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Ich glaube wir gehen schon wieder von unterschiedlichen Voraussetzungen aus. Nirgends im Gesetz wird DIE eine Aubildung gefordert! Ich kann auch verschiedene FB machen die mit Leitung zu tun haben. Im Gesetz steht - kleingeschrieben eine - das heißt nicht eine einzige die 460 Std. haben sollte.
SOLL heißt, das die Weiterbildung mit mindestens 460 Stunden geplant werden muß
Das man nichts machen kann oder darf wäre ja die Kapitulation vor dem "großen, möchtigem" Vorgesetzten, der immer Recht hat. Das kann es ja auch nicht sein, oder ?
Ich will gar nicht sagen, dass man "nichts" machen darf. Nur ist Dein Ansatz falsch. Du hast ein Problem mit Deiner PDL - das mag begründet sein. Und Du würdest sie gern von ihrem Posten vertreiben - auch das mag sich mancher wünschen.
Da Du nicht in der Position bist, ihr zu kündigen, versuchst Du sie hintenherum dranzukriegen. So wie man Al Capone kein Gewaltverbrechen nachweisen konnte, ihn dann aber wegen Steuerhinterziehung eingelocht hat.
Nur hat Dein Capone seine Steuern gezahlt. Selbst wenn es heute ganz klare Richtlinien dafür gäbe, was eine PDL gelernt haben muss - die Mitarbeiter, die schon früher an diesen Posten gekommen sind, betrifft das nicht mehr. Ihre Berufe haben Bestandsschutz. Eine Krankenschwester, die ihre Ausbildung nach dem alten Gesetz von 1985 gemacht hat, darf heute auch nicht gegenüber ihren Kollegen mit der "neueren" Ausbildung benachteiligt werden, obwohl sie damals weniger Theoriestunden hatte.