Neue Weiterbildung zum zertifizierten Sachverständigen im Wundmanagement

Jonataube

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20.12.2007
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33
Beruf
Krankenschwester, PDL, Wundexpertin ICW e.V., Sachverständige für Pflege- und Qualitätsprüfungen
Akt. Einsatzbereich
Pflegedienst
Funktion
Inhaberin/ Leitung PD
Hallo ihr lieben...

ab Oktober gibt es in der Nähe von Wiesbaden
eine neue zertifizierte Weiterbildung und
zwar zum

Sachverständigen im Wundmanagement

Hier werden die zwei klassischen
Weiterbildungen: Sachverständige und
Wundmanagement kombiniert in einer
Weiterbildung. So ist es möglich sich wirklich
komplett und allumfassend in einem Gebiet
weiterzubilden.

Man macht als erstens den Wundexperten,
jedoch nicht nach ICW sondern schon mit
richtig vertiefenden Inhalten (ähnlich der Kammerlander Weiterbildung).

Sollte man jedoch ICW o.ä. schon haben dann wird dies
nach einem bestandenen Test angerechnet.

Die Weiterbildung ist zertifiziert und die Anerkennung der EWMA ist auch schon in Bearbeitung. Nebenbei kann die Weiterbildung als Umschulung von der Argentur für Arbeit mit bzw. sogar voll finanziert werden.

Nähere Info´s gerne auf Anfrage...

Liebe Grüße und eine schöne Woche!!!
 
Hallo,
gibt es diese Weiterbildung nur in der Nähe von Wiesbaden?
Wieviel kostet alles zusammen?
Hast Du eine Adresse oder Ähnliches?
Liebe Grüße
 
Ja die Weiterbildung gibt es bis jetzt nur in Wiesbaden.

Sie läuft über knapp 3 Jahre und ist berufsbegleitend. Das heisst nur Freitags nachmittags/ abends und Samstags alle 2 Wochen. Aus diesem Grund ist die Weiterbildung auch so lange.

Das tolle ist das man gleich grundlegend alles zusammen bekommt und nicht vereinzelt auf mehrere Seminare. Obwohl diese Weiterbildung auch Modulmässig aufgebaut ist.

Abgeboten wird es von der Fa. aesculap. Die Telefonnummer ist 0611 - 3307002.

Die Internetseite ist www.aesculap-info.de

Wenn noch Fragen zu Inhalten etc. einfach nachfragen....
 
Vielen lieben Dank erstmal, ist wirklich sehr gut und wie Du schon geschrieben hast es ist alles dabei, nur leider zu weit entfernt und es lohnt sich, für mich, nicht die vielen km zu fahren, es sei denn ich finde jemanden der das finanziert, schade.
 
Also wenn in der Nähe wo ihr seid, ca. 10 Leute Interesse an dieser Weiterbildung haben, dann lässt sich so etwas natürlich auch an anderen Orten machen. Das Problem ist das dort dann Räume etc. angemietet werden müssten für den Unterricht, jedoch wenn 10 Teilnehmer da wären, wäre es evtl. finanzierbar.....

Kannst ja mal überlegen...

GLG
 
Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Curriculum, in dem unter "Anwendungsbereiche" u.a. steht:

[...]der Diagnostik und Behandlung der Patienten mit chronischen Wunden

das irritiert mich.
Wenn ich als Krankenschwester die Weiterbildung absolviert habe, habe ich zwar eine nette Zusatzbezeichnung, und hoffentlich natürlich auch mehr Wissen.
Aber die Diagnostik und Behandlung obliegt doch weiter dem Arzt!? Das ist m.E. irreführend.
Was darf bzw. kann ich nun wirklich nach dieser Weiterbildung mehr als ein Wundexperte oder ein Pflegetherapeut Wunde ICW?
7500 € zu investieren für etwas, was ich vielleicht im Prinzip schon habe, müsste für mich zumindest schon besser und genauer begründet sein.

Ferner muss man im Sinne des Expertenstandards "Chr. Wunden" eine Weiterbildung absolviert haben, die bei einer Fachgesellschaft anerkannt ist. Das wäre die ICW oder DGfW. Und können nicht nur die beiden Mitglied sein bei der EWMA?
Ich verstehe das nicht so ganz, kann man als Schulungsanbieter eine direkte Anerkennung bei der EWMA bekommen?
Wenn diese Anerkennung erst in Bearbeitung ist, dann ist sie ja auch noch gar nicht anerkannt.
Also ich finde das alles sehr unsicher.

LG
Trisha
 
Also wenn Sie mit der Weiterbildung fertig
sind, können Sie für Sozialgerichte, Kripo
und Anwälte und weitere Einrichtungen wie
Kliniken etc. als Sachverständige für Wunden
tätig werden.

Desweiteren wird sich die Verordnungsvergabe
verändern, sprich in die Obhut qualifizierter
Pflegefachkräfte geraten, welche eine
Ausbildung in Diagnostik im Kontext von
Wunden nachweisen können. Sprich diese
Fachkräfte werden in der Lage sein selbst zu
verordnen und in exclusiver Form den Ärzten
Therapievorschläge zu unterbreiten. Die
Verantwortung wird dann auch bei der
Therapieobrigen Sachverständigen für Wunden
liegen. Dazu müssen Die Sachverständigen
unter anderem,in der Lage sein
Labortechnische und Digitale Daten auswerten
zu können und in Relation der Therapieansätze
zu bringen und vieles vieles vieles weitere
mehr.

Desweiteren muss eine Sachverständige für
Wunden in der Lage sein ganze juristische
Schriftsätze korrekt zu formulieren um diese
zur Anwaltschaft zu bringen sowie sämtliche
justiziabele Aspekte kennen. Auch die
Möglichkeit einer eigenständigen Praxis mit
Fachexpertise besteht. (In Österreich bereits
seits 3 Jahren am Laufen). Pharmafirmen
nehmen derzeit Abstand von den Wundexperten
ICW weil die Ausbildung nicht ausreichend ist
und zu sehr an die Homecarer bindet. Das soll
abgeschafft werden. Und last but not least
bestehht auch die Möglichkeit als
Fachdozentin tätig zu werden oder für eine
große Organisation (deren Namen wir an dieser
Stelle nicht nennen möchten) an einem
Modellprojekt mit zu arbeiten, wobei genau
diese Ausbildung Voraussetzung ist, oder ich
kann mich als Sachverständige selbständig
oder freiberuflich für mehrere Unternehmen
arbeiten.

Um allerdings mit einer Fachexpertise zu
arbeiten muss diese allerdings erst einmal
besitzen bzw. brauche ich die Grundsteine um
darauf aufzubauen. Die meisten ICW Kurs (habe
ja selbst einen belegt) bieten nur eine
kleine Übersicht über den doch komplexen und
großen Bereich der Wunden. Dies ist auch
verständlich, dennn man kann in so kurzer
Zeit nicht wirklich harrklein ins Detail
gehen.

Unterrichtsinhalte hier werden u.a. auch das
Hilfsmittelverzeichnis sein, das
Medizinproduktegesetzt, Laserkunde,
ausführliche Schmerztherapie, Lymphologie,
ausführlichste Gesetzeskunde,
Kommunikationstraning etc. das alles hier
aufzuzählen wird viel zu viel, dafür gibt es
auch ein ausführliches Curiculum... Also viel
mehr als nur Grundlagen und halbwissen wie in
so manchen anderen Kursen.

Natürlich hat dies auch seinen Preis, aber
mal davon abgesehen, dies haben andere
hervorragende Ausbildungsstätten auch, denn
woher will man die Fachexpertise nehmen, wenn
man nicht bereit ist dafür auch etwas zu
zahlen. Wenn ich nur minimales Geld ausgeben
will, kann ich nicht erwarten eine
vollumfängliche Quälität und Wissen zu
bekommen. Ähnliche ist es bei den Autos, ich
zahle doch nicht den Preis für einen BMW und
erwarte dafür einen Fiat.

Die Weiterbildung bei Kammerlander kostet pro
Modul 850€ zuzugl. MWst. es gibt bis zum Ende
7 Module, was heisst die Weiterbildung
komplett kostet 5950€. Ich habe hier aber
"nur" (das nur ist keinesfalls
abwertend gemeint) eine Weiterbildung im
Wundmangament, da ist eine weitere
Zusatzqualifikation nicht enthalten. In
dieser Weiterbildung sind /fast man kann ja
nie genau sein) genau die Inhalte von
Kammerlander plus mehr an Wissen um Wunden
und zusätzlich noch eine
Sachverständigenweiterbildung enthalten und
das für "nur" 7.000€"......

Im Expertenstandard steht nicht explizit drin
das nur ICW oder DGFW Wundweiterbildungen
durchführen können und dürfen, denn dann wäre
Kammerlander und Co. auch nicht erkannt. Aber
ich stimme dir auch zu, nicht jeder sollte so
etwas anbieten dürfen, da eine Fachexpertise
dahinter stehen muss.

Die Annerkennung erfolgt durch die
Zertifizierungsgesellschaft MAQS, die
Teilnehmer werden selbstverständlich
Personenzertifiziert, die Zertifizierung gilt
europaweit. MAQS hat auch die Anerkennung
beim Arbeitsamt, weshalb durch das Arbeitsamt
auch eine Förderung beantragt werden kann.

Eine Annerkennung bei der EWMA ist langwierig
und aufwendig, natürlich kann auch dieser
Kurs anerkannt werden, jedoch nicht von heute
auf morgen. Das heisst jedoch nicht das die,
die am Anfang die Ausbildung machen nicht
auch anerkannt werden.

Last but not least, wir in Deutschland
sollten sowieo in Sachen Wundmangament
umdenken und bestimmte 4 Tage Kurse in Frage
stellen, denn wenn jeder der einen 4 Tage
Kurs hinter sich hat, meint etwas von Wunden
zu verstehen und Therapien zu empfehlen ist
dies sehr fragwürdig, da ein hierfür
umfassendes Wissen in vier Tagen nicht
weitervermittelt werden kann. In andeen
Ländern wie der Schweiz und Österreich kann
man Wundmanagement mittlerweile studieren und
das mit meinem weltweit anerkannten
Masterabschluss.....

Liebe Grüße
 
Hallo;

ich bin etwas verwirrt. Du schreibst:

.....die Teilnehmer werden selbstverständlich
Personenzertifiziert, die Zertifizierung gilt
europaweit. "

Eine Personenzertifizierung gibt es meines Wissens nach nur nach der DIN Norm 17024 für Gutachter und entspricht einer Akkreditierung.

Wenn an dem so wäre, müßte dieses auf der Homepage der TGA Trägergemeinschaft der Akkreditierer oder auf der Seite des DAR (Deutscher Akkreditierungsrat)zu finden sein.

Siehe: Personalzertifizierung - Technische Akademie Wuppertal

hier sind alle Personenzertifizierungen in Deutschland aufgelistet. Ich finde euch aber nicht.

Bitte um Aufklärung
 
Leider ist es so dass durch das im Zertifizierungsmarkt bestehende Halbwissen immer noch falsch Informationen gestreut werden.
Weiterhin werden hier offensichtlich die Begriffe „Sachverständiger“ „und Gutachter“ gemischt.
Anbei nun die Informationen auf Ihre Fragen:

Zu Pkt. 1
Auszug aus dem Normtext:
…Durch akkreditierte Personalzertifizierungsstellen soll eine harmonisierte Zertifizierung und Überwachung von Personen sichergestellt werden.
Durch die Einhaltung der Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 " Konformitätsbewertung - Allgemeine Anforderungen an Stellen
(da steht nichts von TGA Akkreditierten stellen) , die Personen zertifizieren" sollen die Prozesse von Personalzertifizierungsstellen vergleichbar ablaufen und Vertrauen in die Kompetenz zertifizierter Personen schaffen. Auf dieser Basis bilden Zertifizierungsprogramme die inhaltliche Grundlage für die Zertifizierung von Personen….
Damit ist klar geregelt dass es sich hier nicht nur um Gutachter handelt. Weiterhin hat das nichts mit der TGA zu tun.
Bei der Technische Akademie Wuppertal sind nur die TGA akkreditierten Zertifizierungsstellen aufgelistet nicht jedoch die aller anderen!
Zu Pkt. 2
a. Die KUB MAQCS ist bei EQC „European Quality Council“ und bei der ETCS „Eurotrust Corporate Services SA“ Luxemburg akkreditiert.
Zur Information: Die EQC ist u. a. die gleiche Gesellschaft bei der auch die halbstaatliche Zertifizierungs-gesellschaft RKW-Zert RLP
akkreditiert ist.

Also auch nicht TGA!
b. Es ist nicht richtig, dass ein Zertifizierer oder Akkreditierer beim DAR /TGA gelistet oder zugelassen sein muss. Die MAQCS ist bei „European Quality Council“ und bei „Eurotrust Corporate Services SA“ gelistet.
c. die Technische Akademie Wuppertal ist eine private Organisation und deren steht mit anderen Bildungsträgern im Wettbewerb, hat also kein Interesse eine objektive Darstellung der Zertifizierungslandschaft zu publizieren.
d. Der DAR ist keine hoheitliche Stelle, siehe Urteil OLG Köln 6 U 107/97: "Die Tätigkeit der TGA Trägergemeinschaft für Akkreditierungen ... beruht nicht auf dem Auftrag einer hoheitlichen Stelle, der DAR ist keine hoheitliche Stelle." Somit ist es im Grunde genommen jedermann freigestellt, mit und ohne Akkreditierung als Zertifizierer tätig zu sein. Die KUB MAQCS hat sich jedoch freiwillig einem Akkreditierungsverfahren bei EQC unterzogen und gehört daher zu den absolut zuverlässigen und kompetenten Zertifizierungsstellen. Dies bleibt auch nach dem neuen Akkreditierungsgesetz so bestehen und dann gilt sowieso Europäisches Recht.

2. Kurzübersicht EQC

·EQC akkreditiert kleine und mittlere Unternehmensberatungen nach EQC-Akkreditierungsordnung und DIN EN 45012 / 17021 und 17024 bzw. die sich im Bereich Qualitätsmanagement / DIN EN ISO 9000 bzw. Lebensmittelsicherheit / DIN EN ISO 22001 bzw. IT-Sicherheit / DIN EN ISO 27001 bzw. Umweltmanagement / DIN EN ISO 14001 bzw. Checkliste SCC und Personalzertifizierung neue Geschäftsfelder erschließen wollen.
·EQC führt selbst keine Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9000 ff. bzw. Lebensmittelsicherheit / DIN EN ISO 22001 bzw. IT-Sicherheit / DIN EN ISO 27001 bzw. Umweltmanagement / DIN EN ISO 14001 bzw. Checkliste SCC durch.
·EQC ist von TGA / DAR und Industrie- und Interesseverbänden unabhängig. ( s. h. Rechntliche Aspekte )
·s. h. Weiterhin Anlage RKW RLP ( RKW-ZERT ist auch über die EQC Akkreditiert !)
·Auszug aus den RKW Pressemeldungen




3. Rechtliche Aspekte



LG Bonn, 15.7.1997, 11 O 184/96
  • <LI class=MsoNormal style="mso-list: l2 level1 lfo2">Im ungeregelten Bereich hat jeder das Recht, eine Akkreditierungsstelle zu gründen und zu akkreditieren. Dies bedeutet zugleich, dass die TGA in Deutschland nicht die allein verantwortliche Stelle für Akkreditierung von Zertifizierungsstellen ist. TGA/DAR haben keine Monopolstellung.<LI class=MsoNormal style="mso-list: l2 level1 lfo2">Ein solches Monopol ohne gesetzliche Grundlage würde zudem einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte (Art. 12+14 GG) bedeuten.
  • Es gibt kein festgeschriebenes System der Akkreditierung und Zertifizierung, an das sich jeder zu halten hätte.

OLG Köln 6 U 107/97:
  • Die Tätigkeit der Trägergemeinschaft für Akkreditierungen beruht nicht auf dem Auftrag einer hoheitlichen Stelle, der DAR ist keine hoheitliche Stelle.

BGH Urteil, 14.5.1998, VII ZR 184/97:
  • <LI class=MsoNormal style="mso-list: l0 level1 lfo4">Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter.
  • DIN hat keine Rechtsnormqualität.

Das Bundesverwaltungsgericht hat zu den Normenausschüssen festgestellt, in denen die Normen "gemacht" werden ("Meersburg-Urteil", Bundesverwaltungsgericht Az 4 C 33 - 35183, 22.05.87. Fundstelle: Neue Juristische Wochenschrift 1987, H. 45, S. 2888):
  • <LI class=MsoNormal style="mso-list: l5 level1 lfo5">Daneben gehören ihnen aber auch Vertreter bestimmter Branchen und Unternehmen an, die deren Interessenstandpunkte einbringen. <LI class=MsoNormal style="mso-list: l5 level1 lfo5">Andererseits darf aber nicht verkannt werden, dass es sich dabei zumindest auch um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflussnahme auf das Marktgeschehen bezwecken.
  • Den Anforderungen, die etwa an die Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher Sachverständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht.
4. Ansichten des DIN e.V. über seine Normen
  • <LI class=MsoNormal style="mso-list: l4 level1 lfo6">Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr. <LI class=MsoNormal style="mso-list: l4 level1 lfo6">Die DIN-Normen haben Kraft Entstehung, Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von Empfehlungen.
  • DIN-Normen an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit.
Quelle: Die Finanzierung des DIN. Hrsg.: Deutsches Institut für Normung e.V. 1998
5. DIN EN ISO/IEC 17024
Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet. Im Speziellen wird der Ausdruck Sachverständiger für Gutachter oder Berater von Gerichten (Gerichtssachverständiger) oder Entscheidungsgremien gebraucht. Sachverständige unterstützen dabei lediglich den Entscheidungsprozess und wirken nicht an der eigentlichen Entscheidung mit.
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht von der „besonderen Sachkunde“. In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss sowie mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet. Für handwerksbezogene Sachverständigentätigkeiten kann auch der Abschluss als Handwerksmeister sowie entsprechende Berufspraxis in Verbindung mit umfangreicher fachlicher sowie rechtlicher Fortbildung ausreichend sein.
In der ISO 17024 (früher DIN EN 45013) werden der Personenzertifizierungsprozess und die Anforderungen an die Zertifizierungsstellen und deren Personal geregelt.
Mit der Personenzertifizierung wird bestätigt, dass eine Person die Anforderungen eines Zertifizierungsprogrammes erfüllt. Das Vertrauen in das jeweilige Zertifizierungsprogramm wird mittels eines weltweit akzeptierten Prozesses der Begutachtung, Überwachung und periodischer Wiederbegutachtung der Kompetenz der zertifizierten Personen erreicht.
In der ISO 17024 sind Anforderungen an die Zertifizierungsstellen festgelegt, die sicherstellen, dass die Zertifizierungen von Personen in einer vergleichbaren und zuverlässigen Art durchgeführt werden.
Nach der DIN EN ISO/IEC 17024 können Personen zertifiziert werden.
Die Norm regelt die Anforderungen an die Stellen, die Sachverständige zertifizieren. Das Zertifizierungswesen ist dabei in einen gesetzlich geregelten Bereich und einen gesetzlich nicht geregelten Bereich unterteilt. Im Allgemeinen kann man sagen, dass der gesetzlich geregelte Bereich all das umfasst, was die körperliche Unversehrtheit von Personen oder Vermögenswerten betrifft, z. B. bei Sachverständigen in der Gebäudesicherheit, bei der Arbeitssicherheit, im Eichwesen, bei der Telekommunikation oder im Umweltschutz. Alles Übrige ist im gesetzlich nicht geregelten Bereich angesiedelt, beispielsweise Immobilienbewertung, KFZ-Sachverständigenwesen usw.
Im gesetzlich nicht geregelten Bereich sind diverse nicht DAR gelistete Akkreditierungsstellen tätig. Die Akkreditierung der Zertifizierungsstelle für den nicht gesetzlich geregelten Bereich ist nicht vorgeschrieben. Die Zertifizierungsstelle muss lediglich die Bedingungen der ISO EN 17024 erfüllen.

Die Norm DIN EN ISO/IEC 17024 legt nur allgemeine Anforderung an die Zertifizierungsstellen fest, nicht jedoch Qualitätsstandards für die einzelnen Fachbereiche. So fordert die DIN EN ISO/IEC 17024 z. B., dass die Ausbildung und Prüfung von Sachverständigen nicht von derselben Institution durchgeführt werden darf.
Die Norm ist in weiten Teilen identisch mit der alten DIN EN 45013, es wurden jedoch einige zusätzliche Anforderungen an das Managementsystem der Personalzertifizierungsstellen geschaffen, was dazu führen soll, die Qualifikation von Zertifizierten Sachverständigen auf höchstem Niveau zu sichern.
Die Zertifizierung wird bei den Sachverständigen zeitlich begrenzt (3 Jahre), nach Einreichung von Tätigkeitsnachweisen erfolgt eine wiederholte Zertifizierung. Auch vor Gericht werden immer häufiger Zertifizierte Sachverständige eingesetzt, die gemäß der europäischen und internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind. Sie werden nach und nach die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ablösen bzw. ersetzen, nicht zuletzt weil diese einen deutschen Sonderweg darstellen, der für andere in der EU tätige und zugelassene Sachverständige eine nicht zulässige Einschränkung der Berufsausübung darstellt.
Die besondere Qualifikation der zertifizierten Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, dass sie sich grundsätzlich einer strengen schriftlichen und mündlichen Prüfung zu unterziehen haben, dass ihre Gutachten einer ständigen Überwachung unterliegen und dass eine RE-Zertifizierung wie schon erwähnt spätestens alle 3 Jahre zu erfolgen hat. Hier können Laien also zu Recht darauf vertrauen, einem Sachverständigen auf höchsten Niveau zu begegnen. Dem tragen auch viele Gerichte Rechnung, die immer häufiger auf die geprüfte und überwachte Qualifikation von Zertifizierten Sachverständigen zurückgreifen und diese bei der Heranziehung bevorzugen.

Hinweis: Unsere Zertifizierungen werden nicht durch die ISO durchgeführt aber gemäß ISO/IEC 17024 konform durchgeführt.
 
Das ist ja alles schön und gut, aber auch nur Halbwissen. Wenn man das so wie sie machen möchte, bitte schön. Das steht sicherlich noch für kurze Zeit zur Verfügung.

Aber die Frage ist nicht beantwortet:

Gibt es eine Personenzertifizierung und nach welcher Norm?

Übrigens sind die Urteile über 12 Jahre alt und mittlerweile gibt es einen neuen Kenntnisstand vom 18.05.2009:

Die Aufsicht über die Zertifizierungsstellen, die Produkte und Dienstleistungen prüfen, soll in einer nationalen Akkreditierungsstelle zusammengefasst werden. Dies geht aus dem von den Koalitionsfraktionen Union und SPD vorgelegten Gesetzentwurf über die Akkreditierungsstelle (16/12983) hervor, der vom Bundestag am 13. Mai an die Ausschüsse überwiesen wurde. Insgesamt geht es um 4.000 Einrichtungen, darunter auch Technische Überwachungsvereine (TÜV), die ihre Befähigung in Akkreditierungsverfahren nachweisen müssen. Derzeit werden Akkreditierungen von fünf privaten sowie neun Bundes- und vier Länderstellen vorgenommen. Aus diesen muss aufgrund einer Vorgabe der EU eine einzige Akkreditierungsstelle errichtet werden.


Die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Dienstleistungen sei wichtig für Sicherheit, Qualität und freien Warenverkehr. Bisher würden in den Bereichen Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz überwiegend Behörden oder "beliehene juristische Personen des Privatrechts" Akkreditierungen vornehmen. In den Bereichen der Umweltanalytik, Gefahrstoffverordnung und in der Telekommunikation gebe es aber auch private Akkreditierungsstellen, heißt es im Entwurf.


Der Gesetzentwurf sieht die Errichtung einer nationalen Akkreditierungsstelle in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor. Bund, Länder und Wirtschaft sollen sich daran zu je einem Drittel beteiligen. Sollten sich die Länder nicht beteiligen wollen, wird der Bund Mehrheitsgesellschafter. Die Anschubfinanzierungskosten für den Bund liegen bei 2,28 Millionen Euro. Wenn sich die Länder nicht beteiligen, muss der Bund Kosten in Höhe von 4,56 Millionen tragen.



Das wird auf dem deutschen Markt endlich Übersicht über die verschiedenen Akkreditierungenund Zertifizierungen schaffen.Nebenbei gesagt, haben sich die Parteien festgelegt, wer diese Behörde bilden soll.


Des weiteren wird es wohl schwierig werden, zukünftig Pflegekräfte wie sie es beschreiben einzusetzen:


"Desweiteren wird sich die Verordnungsvergabe
verändern, sprich in die Obhut qualifizierter
Pflegefachkräfte geraten, welche eine
Ausbildung in Diagnostik im Kontext von
Wunden nachweisen können. Sprich diese
Fachkräfte werden in der Lage sein selbst zu
verordnen und in exclusiver Form den Ärzten
Therapievorschläge zu unterbreiten. Die
Verantwortung wird dann auch bei der
Therapieobrigen Sachverständigen für Wunden liegen."


Dazu müßten einige Gesetze geändert werden. Die Ärzte müßten den Arztvorbehalt freiwillig aufgeben, etc., etc.




Gibt es etwas, was nur sie wissen? Die Bundes-Ärztekammer hat auf ihrer letzten Sitzung betont, dass sie alles tun werde, um so etwas zu verhindern.

 
Sie schrieben:

"Die besondere Qualifikation der zertifizierten Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, dass sie sich grundsätzlich einer strengen schriftlichen und mündlichen Prüfung zu unterziehen haben, dass ihre Gutachten einer ständigen Überwachung unterliegen und dass eine RE-Zertifizierung wie schon erwähnt spätestens alle 3 Jahre zu erfolgen hat. Hier können Laien also zu Recht darauf vertrauen, einem Sachverständigen auf höchsten Niveau zu begegnen. Dem tragen auch viele Gerichte Rechnung, die immer häufiger auf die geprüfte und überwachte Qualifikation von Zertifizierten Sachverständigen zurückgreifen und diese bei der Heranziehung bevorzugen.

Hinweis: Unsere Zertifizierungen werden nicht durch die ISO durchgeführt aber gemäß ISO/IEC 17024 konform durchgeführt."

Es gibt doch bereits eine Qualifikation in Deutschland nach DIN ISO 17024. Weshalb also das Rad neu erfinden.
 
Weiterbildungen im Wundmanagement schießen wie Phoenix aus der Asche, bzw. die bestehenden versuchen sich gegenseitig zu übertrumpfen.
Für den "Weiterbildungslaien" ist es schwierig, den Markt zur durchblicken.

Desweiteren wird sich die Verordnungsvergabe
verändern, sprich in die Obhut qualifizierter
Pflegefachkräfte geraten, welche eine
Ausbildung in Diagnostik im Kontext von
Wunden nachweisen können. Sprich diese
Fachkräfte werden in der Lage sein selbst zu
verordnen und in exclusiver Form den Ärzten
Therapievorschläge zu unterbreiten.

Schon allein das ist unseriös, manche Pflegekräfte mögen daran glauben, man kann es denen auch nicht verübeln.
Hier kann ich fampev´s Aussage bestätigen, dass hier ein Gesetz dahinter steckt, welches aufgrund dieser Weiterbildung geändert werden müsste.
Wer hat eigentlich dieses Curriculum entwickelt?

Im Prinzip bringt diese Weiterbildung m.E. nicht viel mehr als die anderen. Im Verhältnis also viel zu teuer - wer möchte das bezahlen?
Dann lege ich lieber noch ein paar Euro drauf und studiere "Wound Care Management" in Salzburg und erreiche somit den international anerkannten Master. Da kriegt man ebenfalls den "Wundexperten ICW" angerechnet. Dann habe ich wirklich was ordentliches, und vor allem etwas 100% seriöses für mein Geld.

LG
Trisha
 
Nur noch mal zum Abschluss dieses Themas....

Ich habe jetzt erst die letzten Eintragungen gelesen.

Der Schwerpunkt dieser Weiterbildung ist eine Kombination aus Sachverstäntigentätigkeiten und Wundmanagement. Der Schwerpunkt liegt v.a. im Sachverständigenbereich, man hat nur die Möglichkeit eine komplette Wundmanagementausbildung mit dazu zu kaufen und dass sehr günstig, denn die Preise orientieren sich u.a. an Kammerlander.

Nur hat man dort "nur" die Wundmanagementkenntnisse, nicht jedoch die eines Sachverständigen (sowohl Pflege- als auch Qualiät in Einrichtungen), Qualitätsmanagementbeauftragten und Medizinprodukteberaters, was bei dieser Weiterbildung includiert ist.

Vielleicht wäre es angebrachter sich vorher über alles zu informieren und dann Aussagen zu treffen wie es ist zu teuer, oder unseriöse.

Wir haben uns sehr viele Gedanken über diese Weiterbildung gemacht und sie in Jahrelanger Arbeit entwickelt. Mit Sicherheit nicht um irgendwelche halbfertigen und unausgegorenen Dinge auf den Markt zu bringen. Diese Inhalte komprimiert in einer Weiterbildung können sich für diesen Preis mehr als sehen lassen. Mitunter haben wir schon von renommierten Krankenkassen die Rückmeldung bekommen das wir zu billig wäre.

By the way...Wenn ich als Sachverständige arbeiten möchte, muss ich nicht irgendwo im Ausland studieren....

Wie gut das eine Weiterbildung nicht nur aus einzelnen Meinungen besteht.... ;-)
 
Hallo wissen Sie zufällig wieviel die Fortbildung kostet?
In welchem Krankenhaus wird das genau angeboten?
Es gibt so viele in Wiesbaden und um Wiesbaden herrum.
Über Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Ich

unterschreibt man mit Nicknamen oder richtigen Namen?

Ich bin heute zum ersten mal da:trinken:
 
Hallo;

so, jetzt haben wir Gewißheit. Die Ausbildung zum Sachverständigen Wundtherapie ist von der DAKKS geregelt Zertifizierungsstellen für Personen | DAkkS . Siehe Webseite Dokument 72 FB 005.6.

Seit Juni 2010 ist der Wundtherapeut DGfW (Beruf) nach der DIN 17024 einem EU weitem zertifizierten Sachverständigen gleichzusetzen-

Siehe Wikipedia: Sachverständiger ? WikipediaEU-Zertifizierte Sachverständige gemäß ISO 17024

Nach der DIN EN ISO/IEC 17024 können Personen zertifiziert werden.
Die Norm regelt die Anforderungen an die Stellen, die Sachverständige zertifizieren. In Deutschland war bis 31. Dezember 2009 der Deutsche Akkreditierungsrat (DAR) die oberste Hierarchiestufe der Zertifizierungsstellen. Der DAR hatte seine Geschäftsstelle bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin und ging nahtlos in die neu geschaffene DAKKS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH)über. Diese deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) wurde durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi), gegründet. In diese GmbH wurden die bisherigen Mitglieder von European Coorperation for Accreditation (EA), DGA und DKD übergeleitet. Die DAkkS deckt die bisherigen Tätigkeitsfelder von DGA und DKD vollständig ab. Die Akkreditierungen von DACH, DAP, TGA/DATECH und DKD sind bis zum Auslaufen gültig und werden durch die DAkkS überwacht. Die gemäß DIN EN 45013 oder DIN EN ISO/IEC 17024 durchgeführte Zertifizierung durch eine von der TGA akkreditierte Zertifizierungsstelle ist die im zertifizierten Sachverständigenwesen in Bezug auf Niveau und Aktualität des Fachkundenachweises höchste erreichbare Qualifikation. Zertifizierte Sachverständige weisen regelmäßig ihre persönliche Eignung und ihre hohe fachliche Qualifikation sowie langjährige Berufserfahrung gegenüber einer nach der DIN EN 45013 bzw. DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle nach. Ihre Tätigkeit wird ständig durch die Zertifizierungsstelle überwacht (z.B. durch mehrere jährliche Kontrollen von Arbeitsproben). Um die hohe Qualität dauerhaft zu garantieren, ist der Gültigkeitszeitraum des Zertifikats auf 5 Jahre begrenzt. Danach muss der zertifizierte Sachverständige seinen Wissensstand erneut durch eine Prüfung unter Beweis stellen. Die Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger beruht auf der Euronorm 45013 bzw. internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 und ist somit europaweit bzw. weltweit anerkannt. Allerdings hat die Zertifizierung im deutschen Recht bislang keine Berücksichtigung gefunden. Lediglich die öffentliche Bestellung und Vereidigung besitzt in Deutschland eine gesetzliche Grundlage (§§ 36, 36 a GewO). Vor Gericht sollen nach den verschiedenen Prozessordnungen (insb. § 404 Abs. 2 ZPO)andere als öffentlich bestellte Sachverständige nur dann zugezogen werden, wenn besondere Umstände dieses erfordern.
Ob die Zertifizierung von Sachverständigen die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in Deutschland aus Gründen des EU-Rechts (nicht zulässige Einschränkung der Berufsausübung für EU-tätige und EU-zugelassene Sachverständige) ersetzen soll, wurde in deutschen Fachkreisen intensiv diskutiert. Mit der Novellierung des § 36 GewO und der Einführung des § 36 a GewO Ende 2009 hat sich der deutsche Gesetzgeber jedoch klar für die Beibehaltung der öffentlichen Bestellung ausgesprochen und die Regelungen zur öffentlichen Bestellung an die europarechtlichen Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) und der Berufsanerkennungsrichtlinie(2005/36/EG)angepasst.
 
Hi,

ich würde statt dessen lieber den Wundtherapeuten nach DGfW machen... ist wie Sachverständiger nach DIN EN ISO 17024

Viele Grüße

Sven
 

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