Mitarbeitervertretung (MAV): Verpflichtungen? Vorteile & Nachteile?

Ithwel

Newbie
Registriert
29.12.2011
Beiträge
16
Ort
Bonn
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin, Rettungssanitäterin
Akt. Einsatzbereich
Klinische akut Geriatrie
Funktion
Hygienebeauftragte in der Pflege
Suchfunktion sagt bei mir "0"

also nochmal Hallo an diesem Abend,

Anfang 2013 steht bei uns im Haus die Neuwahl der MAV an. Nun bin ich bereits durch Kolleg(inn)en und unabhängig davon auch von der MAV selbst gefragt worden ob ich mir vorstellen könnte mich dort für die Belange der Mitarbeiter einzusetzen. Ich habe in diesem Haus mein Jahrespraktikum und meine Ausbildung absolviert, arbeite nun seit Okt. 2011 als examinierte GuKP, werde 2013-2015 von meinem Arbeitgeber aus eine FWB machen.
Ich freue mich, das mir so viel Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein entgegen gebracht wird, jedoch überlege ich ob diese Position mir nicht auch Nachteile in meiner beruflichen Zukunft in Unternehmen bringen kann. Denn es gibt sicherlich viele Themen der MAV die mit den Vorstellungen des Arbeitgebers kollidieren. Klar darf sich dies nicht im negativen auf meine berufliche Perspektive auswirken... sind halt Gedanken die mir dabei in den Kopf kommen ..

Welche Verpflichtungen kommen auf mich zu? Welche Vor-/Nachteile gibt es ?
 
bzw welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
 
Dort geht es um die Wahl einer MAV! MAV und BR kann man nun beim besten Willen nicht miteinander vergleichen.
Die MAV hat ja leider bei weitem nicht die Macht die ein Betriebsrat hat!!


Ups, jaaaaa, sorry....Danke ! Flüchtig gelesen und an BR gedacht.... :beten:
 
Ich bin selber Mitglied bei der MAV.

Es hat Vor und Nachteile...

Zum einen ist es einfacht sehr interessant.
Man hat die Möglichkeit mehr über seine Rechte und Pflichten zu lernen.
Es ist auch schön wenn es eine gute Gruppe und man etwas bewegen kann aber es gibt auch belastende Situation.
Man bekommt auch viel Verantwortung z.B. wenn jemand gekündigt werden soll und man dafür oder dagegen stimmen soll und man muss oft Probleme /Sorgen mit Mitarbeitern teilen und ist auch verantwortlich dass diesem gut geholfen werden kann.
Und das ist nicht immer leicht.
Man hat Schweigepflicht, dass heisst du kannst nur in der MAV Gruppe um Rat fragen.
Auch das ist nicht immer leicht und nach einer weile habe ICH festegestellt dass es auch sehr viel Verantwortung ist denn die Mitarbeiter verlassen sich auf deinen Rat.
Es macht viel Freude aber es ist auch nich zu unterschätzen UND es ist auch zusätzlich etwas Arbeit und Verantwortung.
Also, ich würde es an deiner Stelle mal probieren, dann wirst bald festellen ob du es dir auf dauer vorstellen kannst.
Bei mir überwiegen die positiven Seiten.

LG
*sis*
 
Die MAV hat ja leider bei weitem nicht die Macht die ein Betriebsrat hat!!

Das behaupten die Gewerkschaften ständig und fortlaufend ohne die Möglichkeiten des MVGs wirklich zu kennen. Diese oberflächliche Betrachtungsweise bringt niemanden etwas! Genauso wie es sehr engagierte BRs gibt, gibt es auch entsprechende MAVen die den dritten Weg wirklich gehen. Zur betrieblichen Mitbestimmung gehören immer zwei Partner, die es wirklich wollen. Übrigens sollte der Vergleich nicht über den Begriff veralteten Begriff der "Macht" geführt werden, sondern über die konstruktiven Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung der Beschäftigten. Einrichtungsinteressen sind Mitarbeiterinteressen und Mitarbeiterinteressen sind Einrichtungsinteressen. Dieser Grundsatz muss auf beiden Seiten des Tisches gelten!

Gruß KGK
 
Das behaupten die Gewerkschaften ständig und fortlaufend ohne die Möglichkeiten des MVGs wirklich zu kennen. Diese oberflächliche Betrachtungsweise bringt niemanden etwas! Genauso wie es sehr engagierte BRs gibt, gibt es auch entsprechende MAVen die den dritten Weg wirklich gehen. Zur betrieblichen Mitbestimmung gehören immer zwei Partner, die es wirklich wollen. Übrigens sollte der Vergleich nicht über den Begriff veralteten Begriff der "Macht" geführt werden, sondern über die konstruktiven Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung der Beschäftigten. Einrichtungsinteressen sind Mitarbeiterinteressen und Mitarbeiterinteressen sind Einrichtungsinteressen. Dieser Grundsatz muss auf beiden Seiten des Tisches gelten!

Gruß KGK

Na es wäre ja sehr schön, wenn die Arbeitgeber die Interessenvertretungen auch ernst nehmen würden. Machen sie aber in der Regel nicht und deswegen muss man seine Rechte oft erzwingen. Dies geht dann halt per Gesetz und da ist das Betriebsverfassungsgesetz nun mal deutlich stärker als das Mitarbeitervertretungsgesetz.
Außerdem, wie kommst Du auf den Idee, dass ich diese Aussage als Gewerkschafter getroffen habe und nicht als Betriebsrat, der auch die MAV kennt?
 
Na es wäre ja sehr schön, wenn die Arbeitgeber die Interessenvertretungen auch ernst nehmen würden. Machen sie aber in der Regel nicht und deswegen muss man seine Rechte oft erzwingen. Dies geht dann halt per Gesetz und da ist das Betriebsverfassungsgesetz nun mal deutlich stärker als das Mitarbeitervertretungsgesetz.

Das ist leider korrekt!!!!
 
Na es wäre ja sehr schön, wenn die Arbeitgeber die Interessenvertretungen auch ernst nehmen würden. Machen sie aber in der Regel nicht und deswegen muss man seine Rechte oft erzwingen. Dies geht dann halt per Gesetz und da ist das Betriebsverfassungsgesetz nun mal deutlich stärker als das Mitarbeitervertretungsgesetz.
Außerdem, wie kommst Du auf den Idee, dass ich diese Aussage als Gewerkschafter getroffen habe und nicht als Betriebsrat, der auch die MAV kennt?
Es ist mir egal, in welcher Rolle Du diese Aussage getroffen hast. Meine Erfahrung ist, dass dies von den Gewerkschaften, bzw. deren Vertretern insbesondere von Verdi so proklamiert wird. Leider wird diese Aussage oft ungeprüft weiter verbreitet ohne die wirklichen Unterschiede von BetrVG und MVG zu kennen. Was den Einigungsdruck betrifft, so sind die kirchlichen Einrichtungen wesentlich mehr in der Pflicht und von paritätisch besetzten Arbeitsrechtliche Kommissionen können BRs nur träumen und müssen halt die Gerichte bemühen. Mit dem kirchlichen Arbeitsrecht tut sich Verdi schon sehr schwer, weil es nicht in das vertraute Schema des zweiten Wegs passt. Einen guten Arbeitsplatz zeichnet sich durch wesentlich mehr Komponenten aus, als das Recht zu streiken. (sorry, das war jetzt auch schwarz-weiss)

Gruß KGK
 
Es ist mir egal, in welcher Rolle Du diese Aussage getroffen hast. Meine Erfahrung ist, dass dies von den Gewerkschaften, bzw. deren Vertretern insbesondere von Verdi so proklamiert wird. Leider wird diese Aussage oft ungeprüft weiter verbreitet ohne die wirklichen Unterschiede von BetrVG und MVG zu kennen. Was den Einigungsdruck betrifft, so sind die kirchlichen Einrichtungen wesentlich mehr in der Pflicht und von paritätisch besetzten Arbeitsrechtliche Kommissionen können BRs nur träumen und müssen halt die Gerichte bemühen. Mit dem kirchlichen Arbeitsrecht tut sich Verdi schon sehr schwer, weil es nicht in das vertraute Schema des zweiten Wegs passt. Einen guten Arbeitsplatz zeichnet sich durch wesentlich mehr Komponenten aus, als das Recht zu streiken. (sorry, das war jetzt auch schwarz-weiss)

Gruß KGK

Du bist ganz schön naiv und dass Du eine Abneigung gegen Gewerkschaften hat (vor allem ver.di) hast Du ja oft genug kund getan.
Dein letzter Satz hat Dich jetzt jedoch völlig disqualifiziert. Wenn Du Dich mit ver.di mal beschäftigt hättest, wäre Dir klar, dass es ver.di eben nicht nur um Arbeitskampf geht.
Was das Thema Arbeitskampf jedoch in diesem Thread zu suchen hat, ist mir völlig unklar!!! Es hat hier absolut nichts verloren, da auch ein Betriebsrat nie zum Arbeitskampf aufrufen darf. Das ist ihm gesetztlich verboten.
Und noch einmal, auch wenn es nicht in Dein Bild der bösen ver.di und deren Aktive passt. Ich habe meine Aussage als Betriebsrat getätigt, der auch die MAV kennt und nicht als Gewerkschafter!
 
Um wieder zum Thema zurückzufinden: Hat jemand einen entsprechenden Link zu den Aufgaben der Mitarbeitervertretung parat? Die müssen ja auch schriftlich hinterlegt sein.
 
Wer sich über das Mitarbeitervertretungsgestz informieren möchte hat auf Wikipedia einige MVGs zur Auswahl. Auch die katholische Kirche und die Caritas hat ein MVG Mitarbeitervertretungsgesetz
In den Gestzen sind auch neben der Organisation der MAVen, die Aufgaben auch die Zuständigkeiten und der Grad der Mitbestimmungen definiert.

Gruß KGK
 
Du bist ganz schön naiv und dass Du eine Abneigung gegen Gewerkschaften hat (vor allem ver.di) hast Du ja oft genug kund getan.
Dein letzter Satz hat Dich jetzt jedoch völlig disqualifiziert. Wenn Du Dich mit ver.di mal beschäftigt hättest, wäre Dir klar, dass es ver.di eben nicht nur um Arbeitskampf geht.
Was das Thema Arbeitskampf jedoch in diesem Thread zu suchen hat, ist mir völlig unklar!!! Es hat hier absolut nichts verloren, da auch ein Betriebsrat nie zum Arbeitskampf aufrufen darf. Das ist ihm gesetztlich verboten.
Und noch einmal, auch wenn es nicht in Dein Bild der bösen ver.di und deren Aktive passt. Ich habe meine Aussage als Betriebsrat getätigt, der auch die MAV kennt und nicht als Gewerkschafter!

Meine Naivität hilft mir unvoreingenommen durchs Leben zu gehen und mir alle Seiten zu betrachten. Meine Meinung zur Arbeit von Gewerkschaftsvertretern und Verdi hat sich während meiner Mitgliedschaft bei Verdi gebildet und sich in Deiner Antwort soeben wieder bestätigt. Vielen Dank dafür!

Gruß KGK
 
Könnte dieser Flamewar bitte wieder zum eigentlichen Thema führen...?
 

Ähnliche Themen