Nach 48 bis 60 (max.) Arbeitstunden ein Tag frei?

Chris1212

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Altenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
wer kann mir dazu was sagen?

ich arbeite bei einem priv. pflegedienst und bei uns war das gewerbeaufsichtsamt. meine chefin erzählte dann bei einer teambesprechung, das der dienstplan so gestaltet werden muss, dass nach 48-max. 60 Arbeitsstunden mindestens ein freier tag gwährt wird.
dies bedeutet wohl in in zukunft, dass z.T. an mehr woe. als bisher,
dafür aber nur samstag oder sonntag gearbeitet werden muss.
individuelle wünsche können nicht berücksichtigt werden.

bis jetzt war bei uns so jedes zweite woe. frei.
 
Nein. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48h darf mnicht überschritten werden. durchschnittlich. Wurd letztens noch ausführlich diskutiert hier im Forum :)

19Tage am Stück ist ansonsten Maximum. Sie hat da was falsch verstanden oder braucht ne Begründung, warum sie jetzt irgendwas anders machen will...
 
Meinst du 60 Stunden pro Woche?

@ maniac- waren das nicht 58 Stunden pro Woche? Bei 48 Stunden hätten die AG im Osten so einige Probs. Da wird generell 8 Stunden pro Tag gearbeitet- von Montag bis Sonntag. Bei 48 Stunden wären das aber nur 6,85 pro Tag.

Elisabeth
 
Hallo
es gibt unterschiedliche Schema wie im Gesundheitswesen gearbeitet werden kann und es hört sich wirklich eher an asl würde deine Chefin ein Grund suchen um euch mehr WE aufzudrängen auch da gibt es eine Kernaussage die besagt max 3 WE im Monat sind zumutbar außer in Außergewöhnlichen betriebsbedingeten Situationen also kurzfristig wegen akuter Erkrankung eines Mitarbeiter.
Die Wochenarbeitsstunden muß man im Verhältnis zu den Wochenarbeitstagen sehen bei dem Modell 5,5Arbeitstage steht dir nur 1.5also 3Tage in 2Wochen zu bei dem Model 5Tage kannst du verlangen 2Tage zusammenhängend zu bekommen egal ob du am WE nur 1oder2Tage arbeiten mußt ..das ist sehr schwierig und verwirrend und bedarf genaue Auskunft über den Arbeitsvertrag...Wochearbeitszeit und Arbeitstagewoche woraus sich die Tagesarbeitszeit wiederum errechnet???schau mal im Vertrag nach
viel wichtiger ist das die Ruhezeit von effektiv 9h eingehalten wird und da ist die Aufsichtsbehörde wirklich Gnadenlos
LG
 
Meinst du 60 Stunden pro Woche?

@ maniac- waren das nicht 58 Stunden pro Woche? Bei 48 Stunden hätten die AG im Osten so einige Probs. Da wird generell 8 Stunden pro Tag gearbeitet- von Montag bis Sonntag. Bei 48 Stunden wären das aber nur 6,85 pro Tag.

Elisabeth

Es geht doch nur um die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in einem bestimmten (tariflich festgelegten Ausgleichs-)Zeitraum, nicht um die Arbeitszeit einer bestimmten Woche. Nach Adam Riese bin ich mit 7,75h bei Montag bis Sonntag auch über den 48h. Aber auch im Osten arbeiten Angestellte nicht 365 Tage im Jahr.
 
@ maniac- waren das nicht 58 Stunden pro Woche? Bei 48 Stunden hätten die AG im Osten so einige Probs. Da wird generell 8 Stunden pro Tag gearbeitet- von Montag bis Sonntag. Bei 48 Stunden wären das aber nur 6,85 pro Tag.
Jepp, es geht eben um durchschnittlich über x Monate (4?)

Ich bin auch immer von 60 als Maximum ausgegangen, aber hatte da überlesen, dass es nur für einen bestimmten Bereich galt. Für uns nicht :)
 
Jepp, es geht eben um durchschnittlich über x Monate (4?)

Kommt auf die Regelung des Hauses an. Bei uns ist der Ausgleichszeitraum für die Vollzeitkräfte 12, für die Teilzeitkräfte 52 Wochen. Allerdings schreiben wir unsere Dienstpläne immer über 12 Wochen und da darf ich die Teilzeitkräfte genauso wenig über- oder unterplanen wie die Vollzeitkräfte. Es geht lediglich um ungeplante Mehr- oder Überstunden.
 
Das Arbeitszeit gibt ja erstmal klare Richtlinien. (Keine Ahnung ob es 4 Monate waren oder mehr oder weniger :)

Bei Regelungen ala Ampelkonten oÄ getroffen (oder überhaupt tarfiliche Regelungen) sieht das Ganze ja nochmal anders aus und ist anders zu handeln... --> Da sind dann, auch laut Arbeitszeitgesetz deine 52 Wochen/12 Monate zulässig.
 
Meinst du 60 Stunden pro Woche?

@ maniac- waren das nicht 58 Stunden pro Woche? Bei 48 Stunden hätten die AG im Osten so einige Probs. Da wird generell 8 Stunden pro Tag gearbeitet- von Montag bis Sonntag. Bei 48 Stunden wären das aber nur 6,85 pro Tag.

Elisabeth


ja meine 60std. pro woche. das mit mo-so ist nicht ganz richtig,haben ein 5tage woche. wenn wir sa. und so. arbeiten zählt es als überstunden.
in der amb. pflege ist es sowieso etwas schwierig auf genaue arbeitstunden pro tag zu kommen, mal ist es mehr, mal weniger. kommt darauf an wie die tour ist.
 
Hallo
es gibt unterschiedliche Schema wie im Gesundheitswesen gearbeitet werden kann und es hört sich wirklich eher an asl würde deine Chefin ein Grund suchen um euch mehr WE aufzudrängen auch da gibt es eine Kernaussage die besagt max 3 WE im Monat sind zumutbar außer in Außergewöhnlichen betriebsbedingeten Situationen also kurzfristig wegen akuter Erkrankung eines Mitarbeiter.
Die Wochenarbeitsstunden muß man im Verhältnis zu den Wochenarbeitstagen sehen bei dem Modell 5,5Arbeitstage steht dir nur 1.5also 3Tage in 2Wochen zu bei dem Model 5Tage kannst du verlangen 2Tage zusammenhängend zu bekommen egal ob du am WE nur 1oder2Tage arbeiten mußt ..das ist sehr schwierig und verwirrend und bedarf genaue Auskunft über den Arbeitsvertrag...Wochearbeitszeit und Arbeitstagewoche woraus sich die Tagesarbeitszeit wiederum errechnet???schau mal im Vertrag nach
viel wichtiger ist das die Ruhezeit von effektiv 9h eingehalten wird und da ist die Aufsichtsbehörde wirklich Gnadenlos
LG

na ich arbeite 35 stunden die woche. die anderen 40std. und 30std.
chefin meinte auch,das für 48-max.60std. die zustimmung durch arbeitsmediziner erforderlich wohl ist und die will sie sich wohl holen.
hat angeblich der nette herr von der gewerbeafsichtsbehörde gesagt.
 
Nein. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48h darf mnicht überschritten werden. durchschnittlich. Wurd letztens noch ausführlich diskutiert hier im Forum :)

19Tage am Stück ist ansonsten Maximum. Sie hat da was falsch verstanden oder braucht ne Begründung, warum sie jetzt irgendwas anders machen will...

der nette herr von der aufsichtsbehörde hat wohl gesagt, 10Std. täglich
sind möglich und das nach 48-max.60 arbeitsstunden,angeblich durch zustimmung eines arbeitsmediziner erforderlich.
 
also vielleicht steh ich vollkommen auf dem Schlauch aber in welchem Gesetz steht den bitte das nach 60h ein freier Tag folgen muss????

Das was ich aus dem Arbeitszeitgesetz kenne...
max. 10h täglich
nach einem gearbeiteten Sonntag muss innerhalb von 2Wochen der Ersatzruhetag gewährt werden
nach einem gearbeiten Feiertag innerhalb von 8 Wochen
15 Sonntage im Jahr müssen Beschäftigungsfrei bleiben
Ausgleichszeitraum lt. Arbeitszeitgesetz sind 6 Monate

der Rest wird in den Arbeitsverträgen geregelt....

mfg
 
Nachgewühlt im WWW und ff. gefunden: ArbZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis .

Nach diese, Gesetz geht es nicht, den MA dauerhaft mit 10 Stunden zu beschäftigen. Die durchschnittliche Arbeistzeit liegt tatsächlich beid en von Maniac angegebenen 48 Stunden. Die Betonung liegt auf durschnittlich innerhalb von 4 Wochen.
Du kannst also durchaus mal eine Woche dabei haben mit 10 Studnen pro Tag... aber nicht jede Woche.

Die von mir angegeben 58 Stunden Maximum beziehen sich wohl eher auf Bereitschaftsdienste.

Elisabeth
 
Nachgewühlt im WWW und ff. gefunden: ArbZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis .

Nach diese, Gesetz geht es nicht, den MA dauerhaft mit 10 Stunden zu beschäftigen. Die durchschnittliche Arbeistzeit liegt tatsächlich beid en von Maniac angegebenen 48 Stunden. Die Betonung liegt auf durschnittlich innerhalb von 4 Wochen.
Du kannst also durchaus mal eine Woche dabei haben mit 10 Studnen pro Tag... aber nicht jede Woche.

Die von mir angegeben 58 Stunden Maximum beziehen sich wohl eher auf Bereitschaftsdienste.

Elisabeth

Hallo,

zur Ergänzung sei erwähnt:

- bei der durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich sind die Bereitschaftsdienste einzubeziehen, denn auch diese gelten nach EU-Recht als Arbeitszeit. 58 Wochenstunden können daher nur vorübergehend sein, nicht regelmäig.

Gruß

medsonet.1
 

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