Notfallsanitäter in Deutschland: was wird sich ändern?

Marcel Sören

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03.10.2011
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Hallo Leute

Ich habe zum oben genannten Thema ein paar Fragen an euch.

Was wird sich im Unterschied zum Rettungsassistenten ändern ?
Wird es eine Umstrukturierung in der Notfallkompetenz geben ?
Haben die NFS ab dem Gesetz dann mehr alleine am Einsatzort zu tun ? ( Also ohne NA )
Wird es ein höheres Einkommen von seitens der Organisationen und privaten Rettungsdiensten geben ?


Das sind Fragen die mich seit dem ich von dem Gesetzesentwurf gehört hatte sehr beschäftigen und zum Teil sehr irritiert haben.

Ich freue mich auf eurer Meinungen und auch allgemeine Stellungnahmen zu dem NFS.

Gruß Sören
 
Schau mal hier: DBRD - Deutscher Berufsverband Rettungsdienst
Die Ausbildung wird verändert und kostenlos werden, aber es wird dafür auch nicht mehr weit über den Bedarf ausgebildet werden.
Die Ausbildungsvorraussetzungen werden erhöht, was ich persönlich gut finde.
Es wird mehr Klinikpraktikum geben und die Kliniken müssen sich dafür qualifizieren, sollten Sie Rettungsdienstpraktikanten haben wollen. Das wird sich vermutlich so manche Klinik überlegen.
Einige Schulen werden sicher vom Markt verschwinden.
Für die heutigen RA's wird es eine Zusatzausbildung geben (wenn ich es richtig verstanden habe).

Der NA wird vorerst bleiben, zumindest verstehe ich es so.
Da es noch mehr als genug arbeitslose RA's gibt, rechne ich persönlich nicht mit einer höheren Bezahlung für die MA's.

Ich persönlich freue mich, dass nicht mehr über Bedarf ausgebildet werden soll und die Qualität der Ausbildung steigt - das wird nun allerdings vermutlich das Ende des Ehrenamtlichen Notfallsanitäters werden.
 
Guten Morgen,

Für die heutigen RA's wird es eine Zusatzausbildung geben (wenn ich es richtig verstanden habe).
Aktuell sieht es in etwa so aus:
RA, die zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes 5 Jahre oder länger ihre Urkunde haben-> (können) eine Aufbauprüfung ablegen.

RA, die die zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes weniger als 5 Jahre ihre Urkunde haben-> machen eine Aufbauschulung. Wenn ich´s richtig auf dem Schirm habe, dann sind das 6 Monate Vollzeit.

Gerade dieser Punkt sorgt im Moment noch für den meisten Unmut, da völlig unklar wer und wie diese Aufbauschulung finanziert werden soll.

Der NA wird vorerst bleiben, zumindest verstehe ich es so.
Ja, der Rettungsdienst wird auch weiterhin notarztunterstützt abgewickelt werden. Ob und in welchem Umfang zukünftig den NotSan erweiterte Kompetenzen (beispielhaft die häufig geforderte Analgesie) zugesprochen werden ist noch nicht raus. Hier sollen die ÄLRD mehr Entscheidungsspielraum bekommen, bzw die Freigabe von Maßnahmen den ÄLRD obliegen.

Da es noch mehr als genug arbeitslose RA's gibt, rechne ich persönlich nicht mit einer höheren Bezahlung für die MA's.
Hier bin ich mir noch nicht ganz schlüssig. Auch jetzt schon gibt es Gebiete in denen händeringend RAs gesucht werden, teilweise sind Stellen mit vernünftigen Konditionen und ohne Befristung ein Jahr oder länger ausgeschrieben. Die Zeiten in denen die Personalchefs jeden Monat 10-20-30 brauchbare bis sehr gute Bewerbungen auf ihren Tischen hatten, dürften langsam aber sicher vorbei sein. Zudem müssen die arbeitslosen RA natürlich auch erstmal Notfallsanitäter werden. Maßgeblich wird es imho davon abhängen, zu welchen Bedingungen die zukünftigen NotSan bereit sind auf der Party mitzutanzen.

Allerdings, nach Inkrafttreten des RettAssG 1989 hat es in manchen Bundesländern 10 oder mehr Jahre gebraucht bist der RA verbindlich in den Rettungsdienstgesetzten stand, will heissen ohne Ausnahmeregelung. Ich persönlich hoffe dass es diesmal nicht solange dauert, insgesamt wird die Umstellung aber auch nicht innerhalb von 5 Monaten vollzogen sein.

Da es sich beim NotSanG um ein Berufsausbildungsgesetz handelt, werden sich die tatsächlichen Änderungen im Rettungsdienst wohl erst mit der Zeit rauskristallisieren.

Für Interessierte findet sich in diesem Startseite - Gemeinschaftsforum für Rettungsfachpersonal - das informative und aktuelle Forum für Fachpersonal im Rettungsdienst | Das Original Forum einiges an Information.

Have a nice day!
Blinki
 
Allerdings, nach Inkrafttreten des RettAssG 1989 hat es in manchen Bundesländern 10 oder mehr Jahre gebraucht bist der RA verbindlich in den Rettungsdienstgesetzten stand,

In einigen RettAssG steht heute noch nichts von einer verbindlichen RA Qualifikation. Da steht etwas von "geeigneten Personen"......

Gruß
Heike
 
Stimmt nicht.
Es gibt genau ein einziges RettAssG. Dieses ist Bundesrecht, somit für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig und regelt- in Verbindung mit der RettAssAPrV- die Ausbildung zum Rettungsassistenten und schützt gleichzeitig diese Berufsbezeichnung.
Die Mindestqualifikation der Rettungsmittel in den einzelnen Bundesländer wird nicht durch das RettAssG, sondern durch die jeweiligen Landesrettungsdienstgesetze der einzelnen Länder geregelt.

Abgesehen davon gibt es meines Wissen nach kein Bundesland mehr, in dem als Transportführer nur eine "geeignete Person" gefordert ist. Lediglich für die Funktion des Fahrer ist dies noch in ein paar Ländern möglich. Für die Funktion als Transportführer RTW wird in allen Bundesländern der RettAss gefordert.
 
Stimmt! Hab mich nicht genau bzw. falsch ausgedrückt! Es gibt nur ein Rettungsdinstgesetzt und die Landesrettungsdienstgesetze.
Ich hatte noch die Info, dass z.B. in Schleswig Holstein noch mit "geeigneten Personen" gefahren werden kann. Ist aber, habe da gerade mal nachgelesen, wohl geändert worden!

Gruß
Heike
 
Stimmt! Hab mich nicht genau bzw. falsch ausgedrückt! Es gibt nur ein Rettungsdinstgesetzt und die Landesrettungsdienstgesetze.

"Rettungsassistentengesetz" oder offiziell "Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistent" :deal:
Genug der Spitzfindigkeiten. :)

Gruß zurück
 
Hallo,
ich verfolge mit Interesse die Diskussion zur Reform des Rettungsdienstes. Wie diese aussehen wird, kann man ja schon mal nachlesen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ja heraus. (www.notfallsanitaeter-aktuell.de/gesetz-notsang/) Bleibt natürlich abzuwarten, ob daran noch Änderungen erfolgen, da das Gesetz ja erst 2014 in kraft treten soll.
 
28. Februar, Narde, 28. Februar... ;)
 
Na da bin ich mal gespannt :)

Vorallem auch was sich an dem Aufbaulehrgang von GUK für RA ändert.. Will ich nämlich ab nächstem Jahr machen ;)
 
Also ich bin ja nur "Hobby-Retter" in einer Bereitschaft, aber ich hab bisher nicht verstehen können, was jetzt bis auf die Ausbildungsvorraussetzungen groß geändert werden soll. Medizinisch soll er NFS nicht mehr dürfen als der RA. Er darf weiterhin, wenn es nach der BÄK geht Medis und invasive Maßnahmen nur in der Notkompetenz durchführen dürfen, die aber weiterhin rechtliche Grauzone bleibt. Zudem gibt es nur den Ruf nach längeren Praktika, aber ob die allein das zusätliche Jahr Ausbildung decken sollen/können/rechtfertigen...meiner Meinung nach (bitte nicht steinigen) ist das Konzept...sagen wir...noch nicht so ganz ausgereift.
 
Ich finds im Prinzip krass, dass man RS in ein paar Wochen werden kann, und RA in max 2 Jahren.
Die meisten haben nach der Ausbildung doch ein seeehr oberflächliches Wissen, ich finde es schon besser die Ausbildung zu verlängern!
 
Da ich müde bin und morgen wieder früh raus muss nur eins,
die BÄK ist keine gesetzgebende Instanz. Was die BÄK sagt oder will hat, bezogen auf den Rettungsdienst, maximal einen gutachterlichen Karakter.
Sinn und Zweck des NotSanG ist eine verbesserte, einheitlichere und fundiertere Ausbildung. Was der NotSan letztlich für Kompetenzen zugesprochen bekommt wird sich zeigen. Erstmal muss er zeigen was er kann. Zudem liegt die gesetzgebende Gewalt wie der NotSan später tätig wird bei den Ländern. Der Bund regelt nur die Ausbildung.
 
Mein Post war auf das Statement von Collin gemünzt.
Die Gesetzgebungsverfahren und Zuständigkeiten sind mir bekannt. :)
 
Natürlich ist die BÄK keine Gesetzgebende Kraft, aber sie hat an den Beschlüssen des Bundestages im Bereich Rettungsdienst ein m.M.n. zu großes Stimmgewicht. Die Bundestagsabgeordneten haben in der Vergangenheit fast ausschließlich die "Empfehlungen" der BÄK übernommen.

Weiterhin möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass niemand weiß, womit man das zusätzliche Jahr Ausbildung füllen möchte, was ja logisch gesehen eigentlich der erste Schritt in der Entscheidungsfindung sein sollte.

Meiner Meinung nach ist die Qualifikation des RA immer sehr von der Schule abhängig die der RA besucht hat. Ich würde noch nichtmal sagen das die zwei Jahre Ausbildung zum Assistenten zu wenig sind. Notfallmedizinisch ist in dieser Zeit alles drin, was man als Rüstzeug brauch. Danach ist alles sehr von der interenen Fortbildung der Wache, der KV´s etc. und von den zentralen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen abhängig. Der RA ist oft selbst gefordert, auf dem neuesten Stand zu bleiben.
 

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