation oder älter z.B. sog. Unterrichtspflg/schw. sind noch genügend in den Schulen tätig.

Mein Herzenswunsch, war schon immer Lehrerin zu werden.
Dann würde ich weiter machen mit Lehramt für Gesundheitsberufe.
Du brauchst auf jeden Fall zwei Fächer (Abxhlüsse) für die du dann ein Zulassung zum Unterrichten von der Schulaufsichtsbehörde erhältst.

Du bist so jung, du brauchst eine klare und breite Basis auf der du die nächsten 45Jahre gut stehen kannst.
 
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Hallo

Ja, Selbstverständlich werde ich einen Master machen. Geplant ist der Pflegepädagoge Master in Köln, an der Katholischen Hochschule, da man 2 Fächer studiert ( Pflege und Politik), auch wenn ich ein Jahr länger studieren muss , lohnt sich das auf jeden Fall.

Ich habe deshalb gefragt, weil ein Schulleiter mich eingeladen hat zum Vorstellungsgespräch,trotz ohne Lehrbefähigung. Und wollte eure Meinung dazu wissen.
 
Ich unterrichte auch, obwohl ich noch im Studium (6. Semester Fernstudium) bin. In meinem Studiengang sind Kommilitonen aus Niedersachsen, MV, Brandenburg, Hamburg und Schleswig Holstein. Die Voraussetzungen zum Unterrichten sind zur Zeit noch in jedem Bundesland anders.

Zu Deiner Frage: es kommt ein bisschen auf Dein „Standing“ an und ist pauschal nicht zu beantworten. Es wird Schüler geben, die es super finden, eine junge Lehrerin zu haben. Es zeigt ja auch eine Option für sie selbst.

Es wird aber sicher auch die geben, die Dich anzweifeln und Dir das möglicherweise auch offen zeigen. Die Frage ist, wie sehr Dich das verunsichert und ob Du damit umgehen kannst.

Viel Erfolg im Studium!
 
Ich unterrichte auch, obwohl ich noch im Studium (6. Semester Fernstudium) bin. In meinem Studiengang sind Kommilitonen aus Niedersachsen, MV, Brandenburg, Hamburg und Schleswig Holstein. Die Voraussetzungen zum Unterrichten sind zur Zeit noch in jedem Bundesland anders.
Genau so ist es.
Der Master steht zwar, wie die anderen schon schrieben, im neuen Pflegeberufegesetz drin; allerdings hat m. W. NRW gleich mal eine Ausnahme gemacht und den Bachelor als Voraussetzung zugelassen, da es wohl nicht genügend Masterabsolventen gibt. Da muß man wirklich im eigenen Bundesland schauen, was die Voraussetzungen sind.
Und hat man erst mal die Lehrerlaubnis, dann kann die eigentlich nicht mehr entzogen werden (Stichwort Bestandsschutz).
Zu Deiner Frage: es kommt ein bisschen auf Dein „Standing“ an und ist pauschal nicht zu beantworten. Es wird Schüler geben, die es super finden, eine junge Lehrerin zu haben. Es zeigt ja auch eine Option für sie selbst.
Genau.
Ich kannte damals auch eine sehr junge Lehrkraft, aber durch ihre sehr klare, bestimmende Art konnte sie sich bei den Schülern durchsetzen.
Viel Erfolg im Studium!
Da schließe ich mich an! :-)
 
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Ich unterrichte auch, obwohl ich noch im Studium (6. Semester Fernstudium) bin. In meinem Studiengang sind Kommilitonen aus Niedersachsen, MV, Brandenburg, Hamburg und Schleswig Holstein. Die Voraussetzungen zum Unterrichten sind zur Zeit noch in jedem Bundesland anders.


-Hast du eine Lehrerlaubnis ? Und darfst du auch alles Unterrichten ? Das würde mich sehr interessieren.

- Ich glaube schon, dass ich mich bei den Schülern durchsetzen kann. Es wird bestimmt eine harte Zeit werden, aber man wächst mit seinen Herausforderungen. Ich möchte eben viel verändern in der Pflege. Ich bin der Meinung, wenn man etwas verändern möchte, muss man beim Fundament anfangen und das sind unsere Schüler und Schülerinnen in den Gesundheitsschulen.


-Vielen Dank an Alle! Das Studium macht mir sehr viel Spaß!

Euch einen schönen Sonntag!
Tanja
 
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Genau so ist es.
Der Master steht zwar, wie die anderen schon schrieben, im neuen Pflegeberufegesetz drin; allerdings hat m. W. NRW gleich mal eine Ausnahme gemacht und den Bachelor als Voraussetzung zugelassen, da es wohl nicht genügend Masterabsolventen gibt. Da muß man wirklich im eigenen Bundesland schauen, was die Voraussetzungen sind.
Und hat man erst mal die Lehrerlaubnis, dann kann die eigentlich nicht mehr entzogen werden (Stichwort Bestandsschutz).

Wer bis zum 31.12.19 zugelassen war, hat einen lebenslangen Besitzstand. Ab Januar 20 kann eine befristete Erlaubnis erteilt werden- spätestens in 29 muss aber ein Master vorliegen. Nach 29 kann nur noch ein Master den theoretischen Unterricht erteilen.

Es wird also unweigerlich auf einen Master hinauslaufen :-)
 
-Hast du eine Lehrerlaubnis ? Und darfst du auch alles Unterrichten ? Das würde mich sehr interessieren.


Ich unterrichte an einer (ehemaligen) Altenpflegeschule, nicht an einer staatlichen Schule. So brauchte ich auch keine Lehrerlaubnis, zumindest nicht in Niedersachsen.

Meines Wissens nach war die Regelung an einer Krankenpflegeschule auch wieder anders.
Ist für mich aber auch bald hinfällig, da ich hoffentlich bald fertig mit dem Bachelor bin und danach den Master mache.

Zur Zeit unterrichte ich alles, was mit Pflege zu tun hat - also fachpraktischer Unterricht. Das ist im Prinzip auch nur auf dem Papier abgrenzbar von Krankheitslehre oder Anatomie, rechtlichen oder ethischen Fragen. Die Realität ist nicht so trennscharf, da muss man oft mal etwas zum Verständnis wiederholen oder vorgreifen.
Hat man dann noch nicht-muttersprachliche Schüler, muss man noch kreativer sein. Da zählt es nur, den Inhalt so zu vermitteln, dass er verstanden wird.
 
Ich unterrichte an einer (ehemaligen) Altenpflegeschule, nicht an einer staatlichen Schule. So brauchte ich auch keine Lehrerlaubnis, zumindest nicht in Niedersachsen.
Du wirst wahrscheinlich gewertet we ein Honorardozent...also ohne Anrechnung auf das Schüler-Lehrer Verhältnis. Das soll aber mit dem PflBG deutlich reduziert werden....in Hessen dürfen zB nur 20 % der Unterrichte von den nicht hauptamtlichen erteilt werden.

Meines Wissens nach war die Regelung an einer Krankenpflegeschule auch wieder anders.
Ist für mich aber auch bald hinfällig, da ich hoffentlich bald fertig mit dem Bachelor bin und danach den Master mache.
Richtig. Aber seit dem 01.01. gibt es da keine Unterschiede mehr...spannend wird aber sein, welchen Master die einzelnen Bundesländer anerkennen. :-)
Es kann also passieren, das Du zwar Master bist, dennoch nicht als hauptamtliche Lehrkraft zugelassen werden kannst.
 
Richtig. Aber seit dem 01.01. gibt es da keine Unterschiede mehr...spannend wird aber sein, welchen Master die einzelnen Bundesländer anerkennen. :-)
Es kann also passieren, das Du zwar Master bist, dennoch nicht als hauptamtliche Lehrkraft zugelassen werden kannst.
Theoretisch stimmt das, praktisch glauben daran nicht mal die Leute von der Niedersächsischen Landesschulbehörde (war kürzlich zur Fortbildung).
Denn irgendjemand muss die dringend notwendigen Fachkräfte ausbilden, und zumindest in meiner Region gibt es viel zu wenig Master Absolventen.
 
@Lillebrit
Hier ein Link (Landesschulbehörde Niedersachsen) zur Qualifikation der Lehrkräfte:


Ich arbeite an einer staatlich anerkannten Ersatzschule. Unter E steht folgendes:
„Gemäß Paragraph 144 ABS 3 NSchG muss für Lehrkräfte an Ersatzschulen
- (...)
- ein Nachweis der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung der Lehrkraft durch andersartige gleichwertige Leistungen erbracht werden“

—> Nachweis der Eignung: Studium.

So hat es mir meine Schulleitung erklärt. Kann so falsch nicht sein, denn ich arbeite nicht als freiberufliche Dozentin, sondern unbefristet fest angestellt als Fachpraxislehrerin.
 
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Ich unterrichte an einer (ehemaligen) Altenpflegeschule, nicht an einer staatlichen Schule. So brauchte ich auch keine Lehrerlaubnis, zumindest nicht in Niedersachsen.

Wenn ich mal sehr direkt fragen darf?
Wie wirst du eigentlich entlohnt ? Hast du ein ganz normales Gehalt einer Krankenpflegerin ?

Liebe Grüße
Tanya
 
Haha, nee.
Als Gesundheits- und Krankenpflegerin war ich im öffentlichen Dienst eingruppiert.
Meine Schule gehört aber nicht dazu. Es ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule mit Haustarif, nachdem wir bezahlt werden.

Das Gehalt ist schwer vergleichbar. Als GuK war ich mit 11 Jahren Berufserfahrung und Intensivpflege hoch eingruppiert.
 

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