Das Problem ist das Formaljuristisch erst das geborene Leben, als selbstständig oder durch andere vertreten eine eigenständige Rechtsperson darstellen kann.Da kann man sehr wohl der Meinung sein, dass das Ungeborene das Recht zu leben hat (vor allem handelte es sich ja bei diesem Fall um ein Kind in der 39. Schwangerschaftswoche).
Vor der Geburt ist das Kind gemäß dem deutschen Recht einem Körperteil der Mutter gleichgestellt mit der Ausnahme, dass es nur bis zur 12 Woche abgetrieben werden darf, außer bei medizinischen Indikationen.
Wenn ich mich ihrer Argumentationslinie anschließen würde, so würde der medizinische Grundkonsens zerstört, welcher beinhaltet Mutterwohl vor Kindswohl. Das in diesem Fall die Betrachtung der zu schützenden Güter eindeutig beim Kind liegt, steht außer Frage.
Nur was würden sie sagen, wenn die von ihnen formulierte Ansicht sich durchsetzen würde, weil dann wäre es mit der Selbstbestimmung der Schwangeren dahin.
Interessant wäre nur wie ein Gericht entscheiden würde, wenn das Kind seine Mutter in der Folge wegen körperlicher Gebrechen infolge der nicht Durchführung des Kaiserschnitts verklagen würde.
Denn dann könnten Kinder bei zugestehen von Schadensersatz gegen den Vater wegen Rauchen im Zuge der Schwangerschaft seiner Partnerin, Alkoholgenuß um den Zeugungszeitpunkt usw klagen und die Mutter hätte ab der Zeugung garkeine Rechte mehr, sondern dürfte nur noch entsprechend der Guideline leben und sich ernähren um etwaige Schadensersatzansprüche abzuwehren.
Auch wenn das von mir skizzierte Szenario eher unwahrscheinlich ist, so könnten Überlegungen doch dahin führen.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass niemand gegen seinen Willen zu einer OP gezwungen werden kann, es sei denn ein Psychiater und / oder ein Gericht stellt die Unzurechnungsfähigkeit fest.
Somit haben wir ein Problem, dass um dies festzustellen eine Gefahr für das Leben der Mutter ohne Kaiserschnitt gegeben sein muss. Wenn es "nur" das Kind betrifft, so ist dies dem Recht entsprechend egal.
Sr. Isabel ich gebe dir Recht, dass manches mal Untersuchungen durchgeführt werden, die kein Ziel mehr haben. Weil klar ist, dass alles final endet in absehbarer Zeit. Das Problem ist nur, es muss alles getan werden um das Leben zu erhalten. Da nicht selten die Angehörigen direkt mit dem Staatsanwalt drohen, nach dem Motto: Euthanasie usw. auf der anderen Seite habe ich eben Bedenken im Bereich der Allokationsethik, weil hier die begrenzten Ressourcen als Mittelpunkt angesehen werden und somit die Frage gestellt wird:
- ist ein TEP bei einer mobilen 70 jährigen noch gerechtfertigt, es bringt ja keinen Gewinn mehr
- muss mit 60 noch ein Bypass gemacht werden bei einem Rentner, weil dadurch dessen Arbeitsproduktivität nichtmehr gesteigert wird und somit keine Wertschöpfung mehr stattfinden wird
usw.
Auf der anderen Seite wird bei der 96 jährigen, wo es bezahlt wird alles gemacht. Mir stoßen die .at Sonderklasse und .de Privatpatienten auch auf, nur ist dies leider das System, wo man nur sehen kann, dass die Auswüchse abgemildert werden.