Mit Ausbildung zur Kinderpflegerin und FOR: Was brauche ich für die Bewerbung zur GuK?

Milaa

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29.01.2013
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Beruf
Azubi-Kinderpflege, danach Azubi Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Familien, Kindergärten
Hallo!
Ich bin im Moment dabei, eine Ausbildung zur Kinderpflegerin zu machen und meine Fachoberschulreife (FOR) nachzuholen, jetzt weiss ich aber nicht, was ich alles brauche, damit ich mich bewerben kann, als Azubi zur Krankenschwester.
Kann mir da jemand helfen?

LG Milaa
 
Zur Bewerbung: Anschreiben, Lebenslauf, Lichtbild, Zeugniskopien und, wenn vorhanden, Bescheinigungen von Praktika in der Pflege.
 
Wird heute in den Schulen nicht mehr unterrichtet wie man sich bewirbt?
Bei uns war das noch so...
 
Schon, aber das hilft wenig.
:/
 
Warum nicht?
Man bewirbt sich auf die Ausbildung zur GuK genauso wie auf jede andere Ausbildung auch.
Wo ist das Problem?
 
Weil ich gehört hab, das man ab sommer 2014 angeblich ABI braucht oder auch das man nur angenommen wird, wenn man min. 18 ist und ein auto hat.

Es ist echt komisch wie viel mir lehrer gesagt haben... desshalb frag ich hier...
 
Die zwölf Jahre Schulbildung sind eine geplante EU-Vorgabe. Das muss allerdings nicht unbedingt Abitur bedeuten. Und einen Termin dafür gibt es meines Wissens noch nicht.

Das Auto ist an einigen Schulen Voraussetzung, weil Du sonst möglicherweise nicht zu Außeneinsätzen kommst. Kommt also darauf an, wo Du die Ausbildung machst.

Und wenn Du die Fachoberschulreife nachmachst, dann kannst Du doch nicht weit vom 18. Geburtstag entfernt sein?
 
Weil ich gehört hab, das man ab sommer2014 angeblich ABI braucht oder auch das man nur angenommen wird, wenn man min. 18 ist und ein auto hat.

Es ist echt komisch wie viel mir lehrer gesagt haben... desshalb frag ich hier...

Die 12 Jahre werden diskutiert- in der letzten Woche hat sich der Binnenmarktausschuss der EU aber für 10 Jahre als weitergeltende Mindestzugangsvoraussetzung ausgesprochen. Zumindest für die reguläre Ausbildung an einer Pflegeschule wird also die Zugangsvoraussetzung so bleiben.

Die Volljährigkeit ist zwar keine gesetzliche Vorgabe, jedoch ist für die Praxiseinsatzorte leichter zu handhaben als Schüler, welche unter das Jugendschutzgesetz fallen! Spätestens im 2. Ausbildungsjahr muss man allerdings 18 sein, um die vorgeschriebenen Nachtwachenstunden ableisten zu können!
Ein Auto macht im ländlichen Gebiet bzw. bei weit auseinander liegenden Einsatzorten der kooperierenden Häuser Sinn...mit öffentlichen Verkehrmitteln lässt sich (zumindest zum Frühdienst) nicht jeder Einsatzort erreichen. Im VG möchte man von Dir hören, dass Du Dir zu diesem Aspekt Gedanken gemacht hast und das Du das Erreichen des jeweiligen Dienstortes sicherstellen kannst.
 
Wieso liest du nicht einfach auf den Seiten der Krankenhäuser nach? Jedes Krankenhaus hat eine Homepage mit dem Unterpunkt der Ausbildung und den Voraussetzungen.
So schwer ist das doch nicht?
 

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