News Pflege-Untergrenzen: Spahn legt Personalgrenzen für Kliniken per Verordnung fest

Ich finde es vollkommen in Ordnung, mit einem echten Springer-Pool zu arbeiten; d. h. mit Leuten, die sich bewußt dafür entschieden haben, flexibel in verschiedenen Bereichen eingesetzt zu werden. Oder (in meiner jetzigen Firma) in verschiedenen Versorgungen. Dafür gibt es dann andere Vergünstigungen, die die "festen" MA (wie ich) eben nicht haben. Das finde ich ok.
Aber daß ALLE beliebig flexibel einsetzbar sein sollen, halte ich für Sch***e... und dient nur dazu, daß sich AG keinen großen Kopf mehr machen müssen. :x:down:
 
Zitat meiner ehemaligen PDL:

"Eine Pflegekraft muss überall einsetzbar sein! Egal ob Nephrologie, Neurologie oder eben Kardiologie. Waschen und Essen anreichen ist überall gleich!" Wie war das nochmal mit Weiterbildungen/Fortbildungen?

Einen Tag später nachdem ich meinen neuen Arbeitsvertrag erhalten habe endlich die Kündigung eingereicht.
 
Dem Kommentar kann ich absolut zustimmen, obwohl ich nicht auf Intensiv arbeite.
 
Das die Ärzte uns jetzt so ans Bein ****en kann ich nicht gutheissen. Deren Standpunkt ist klar, aber sehr unsolidarisch
 
Naja da müssen sie halt durch. Natürlich gefallen den Ärzten die Untergrenzen nicht. Das werden sie auch nicht, denn damit schwinden ihre Chancen auf noch mehr DRG's, boni, etc. Sie sind dann in der Pflicht Aufschiebbare Behandlungen weiter aufzuschieben und die eine oder andere unnötige -wenn auch rentable- sache sein zu lassen. Dann muss halt nach 50 Stunden Beatmungszeit extubiert werden und nicht erst nach 55 um mehr Geld abrechnen zu können...

Hauptsache die Notfallversorgung ist gewährleistet! Und nein, Betten sperren heißt nicht weniger Notfallversorgung!
 
Fairerweise muss ich eingestehen, dass ich lediglich den Artikel im Ärzteblatt gelesen hatte. Die ausführliche Stellungnahme der DGIIN zum Thema Personaluntergrenzen auf ihrer eigenen website geht sehr viel weiter und beinhaltet eigentlich bis auf diesen leidigen Aufschub der Verordnung sehr viele gute Gedanken. Inhaltlich kann ich dem Rest der Stellungnahme eigentlich voll zustimmen.
Insbesondere der Punkt 6 ist ein auf den ersten Blick vielleicht haarspalterischer, aber bei genauerem Nachdenken unglaublich wichtiger Punkt,
6. Der Referentenentwurf bezieht sich auf das Verhältnis von Patienten/Pflegekraft, nicht auf Intensivbett/Pflegekraft wie die Empfehlung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und der European Society of Intensive Care Medicine (ESICM) (3,4). Eine Planung bezogen auf Intensivbetten ist in Anbetracht der vielen Notfälle in der Intensivmedizin angemessener.
denn das ist ja ein beliebter Taschenspielertrick: rückblickend wird jedes freie Bett, jede notwendige Einzelpflege, jeder zum Erhebungszeitpunkt gerade verstorbene Patient das Patienten/Personal-Verhältnis zu unseren Ungunsten verändern. Erst wenn man allgemein akzeptiert, dass auch für freie Betten Personal vorgehalten werden muss, da jederzeit ein Notfall aufgenommen werden können muß, erst dann kann man von ausreichender Besetzung sprechen. Und jede Pflegekraft, die in der Intensivpflege arbeitet weiss, wie aufwändig gerade die frisch aufgenommenen Patienten sind...

Das einziges, das aber auch hier mal wieder fehlt, ist die Forderung nach einem geeigneten Modus für die Bewältigung kurzfristiger Personalengpässe.
Aber wenn tatsächlich all das Personal vor Ort wäre, das man mit einem Personalbemessungsinstrument wie INPULS errechnet theoretisch vorhalten müsste, dann wäre eine kurzfristige Krankmeldung mglw. kompensierbar. Aber dann müssten wir bei uns auf der Station eben auch in jeder Schicht das Personal um 30-50% aufstocken... Tatsächlich wird aber seit Einführung von INPULS vor gut 3 Jahren an diesem System heruntermodifiziert um irgendwann die aktuellen Besetzungen damit rechtfertigen zu können. Und bis dahin läuft das Ganze immer noch als Probelauf ohne Gültigkeit........:wut::wut::wut:

Gruß spflegerle
 
Nun gibt es aktuelle Neuigkeiten zu Spahns Personaluntergrenzen:
"Wir wollen konkret an der Situation der Pflege in Deutschland etwas verändern und die Situation verbessern", so sein abschliessendes Statement aus einem Interview (ganz unten auf der verlinkten Seite).
Die dazugehörige Massnahme:
Klammheimlich wurden die Personaluntergrenzen, die in dem Referentenentwurf schon unzureichend waren, nochmal verwässert. Der Referentenentwurf ist damit dann auch nicht mehr von der Seite des Bundesgesundheitsministeriums aus direkt verlinkt, aber noch auf deren Servern. Eine Einsicht allerdings ist positiv: zumindest wurde die Unterscheidung zw. Wochentag und Wochenende/Feiertag herausgenommen.
Unterm Strich aber gilt nun folgendes: mit der verwässerten Vorgabe (1:2,5 statt 1:2 und 1:3,5 statt 1:3) für den Intensivbereich (wo die sinnfreie Unterscheidung in Tag- und Nachtdienst leider beibehalten wurde), kann man mit einigen Rechentricks nun sogar in den wenigen bislang gut aufgestellten Bereichen Personal abbauen und das Personalniveau auf einen viel zu niedrigen Stand nivellieren. Mit diesen Vorgaben, die nun bis 2021 festgezimmert sind, hat Spahn einmal mehr bewiesen, das er bereitwillig einen Kniefall vor den Lobbyisten der Gesundheitsbranche macht und nicht dazu taugt, diesen entgegenzustehen (wie er es so gerne großspurig darstellt).

Fazit: auch mit Spahn als Gesundheitsminister wird sich nichts ändern...

Schade eigentlich.
Gruß spflegerle

Artikel im Spiegel
Artikel bei Bibliomed
 
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Danke für Deinen Beitrag und auch die informativen Links (z. B. aus dem Spiegel):
"In der Verordnung sind auch Situationen aufgeführt, in denen die Mindestvorgaben unterschritten werden dürfen. Dies ist demnach der Fall "bei kurzfristigen krankheitsbedingten Personalausfällen, die in ihrem Ausmaß über das übliche Maß hinausgehen". Auch "bei starken Erhöhungen der Patientenzahlen, wie beispielsweise bei Epidemien oder bei Großschadensereignissen", ist ein Abweichen erlaubt."
Nein!! :x Keine Abweichungen von den Mindestvorgaben, unter GAR KEINEN Umständen!
Dann müßt ihr die Bude halt schließen. Aus, Äpfel, Ende.
Mit diesen Vorgaben, die nun bis 2021 festgezimmert sind, hat Spahn einmal mehr bewiesen, das er bereitwillig einen Kniefall vor den Lobbyisten der Gesundheitsbranche macht und nicht dazu taugt, diesen entgegenzustehen (wie er es so gerne großspurig darstellt).

Fazit: auch mit Spahn als Gesundheitsminister wird sich nichts ändern...
Ja, ich kann Dir da nur beipflichten.
Von daher sollte auch klar sein, daß - wenn man will, daß sich in der Pflege was verbessert - man sein Kreuz auf keinen Fall bei der Partei von Herrn Spahn machen sollte.
Ach ja, und: Nein, auch bei den Schreihälsen von Rechtsaußen ist es (aus Sicht der Profession Pflege jedenfalls!) für die Katz. Denn deren einzige Antwort auf sämtliche drängenden Probleme unseres Landes ist immer nur "Abschieben" - dann wird alles gut. :wut: Ja nee, schon klar. :schraube:
 
Unterm Strich aber gilt nun folgendes: mit der verwässerten Vorgabe (1:2,5 statt 1:2 und 1:3,5 statt 1:3) für den Intensivbereich (wo die sinnfreie Unterscheidung in Tag- und Nachtdienst leider beibehalten wurde), kann man mit einigen Rechentricks nun sogar in den wenigen bislang gut aufgestellten Bereichen Personal abbauen und das Personalniveau auf einen viel zu niedrigen Stand nivellieren.

Ja ok. Schade. So ein bisschen hatte ich die Hoffnung, dass sich zum 1.1.19 wirklich etwas ändert. Wenn auch nur für den ITS Bereich (Die lächerlichen Vorgaben für die einzelnen Fachbereiche konnte man ja schon von Beginn an vergessen). Aber mit 2,5 und 3,5 ist wieder nur das allerschlimmste verhindert. Vielleicht ein kleiner Segen für die Kollegen die bei Helios und co. 4-5 ITS Patienten zu versorgen haben. Aber mal im Ernst mit 2,5 Tagsüber wird sich für mich nichts ändern, mit 3,5 Nachts könnte mein AG noch weiter runtergehen und sich darauf berufen, dass man sich ja an die Standarts hält. 3,5?? Also jeder zweite mit 4 Patienten im ND?!

Lass uns -bei einer geplanten 2,5er Quote im Frühdienst- eine ECMO (bei uns immer 1:1) auf Station stehen haben, und eine Person kurzfristig krank sein, und schwupps haben alle Anderen 3-4 Patienten, egal wie Instabil, wie delirant, wie Pflegeaufhändig. Sinnlos!

Aber hey, dann werden sie halt nicht gewaschen und vielleicht alle 8 Stunden mal gedreht (geschweige denn mal geguckt was da so unter der Bettdecke wartet. Dann haste mal keine Zeit fürs Weaning oder mal anzutesten ob der Pat vielleicht auch mit etwas weniger Katecholaminen klarkommt. Dann überzuckern die Patienten halt wieder, getreu dem Motto lieber zu viel als zu wenig. Jaja Pflegesensitive Bereiche Stärken, Herr Spahn...

Bleibt nur zu Hoffen dass mein AG Sich nicht nach unten an diese Standarts anpasst.
 
In der Verordnung sind auch Situationen aufgeführt, in denen die Mindestvorgaben unterschritten werden dürfen. Dies ist demnach der Fall "bei kurzfristigen krankheitsbedingten Personalausfällen, die in ihrem Ausmaß über das übliche Maß hinausgehen". Auch "bei starken Erhöhungen der Patientenzahlen, wie beispielsweise bei Epidemien oder bei Großschadensereignissen", ist ein Abweichen erlaubt."
Nein!! :x Keine Abweichungen von den Mindestvorgaben, unter GAR KEINEN Umständen!
Dann müßt ihr die Bude halt schließen. Aus, Äpfel, Ende.
Was fehlt: bei kurzfristigem Personalausfall müsten die Häuser verpflichtet werden, dass so viele Betten gesperrt/Leistungen eingeschränkt werden (geplante OPs absetzen, Untersuchungen verschieben,...) bis die Mindestbesetzung wieder garantiert ist. Weicht ein Haus davon ab, muss die Strafe jedenfalls höher ausfallen, als der Einnahmeverlust durch die Leistungseinschränkung.

Was die Großschadensereignisse und Epidemien angeht, sehe ich jedoch kein wirkliches Problem. Solche Ereignisse arbeitet man außerhalb des Regelbetriebes ab, indem durch die entsprechenden Behörden/Leitstellen der Katastrophenfall ausgerufen wird. Dann kann beliebig viel Personal nachgefordert werden und erfahrungsgemäß ist dies dann auch kein Problem. Die Besetzung im Katastrophenfall (solange noch beherrschbare Zustände vorliegen) dürfte durchaus sogar besser sein, als im Regelbetrieb. Für den ITS-Bereich hatten wir mal die Vorgabe, dass dann außerhalb der Stationsbereiche (in den für die Katastrophe vorgesehenen Bereichen) die 1:1-Betreuung von intensivpflichtigen Patienten das Ziel sein muss. Mit entsprechender Nachalarmierung könnte das auch funktionieren.

Gruß spflegerle
 
Wurden nicht auch die Regularien heruntergesetzt wie das Ganze von Seiten der Häuser dokumentiert und berichtet werden muss? Finde den Artikel auf Anhieb nicht aber es scheint ja nur eine gewisse Quote pro Quartal zu sein. Frage mich auch wie und ob das ganze irgendwie überprüft wird. Bei uns im Haus kam es auch zuletzt immer wieder vor dass Überlastungsanzeigen nicht weitergegeben wurden. Wird von einer Pflegekraft ausgefüllt, an die Teamleitung gegeben und diese muss es der Klinikleitung zuführen. Ist mehrfach nicht geschehen, Konsequenzen hattes es aber auch für niemanden. Weder dem Haus noch für die betreffenden Führungskräfte
 
Es bleibt lächerlich. Und genau dies habe ich befürchtet. Es wird viel rumgeschriehen und eine Reform jagt die nächste. Und plötzlich denkt man das alle taub und schwindelig sind und dies mal eben so klamm heimlich machen kann. Lustigerweise wurde auf der Facebook Seite vom BMG das selbe Bild mit dem selben Text gepostet und lediglich der Link verändert. Als wenn es schon immer so geplant gewesen wäre.
 
Was die Großschadensereignisse und Epidemien angeht, sehe ich jedoch kein wirkliches Problem.
Ok, damit fehlt mir die Erfahrung. Und ich hatte ein bißchen Bedenken, daß der Begriff "Großschadensereignisse" nicht oder nur schwammig definiert sei (also so ähnlich wie z. B. "im Katastrophenfall können MA dienstverpflichtet werden" - schwupps definiert der AG gern mal den Ausfall von MA als "Katastrophenfall" um).
Aber wenn Du sagst, das ist kein wirkliches Problem, dann glaube ich das erst mal unbesehen.
 
Ok, damit fehlt mir die Erfahrung. Und ich hatte ein bißchen Bedenken, daß der Begriff "Großschadensereignisse" nicht oder nur schwammig definiert sei (also so ähnlich wie z. B. "im Katastrophenfall können MA dienstverpflichtet werden" - schwupps definiert der AG gern mal den Ausfall von MA als "Katastrophenfall" um).
Den externen Katastrophenfall löst ja nicht der Arbeitgeber aus, sondern die Feuerwehrleitstelle, entsprechend der zu erwartenden Anzahl von Verletzten der verschiedenen Schadensklassen, das kann also von den Arbeitgebern nicht mißbraucht werden.
Der interne Katastrophenfall ist zumindest für unser Haus klar definiert und kann natürlich auch so groß ausfallen, dass Nachalarmierungen erforderlich werden. Das zu Verhindern liegt aber im ureigenen Interesse des Arbeitgebers, so dass so ein Fall sicherlich nicht wild konstruiert wird, nur um Personal nachzufordern.

Die Nachalarmierung beim Katastrophenfall ist selbstverständlich keine Dienstverpflichtung, sondern erfolgt auf freiwilliger Basis, d.h. wer angerufen wird teilt mit, ob er/sie kommen kann oder nicht. Eine Begründung ist nicht erforderlich (und bei uns ruft sowieso ein Computer an).
Tatsächlich gab es schon diverse Übungen und auch eine echte Katastrophenfall-Alarmierung und es zeigte sich stets, dass es eine sehr große Bereitschaft gibt, im Katastrophenfall schnell vor Ort zu sein und den Dienst aufzunehmen (gilt für alle Berufsgruppen).

Aber wir kommen vom Thema ab...
Gruß spflegerle

PS: es gibt übrigens ein sehr interessantes/informatives Buch zum Thema Katastrophenmedizin beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz als PDF-Download
 
Pflegenotstand ist aktuell fast überall Thema.. selbst wenn man nachts den Fernseher anschaltet, wie gestern, sitzt dort Markus Lanz mit dem Thema Pflege und den gesperrten Betten auf Kinderintensivstationen.
Trotzdem bekommt man von der Politik auf der anderen Seite diese lächerlichen Personaluntergrenzen mit 1:12 und 1:24 präsentiert. Das ist doch zum Teil ein Freifahrtschein für die Arbeitgeber weitere Stellen abzubauen und das noch rechtlich gedeckelt.
Warum sind eigentlich unfallchirurgische Stationen, Geriatrie und Kardiologie "pflegeintensiv" und z.b. die normale Innere Station, wo demente oder bettlägrige Patienten für eine Darmspiegelung vorbereitet werden nicht? Die Neurologie wird zwar irgendwo in dem oben verlinkten Bundesgesetzblatt erwähnt, eine Untergrenze wird aber nicht genannt. Also auch nicht "pflegeintensiv"? Was ist mit Isolierstationen oder IMC? Ich finde, dass auch die Psychiatrie auf ihre Art "intensiv" ist.
Ich gehe davon aus, dass dort wo aktuell noch Personal über der Personaluntergrenze arbeitet, wird das Personal weiter abgebaut und die Bereiche, die keine Personaluntergrenze haben, werden "zugemüllt" mit allen möglichen Patienten.
 

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